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Inhaltsverzeichnis §§ 809–811. Vorlegung von Sachen (Christiane Birr) . . . . . . . . . . . 2558 §§ 812–822. Ungerechtfertigte Bereicherung (Frank L. Schäfer) . . . . . 2578 §§ 823–830, Unerlaubte Handlungen (Deliktsrecht) 840, 842–853. (Gottfried Schiemann) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2711 §§ 831–839a, Unerlaubte Handlungen: Sondertatbestände 841. (Bernd Kannowski) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2830 Rechtsquellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2913 Personenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2965 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2977 XI
§§ 446, 447. Gefahrtragung Rn. I. Regelungsproblem und Lösungswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 II. Lösungen vor dem BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 III. Die Lösung des BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 IV. Probleme und Entwicklungen seit 1900 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1. Gefahrübergang kraft Übergabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2. Gefahrübergang beim Versendungskauf (§ 447) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 V. Bewertung und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Wichtige Literatur Wolfgang Ernst, Periculum est emptoris, ZRG (RA) 91 (1982) 216–248; Martin Bauer, Periculum emptoris: Eine dogmengeschichtliche Untersuchung zur Gefahrtragung beim Kauf, 1998; Martin Pennitz, Das periculum rei venditae. Ein Beitrag zum »aktionenrechtlichen Denken« im Römischen Privatrecht, 2000; Harald Siems, Zur Diskussion des Grundsatzes periculum est emptoris in der frühen Neuzeit, in: Grundlagen des Rechts – FS für Peter Landau zum 65. Geburtstag, 2000, 715– 738; Florian Faust, Gefahrübergang, Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts, Bd. I, 2009, 645–648 (rechtsvergleichend, Einheitsrechtsprojekte); Eva Jakab, Risikomanagement beim Weinkauf: Periculum und Praxis im Imperium Romanum, 2009. I. Regelungsproblem und Lösungswege 1 Irgendwann wird bei der Abwicklung des Kaufvertrages der Moment erreicht, in welchem das Kaufgeschäft als abgeschlossener Tatbestand der Vergangenheit angehört. Dann kann der Käufer, wenn der erworbenen Sache etwas zustößt, nicht mehr auf das Kaufgeschäft zurückkommen. Das ungünstige Sachschicksal führt dann nicht dazu, daß der Verkäufer den Kaufpreis wieder herausgeben müßte oder, wenn die Kaufpreisschuld noch nicht gezahlt ist, auf diesen verzichten müßte. Irgendwann im Vollzug des Kaufvertrags hat der Käufer die Sache zu der seinen gemacht und deswegen muß er auch den an der Sache eingetretenen Verlust tragen 1 . In dieser Situation sagen wir: Der Käufer trägt die Gefahr. Gefahrtragung des Käufers bedeutet demnach Abstraktion der Kaufpreisschuld vom Sachschicksal: Nach dem Übergang 1 1 Daß sachbezogene Schadensereignisse, die sich als Zufall darstellen, grundsätzlich vom Eigentümer zu tragen sind, wird mit der Parömie casum sentit dominus (oder res perit domino) zum Ausdruck gebracht: »The general principle of our law is that losses from accident must lie where they fall«, Oliver Wendell Holmes, Jr., The Common Law, 1881, 31. Wolfgang Ernst 129
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Inhaltsverzeichnis<br />
§§ 809–811. Vorlegung von Sachen (Christiane Birr) . . . . . . . . . . . 2558<br />
§§ 812–822. Ungerechtfertigte Bereicherung (Frank L. Schäfer) . . . . . 2578<br />
§§ 823–830, Unerlaubte Handlungen (Deliktsrecht)<br />
840, 842–853. (Gottfried Schiemann) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2711<br />
§§ 831–839a, Unerlaubte Handlungen: Sondertatbestände<br />
841. (Bernd Kannowski) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2830<br />
Rechtsquellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2913<br />
Personenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2965<br />
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2977<br />
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