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Straße der sächsischen Gemeinde Leubnitz gehören. Das hätte man natürlich auch<br />
vorher in jeder Karte feststellen können, doch so konnte jetzt die Frage aufgeworfen<br />
werden, ob es überhaupt vertretbar ist, dass der Landkreis auf sächsischem Boden<br />
eine Straße instandsetzt und ob es darüber Verhandlungen mit dem Landkreis<br />
Werdau gegeben hätte. Es wurde weiter betont dass sich die Bedenken hinsichtlich<br />
des Natur- und Landschaftsschutzes verstärkt hätten. Deshalb, so forderte der SPD-<br />
Fraktionschef Dr. Gündel, sei es aus heutiger Sicht nicht zu akzeptieren, dass ein<br />
solches Projekt ohne weitere parlamentarische Erörterung in die Wege geleitet<br />
wird. Es sei wichtig, konkrete Untersuchungen darüber vorzunehmen, ob es<br />
wirklich einen hohen Verkehrsbedarf für diese Straße gäbe.<br />
Die Pressestelle des Landratsamtes teilte daraufhin mit:<br />
Verhandlungen mit Werdau und Leubnitz sind geführt worden. Sie haben ergeben,<br />
die Sachsen sind mit der Instandsetzung einverstanden, schließen aber eine<br />
finanzielle Mitbeteiligung in den nächsten zwei Jahren aus. Die Obere<br />
Naturschutzbehörde wurde zwischenzeitlich um eine Stellungnahme gebeten. Sie<br />
liegt noch nicht vor. Mitarbeiter dieser Behörde waren aber bereits vor Ort. Nach<br />
deren mündlicher Auskunft sei voraussichtlich mit keinen Einwänden des<br />
Landesverwaltungsamtes zu rechnen. Ausschlaggebend für die Greizer<br />
Entscheidung der Instandsetzung wäre das große Interesse an einer Verbesserung<br />
der Infrastruktur und an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung mehrerer<br />
Gemeinden des Kreises.<br />
Der Kreisausschuss beschäftigte sich am 27. April 1994 erneut mit der strittigen<br />
Straße. Während die Vertreter der SPD und des Neuen Forums die bekannten<br />
Argumente gegen den Straßenbau vorbrachten, stellte sich die CDU-Mehrheit<br />
geschlossen hinter die Instandsetzung. Landrat Geißler erklärte, dass ein<br />
Planfeststellungsverfahren nicht notwendig sei, weil es sich lediglich um die<br />
Instandsetzung einer bereits vorhandenen Straße handele. Irrtümlicherweise wurde<br />
in einigen Vorlagen diese Straße als Kreisstraße Nr.15 ausgewiesen, was den<br />
Gegnern des Projekts weiteren Anlass zum Widerspruch lieferte. In Wirklichkeit<br />
war eine Umwidmung, wie sie von Teichwolframsdorf einmal gefordert worden<br />
war, längst abgelehnt worden. Die Straße bleibt eine Ortsverbindungsstraße und<br />
befindet sieh auch weiter in der Verantwortung der berührten Gemeinden. Der<br />
Landrat erklärte, dass trotzdem der Kreis die Finanzierung komplett übernimmt. Er<br />
fügte hinzu, „entscheidend ist doch, dass wir mit dieser Straße zwei Thüringer<br />
Gemeinden verbinden“. Bevor der Straßenbau beginnt, werde jedoch die<br />
Stellungnahme der Obersten Naturschutzbehörde abgewartet.<br />
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde ein Antrag der SPD, die<br />
Auftragsvergabe für den Straßenbau zurückzustellen, mehrheitlich abgelehnt. Die<br />
SPD zweifelte an, ob die dem Landkreis vorliegende Genehmigung des Thüringer<br />
Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr angesichts des berührten<br />
Landschaftsschutzgebietes genügt. Der Landrat stellte fest, dass das<br />
Wirtschaftsministerium die für den Landkreis zuständige Genehmigungs- und<br />
Planfeststellungsbehörde ist. Diese haben in den eingegangenen Bescheid, in dem<br />
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