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Ihr Weg in die Unabhängigkeit - MMM-Messe

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<strong>Ihr</strong> <strong>Weg</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Unabhängigkeit</strong><br />

Vortrag im Rahmen der <strong>MMM</strong>-<strong>Messe</strong> der<br />

Fonds F<strong>in</strong>anz Maklerservice GmbH<br />

im März 2013<br />

Referent<strong>in</strong>:<br />

Ulrike Specht<br />

Rechtsanwält<strong>in</strong> und<br />

Fachanwält<strong>in</strong> für Erbrecht<br />

Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte . Neupfarrplatz 10 . 93047 Regensburg . <strong>in</strong>fo@paluka.de . www.paluka.de


REFERENTIN: Ulrike Specht<br />

• Rechtsanwält<strong>in</strong>, Fachanwält<strong>in</strong> für Erbrecht<br />

• Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner<br />

• Leiter<strong>in</strong> Abteilung: Erbrecht, Gesellschaftsrecht und<br />

Versicherungsrecht<br />

• Tätigkeitsschwerpunkt im Versicherungs- und Vertriebsrecht:<br />

• Zulassungs- und Genehmigungsfragen<br />

• Beratung und Vertretung beim Ausstieg aus der<br />

Ausschließlichkeit<br />

• Gesellschaftsrechtliche und vertriebsrechtliche<br />

Vertragsgestaltung<br />

• Beratung und Vertretung <strong>in</strong> Haftungsfragen<br />

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Themenübersicht<br />

1. Die Kündigung des Agenturvertrags<br />

2. Rechtslage während der Kündigungsfrist<br />

3. Nachvertraglicher Wettbewerb<br />

4. Sonstige Beendigungsfolgen<br />

5. Der Ausgleichsanspruch<br />

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E<strong>in</strong>führung<br />

• Die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherern und<br />

Vertretern s<strong>in</strong>d im Handelsvertreterrecht des HGB<br />

gesetzlich geregelt.<br />

• Agenturverträge können gesetzliche Festlegungen nur <strong>in</strong><br />

beschränktem Umfang abändern.<br />

• Daneben zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere:<br />

• UWG<br />

• Wettbewerbsrichtl<strong>in</strong>ie<br />

• GewO<br />

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Themenübersicht<br />

1. Die Kündigung des Agenturvertrags<br />

2. Rechtslage während der Kündigungsfrist<br />

3. Nachvertraglicher Wettbewerb<br />

4. Sonstige Beendigungsfolgen<br />

5. Der Ausgleichsanspruch<br />

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Die Kündigung des Agenturvertrages<br />

Ordentliche Kündigung des Versicherers<br />

• E<strong>in</strong> Kündigungsgrund ist nicht erforderlich.<br />

• Frist regelmäßig gemäß Agenturvertrag,<br />

wenn ke<strong>in</strong>e Regelung gilt § 89 I HGB<br />

• Abweichende Kündigungsfristen zu Lasten des Vertreters<br />

s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong> der Grenzen des § 89 II HGB zulässig.<br />

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Die Kündigung des Agenturvertrages (2)<br />

Ordentliche Kündigung des Vertreters<br />

• Auch ke<strong>in</strong> Kündigungsgrund erforderlich, Frist gemäß<br />

Agenturvertrag oder § 89 I HGB<br />

• Kündigungserklärung kann mündlich erfolgen, besser<br />

jedoch schriftlich.<br />

• Inhalt der Erklärung muss e<strong>in</strong>deutig se<strong>in</strong>.<br />

• Wichtig: Ordentliche Eigenkündigung des Vertreters führt<br />

stets zum <strong>Weg</strong>fall des Ausgleichsanspruchs!<br />

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Die Kündigung des Agenturvertrages (3)<br />

Außerordentliche Kündigung<br />

• Regelmäßig fristlos, selten mit Auslauffrist<br />

• Kündigungsgrund zw<strong>in</strong>gend erforderlich, Abwarten der<br />

ordentlichen Kündigungsfrist muss für den Kündigenden<br />

unzumutbar se<strong>in</strong><br />

• E<strong>in</strong>e wirksame a. o. Kündigung des Versicherers setzt oft<br />

vorherige Abmahnung voraus.<br />

• Bei berechtigter a. o. Kündigung des Vertreters bleibt se<strong>in</strong><br />

Ausgleichsanspruch erhalten.<br />

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Die Kündigung des<br />

Agenturvertrages (4)<br />

Folgen der unberechtigten außerordentlichen Kündigung<br />

• des Versicherers:<br />

• Unwirksamkeit<br />

• Evtl. Provision <strong>in</strong> üblicher Höhe<br />

• Evtl. eigenes Recht zur a. o. Kündigung des Vertreters<br />

• Schadensersatzanspruch<br />

• des Vertreters<br />

• Unwirksamkeit<br />

• Schadensersatzanspruch<br />

• Fortbestehen der Pflicht zur Vertragstreue, sonst eigenes Recht<br />

zur a. o. Kündigung des Versicherers<br />

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Themenübersicht<br />

1. Die Kündigung des Agenturvertrags<br />

2. Rechtslage während der Kündigungsfrist<br />

3. Nachvertraglicher Wettbewerb<br />

4. Sonstige Beendigungsfolgen<br />

5. Der Ausgleichsanspruch<br />

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Rechtslage während der<br />

Kündigungsfrist<br />

• Das Wettbewerbsverbot bleibt bis zum Ablauf der<br />

Kündigungsfrist bestehen.<br />

• Die Vorbereitung e<strong>in</strong>er Nachfolgetätigkeit ohne Auftritt am<br />

Markt ist aber zulässig.<br />

• Der Versicherer ist weiter zur Entgegennahme von<br />

Anträgen des Vertreters verpflichtet und darf sie nicht<br />

willkürlich ablehnen.<br />

• Der Versicherer darf im Bestand des Vertreters ke<strong>in</strong>en<br />

anderen Vertreter vermittelnd e<strong>in</strong>setzen.<br />

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Rechtslage während der<br />

Kündigungsfrist (2)<br />

• Der Versicherer kann den Vertreter aber freistellen,<br />

vorausgesetzt, <strong>die</strong>ses Recht ist vertraglich vorbehalten.<br />

• Freistellung begründet e<strong>in</strong>en Vergütungsanspruch <strong>in</strong> Höhe<br />

der durchschnittlichen Provisionserwartung.<br />

• Die unberechtigte Freistellung begründet stets e<strong>in</strong>en<br />

Schadensersatzanspruch.<br />

• Möglich ist auch das vorzeitige B<strong>in</strong>dungsende bei Verzicht<br />

auf <strong>die</strong> Freistellungsvergütung (Vertrag!)<br />

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Rechtslage während der<br />

Kündigungsfrist (3)<br />

• Der Versicherer darf den nicht freigestellten Vertreter nicht<br />

als „ausgeschieden“ deklarieren.<br />

• Der Versicherer darf <strong>die</strong> vertragsgemäßen Arbeitsmittel<br />

nicht entziehen oder beschränken.<br />

• Die Erhöhung der Zuführung zur Stornoreserve ist <strong>in</strong> aller<br />

Regel vertragswidrig.<br />

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Themenübersicht<br />

1. Die Kündigung des Agenturvertrags<br />

2. Rechtslage während der Kündigungsfrist<br />

3. Nachvertraglicher Wettbewerb<br />

4. Sonstige Beendigungsfolgen<br />

5. Der Ausgleichsanspruch<br />

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Nachvertraglicher Wettbewerb<br />

• Grundsätzliche Wettbewerbsfreiheit nach Ende des<br />

Agenturvertrages; zulässig s<strong>in</strong>d:<br />

• Tätigkeit am gleichen Markt (räumlich und sachlich)<br />

• Anwendung der gleichen Methoden<br />

• Werben um <strong>die</strong> gleichen Kunden<br />

• Ausnahme: Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>es nachvertraglichen<br />

Wettbewerbsverbots oder Kundenschutzklausel<br />

• Kommt vorrangig im Strukturvertrieb vor<br />

• Enge zeitliche und sachliche Grenzen<br />

• Wettbewerbsverbot nur gegen Entschädigung<br />

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Nachvertraglicher Wettbewerb (2)<br />

• Wichtigste Ausnahme: Geschäfts- und<br />

Betriebsgeheimnisse, <strong>in</strong>sbesondere Kundenlisten<br />

• Verwertungsverbot ergibt sich schon aus § 90 HGB.<br />

• Kundenlisten (Papier und Datei) s<strong>in</strong>d mit Vertragsende<br />

herauszugeben, ke<strong>in</strong> Recht des Vertreters an e<strong>in</strong>er Kopie<br />

• Aber: Verwertung der eigenen Er<strong>in</strong>nerung des Vertreters und<br />

se<strong>in</strong>er Mitarbeiter ist zulässig.<br />

• Aber: Allgeme<strong>in</strong> zugängliche Adresslisten dürfen genutzt<br />

werden, ebenso alte Provisionsabrechnungen.<br />

• Erst recht kann der sich selbst meldende ehemalige Kunde vom<br />

Ausgeschiedenen angenommen werden.<br />

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Nachvertraglicher Wettbewerb (3)<br />

• Verstoß <strong>in</strong>sbesondere gegen das Verwertungsverbot<br />

begründet Unterlassungs-, Auskunfts- und<br />

Schadensersatzansprüche.<br />

• Zusätzlich kann e<strong>in</strong> Verstoß gegen § 17 II 2 UWG vorliegen<br />

(Freiheitsstrafe, Geldstrafe)<br />

• Die Beweislast für <strong>die</strong> Nutzung e<strong>in</strong>er geschützten<br />

Adressliste/Adressdatei trägt der Versicherer<br />

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Nachvertraglicher Wettbewerb (4)<br />

• Der Versicherer muss Kundenwunsch nach<br />

Betreuerwechsel akzeptieren (ohne Provisionsverpflichtung)<br />

• Leistungs- und Preiswettbewerb durch den Versicherer <strong>in</strong><br />

der Umdeckungsphase ist aber grundsätzlich zulässig.<br />

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Nachvertraglicher Wettbewerb (5)<br />

• Wichtig ist <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der allgeme<strong>in</strong>en Werberegel nach<br />

dem Ausscheiden:<br />

• Ehemalige Kunden s<strong>in</strong>d wie Neukunden zu behandeln!<br />

• Kaltakquise per Telefon, Fax, SMS oder Email ist ohne vorherige<br />

E<strong>in</strong>willigung regelmäßig wettbewerbswidrig<br />

• Direktes Anschreiben (Brief) ist jedoch erlaubt.<br />

• Auch Hausbesuche ohne vorherige telefonische Ankündigung<br />

s<strong>in</strong>d zulässig.<br />

• Verstöße hiergegen begründen ebenfalls Unterlassungs-,<br />

Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.<br />

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Themenübersicht<br />

1. Die Kündigung des Agenturvertrags<br />

2. Rechtslage während der Kündigungsfrist<br />

3. Nachvertraglicher Wettbewerb<br />

4. Sonstige Beendigungsfolgen<br />

5. Der Ausgleichsanspruch<br />

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Sonstige Beendigungsfolgen<br />

• Grundsätzlich besteht der Provisionsanspruch auch nach Ende<br />

des Vertrages, vorausgesetzt<br />

• Zugang des Versicherungsantrags vor Vertragsende<br />

• Vertragsschluss beruht überwiegend auf der Tätigkeit des Vertreters<br />

• Bei Mitwirkung des Nachfolgers am Vertragsschluss kann<br />

Provisionsteilung <strong>in</strong> Frage kommen (E<strong>in</strong>zelfallabwägung)<br />

• Ke<strong>in</strong>e generelle zeitliche Grenze für <strong>die</strong> Provisionspflicht<br />

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Sonstige Beendigungsfolgen (2)<br />

• Pflicht des Versicherers zur korrekten, vollständigen und<br />

rechtzeitigen Meldung an AVAD<br />

• Recht des Vermittlers auf gleichzeitige Information über<br />

e<strong>in</strong>gereichte Meldung (wird selten e<strong>in</strong>gehalten!)<br />

• In jedem Fall aber Anspruch des Vermittlers auf Sperrung<br />

unzutreffender E<strong>in</strong>tragung bzw. Berichtigung der Meldung<br />

• Der Berichtigungsanspruch richtet sich gegen den<br />

Versicherer, <strong>die</strong> Sperrungsanspruch gegen AVAD<br />

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Themenübersicht<br />

1. Die Kündigung des Agenturvertrags<br />

2. Rechtslage während der Kündigungsfrist<br />

3. Nachvertraglicher Wettbewerb<br />

4. Sonstige Beendigungsfolgen<br />

5. Der Ausgleichsanspruch<br />

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Der Ausgleichsanspruch<br />

• Voraussetzung ist entweder <strong>die</strong> ordentliche Kündigung des<br />

Versicherers oder <strong>die</strong> berechtigte a. o. Kündigung des<br />

Vertreters.<br />

• Höhe des Ausgleichsanspruchs grundsätzlich stark<br />

e<strong>in</strong>zelfallabhängig<br />

• Höhenbegrenzung auf drei Jahresprovisionen nach dem<br />

Durchschnitt der letzten fünf Jahre<br />

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Der Ausgleichsanspruch (2)<br />

• Der Anspruch kann nicht im Agenturvertrag ausgeschlossen<br />

oder beschränkt werden.<br />

• Zur Vere<strong>in</strong>fachung gibt es als Vere<strong>in</strong>barung der<br />

Spitzenverbände der Versicherungswirtschaft und der<br />

Versicherungskaufleute e<strong>in</strong>e Reihe von „Grundsätzen“ zur<br />

Berechnung des Ausgleichs.<br />

• Gerichte führen <strong>die</strong> Grundsätze als anwendbare<br />

Berechnungsregel gerne über den Umweg der richterlichen<br />

Schätzung gemäß § 287 II ZPO e<strong>in</strong>.<br />

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Der Ausgleichsanspruch (3)<br />

• Billigkeitsabzüge wegen Wettbewerb<br />

• Sonstige „Billigkeitsabzüge“ s<strong>in</strong>d regelmäßig rechtswidrig.<br />

• Ausschluss und Erlöschen e<strong>in</strong>zelvertraglich nur zum Ende<br />

des Agenturvertrages möglich<br />

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Vielen Dank für <strong>Ihr</strong>e Aufmerksamkeit!<br />

• ULRIKE SPECHT<br />

Rechtsanwält<strong>in</strong> und<br />

Fachanwält<strong>in</strong> für Erbrecht<br />

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Kontakt<br />

• Paluka Sobola Loibl & Partner<br />

Rechtsanwälte<br />

Neupfarrplatz 10 . 93047 Regensburg<br />

Tel. 0941-58 57 10 . Fax 0941-58 57 114<br />

<strong>in</strong>fo@paluka.de . www.paluka.de<br />

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