download - Mohlsdorf
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Aufmerksamkeit erregte erst eine Leserzuschrift an die Ostthüringer Zeitung vom<br />
13. Dezember 1993. In ihr äußerte eine Leserin vehemente Bedenken zum Bau<br />
dieser Straße und rief zu einer öffentlichen Diskussion über dessen Notwendigkeit<br />
auf. In Teichwolframsdorf bildete sich eine Bürgerinitiative gegen den Straßenbau.<br />
Es entbrannte eine sehr heftige, auch in der örtlichen Presse lebhaft geführte<br />
Diskussion um das Für und Wider dieser Straße.<br />
Der Landrat sah sich genötigt, am 18. Januar 1994 eine Beratung mit den<br />
Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden, den Forstämtern Greiz und Werdau<br />
sowie dem Bau- und Umweltamt durchzuführen. Bürgermeister Dietzsch betonte<br />
dabei, dass die Kommunen die Pflicht hätten, die bestehende und eingetragene<br />
Straße in Ordnung zu bringen. Sie könne nicht so gelassen werden, wie sie ist. Er<br />
machte auf deren Bedeutung für die Verkehrsanbindung der größten Gemeinde des<br />
Landkreises und die touristische Erschließung unseres Gebietes aufmerksam.<br />
Ferner wies er auf ihre Nutzung als Notvariante für Rettungsfahrzeuge hin. Der<br />
Reudnitzer Bürgermeister Bölke sprach sich ebenfalls für eine Instandsetzung aus.<br />
Er verspreche sich davon eine günstige Zufahrt für das Reudnitzer Wohngebiet am<br />
Hummelsberg sowie eine Nutzung als Wirtschaftsweg durch die<br />
Teichwolframsdorfer Agrar- GmbH, die ja die meisten Reudnitzer Felder<br />
bewirtschaftete. Seitens des Forstamtes Werdau gab es eine uneingeschränkte<br />
Zustimmung. Das Greizer Amt schlug dagegen vor, nur eine Schlämmstraße<br />
anzulegen. Das Bauamt des Kreises lehnte dies ab, weil bei dieser Bauweise durch<br />
das ausgesprochen hügelige Terrain jedes Jahr umfangreiche Ausbesserungen zu<br />
erwarten wären.<br />
Die Beratung endete mit der prinzipiellen Übereinkunft, „unter gewissen<br />
Voraussetzungen mit der Instandsetzung der Straße in Kürze zu beginnen“. Zu den<br />
vor allem ökologisch begründeten, Voraussetzungen zählten:<br />
- Die Straße bleibt eine Ortsstraße, die dem Individualverkehr dient. Es erfolgt<br />
eine Instandsetzung mit einer Teerdecke und kein Ausbau. Ihre Breite wird im<br />
Durchschnitt weiterhin 3 m und nur an notwendigen Ausweichstellen auch 4 m<br />
betragen.<br />
- Es wird auf dieser Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h<br />
geben.<br />
- Die Straßenbelastungsgrenze liegt bei 1,5 Tonnen. Ein Lkw— Verkehr ist<br />
auszuschließen.<br />
- An den jeweiligen Waldrändern sind kontrollierte Parkplätze zu schaffen.<br />
- Das kreisliche Umweltamt erarbeitet einen Umweltbegleitplan für das Projekt.<br />
Wer nun geglaubt hatte, mit dieser prinzipiellen Übereinkunft sei die Entscheidung<br />
gefallen, sah sich bald eines Besseren belehrt. Immer neue Hürden tauchten auf.<br />
Kurz nach dieser Beratung teilte der Leiter des kreislichen Umweltamtes dem<br />
Kreisausschuss mit, dass nach seiner Auffassung in jedem Falle der Status des<br />
Greiz-Werdauer-Waldgebietes Beachtung finden müsse. Es handele sich um einen<br />
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