Amtsblatt - Stadt Mittweida
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<strong>Mittweida</strong>er <strong>Stadt</strong>nachrichten Seite 4 9. Oktober 2013<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Ein Friedhof ist kein Hundeklo<br />
Wenn der Kirchner beim Rasenmähen in große<br />
Haufen gerät, ist das ohne Frage ärgerlich. Wenn<br />
Besucher des Kirchhofs ein Denkmal aus der Nähe<br />
betrachten und dabei in Weiches treten, ist das auch<br />
alles andere als gastfreundlich. Wenn dann aber<br />
unsere Kinder barfuß oder mit Sandalen… da fällt es<br />
schwer, nicht emotional zu reagieren. Wer sich gar<br />
nicht mehr zu Wort melden kann, sind die Toten, die<br />
auf dem Kirchhof ihre Gräber hatten bzw. auf dem<br />
Alten Friedhof begraben liegen. Vor allem für Grabinhaber des Friedhofs ist<br />
es nicht nur geschmacklos, wenn Hunde dort ihr Geschäft machen dürfen.<br />
Es tut einfach weh und stört den Frieden, den Menschen in ihrer Trauer hier<br />
auch finden wollen!<br />
Mitarbeiter der Evangelischen Kirchgemeinde und der Kirchenvorstand<br />
beobachten seit geraumer Zeit eine vermehrte und selbstverständliche<br />
Nutzung der Grünflächen um die <strong>Stadt</strong>kirche wie auch des Friedhofs für<br />
das nun einmal notwendige Gassi-Gehen.<br />
Hunde als treuer Begleiter sollen bei uns nicht verboten werden. Aber es<br />
wird mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen: Der Kirchhof ist Teil eines<br />
alten Friedhofs und kein Auslaufplatz für kleine oder große Hunde! Hier, wie<br />
auch auf dem Friedhof, sind Hunde an kurzer Leine zu halten.<br />
Werte Hundebesitzer: Ein Friedhof ist kein Hundeklo! Akzeptieren Sie dies<br />
bitte und gehen Sie ein Stück weiter, dahin, wo Ihre Vierbeiner die Freiheit<br />
finden, die sie brauchen. Der Kirchenvorstand dankt für Ihr Verständnis!<br />
9. Die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk gilt als erloschen, wenn die<br />
Amerikanische Faulbrut im betroffenen Bestand erfolgreich bekämpft<br />
und wenn alle im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker und Bienenstände<br />
zweimal im Abstand von mindestens 8 Wochen amtstierärztlich<br />
untersucht oder bei Untersuchungen von Futterkranzproben aller<br />
Bienenvölker im Sperrbezirk keine Sporen von Paenibacillus larvae<br />
larvae nachgewiesen wurden.<br />
Dr. Markus Richter<br />
Amtstierarzt<br />
Baugrundstücke –<br />
Wir haben den Bauplatz für Sie<br />
Bekanntmachung<br />
Vollzug der Bienenseuchenverordnung in der Bekanntmachung der<br />
Neufassung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), geändert durch Art. 10<br />
der VO vom 20.12.2005 (BGBl. I S. 3499)<br />
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen gibt<br />
bekannt, dass in einem Bienenstand in der <strong>Stadt</strong> <strong>Mittweida</strong> am 10.09.2013<br />
die Amerikanische Faulbrut (Erreger: Paenibacillus larvae larvae) amtlich<br />
festgestellt wurde.<br />
Gemäß § 10 Abs. 1 Bienenseuchenverordnung ist um den betroffenen<br />
Bienenstand ein Sperrbezirk zu bilden.<br />
In diesen Sperrbezirk fallen: die <strong>Stadt</strong> <strong>Mittweida</strong> und folgende Ortsteile<br />
o Kockisch<br />
o Lauenhain<br />
o Neudörfchen<br />
o Ringethal<br />
o Rößgen<br />
o Weißthal<br />
o und folgender Teil der Gemeinde Altmittweida Unterdorf bis Bahnlinie.<br />
■<br />
Wohngebiet „Ringethaler Weg“<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Mittweida</strong> bietet Grundstücke zwischen 500 und 1.000 m 2 im<br />
Bebauungsplangebiet Nr. 5 „Wohngebiet Ringethaler Weg“ zum Verkauf an.<br />
Die Grundstückszuschnitte ermöglichen eine optimale süd- bzw. südwestorientierte<br />
Anordnung der Bebauung mit ruhigen Freiflächen.<br />
Es sind eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach zulässig.<br />
Die Anordnung der Gebäude und Stellplätze direkt am öffentlichen Straßenraum<br />
ermöglichen eine kostengünstige Erschließung auf den Grundstücken. Bei Interesse<br />
ist auch eine Zusammenlegung der Flst. 415/7 und 415/8 möglich.<br />
Für den Sperrbezirk wird Folgendes festgelegt:<br />
1. Jeder Halter von Bienen hat seinen Bestand unter Angabe der Anzahl<br />
der Bienenvölker und ihres Standortes dem Lebensmittelüberwachungs-<br />
und Veterinäramt (LÜVA) Mittelsachsen anzuzeigen. Die<br />
Anzeige kann entfallen, wenn der Halter von Bienen seinen Bestand<br />
dem LÜVA Mittelsachsen bereits mitgeteilt hat.<br />
2. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit es die<br />
Witterung noch zulässt, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum<br />
30.04.2014, von einem amtlich bestellten Bienensachverständigen auf<br />
Amerikanische Faulbrut untersuchen zu lassen. Die Untersuchung<br />
schließt die Entnahme von Futterkranzproben ein.<br />
3. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt<br />
werden.<br />
4. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle,<br />
Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte<br />
Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenbeständen entfernt werden.<br />
5. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht<br />
werden.<br />
6. Wachs darf nur verbrannt oder als Seuchenwachs an einen zugelassenen<br />
Verarbeitungsbetrieb abgegeben werden.<br />
7. Honig darf nicht an Bienen verfüttert werden.<br />
8. Ausnahmen von den genannten Regeln sind nur nach Genehmigung<br />
des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen<br />
möglich.<br />
■<br />
Wohngebiet „Am Jägerhof“/ Ortsteil Lauenhain<br />
- verkehrsgünstige Lage Nähe S 200<br />
- zu Fuß zum Bahnhof <strong>Mittweida</strong> in 15 Minuten, zur Bushaltestelle in 3 Minuten<br />
- Einkaufsmöglichkeiten in 500 m Entfernung (KAUFLAND)<br />
- Schulen, Ärzte, Dienstleistungen, Kultur- und Freizeitangebote in <strong>Mittweida</strong><br />
- Erholungsgebiet Talsperre Kriebstein vor der Haustür.<br />
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