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Amtsblatt - Stadt Mittweida

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<strong>Mittweida</strong>er <strong>Stadt</strong>nachrichten Seite 4 9. Oktober 2013<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Ein Friedhof ist kein Hundeklo<br />

Wenn der Kirchner beim Rasenmähen in große<br />

Haufen gerät, ist das ohne Frage ärgerlich. Wenn<br />

Besucher des Kirchhofs ein Denkmal aus der Nähe<br />

betrachten und dabei in Weiches treten, ist das auch<br />

alles andere als gastfreundlich. Wenn dann aber<br />

unsere Kinder barfuß oder mit Sandalen… da fällt es<br />

schwer, nicht emotional zu reagieren. Wer sich gar<br />

nicht mehr zu Wort melden kann, sind die Toten, die<br />

auf dem Kirchhof ihre Gräber hatten bzw. auf dem<br />

Alten Friedhof begraben liegen. Vor allem für Grabinhaber des Friedhofs ist<br />

es nicht nur geschmacklos, wenn Hunde dort ihr Geschäft machen dürfen.<br />

Es tut einfach weh und stört den Frieden, den Menschen in ihrer Trauer hier<br />

auch finden wollen!<br />

Mitarbeiter der Evangelischen Kirchgemeinde und der Kirchenvorstand<br />

beobachten seit geraumer Zeit eine vermehrte und selbstverständliche<br />

Nutzung der Grünflächen um die <strong>Stadt</strong>kirche wie auch des Friedhofs für<br />

das nun einmal notwendige Gassi-Gehen.<br />

Hunde als treuer Begleiter sollen bei uns nicht verboten werden. Aber es<br />

wird mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen: Der Kirchhof ist Teil eines<br />

alten Friedhofs und kein Auslaufplatz für kleine oder große Hunde! Hier, wie<br />

auch auf dem Friedhof, sind Hunde an kurzer Leine zu halten.<br />

Werte Hundebesitzer: Ein Friedhof ist kein Hundeklo! Akzeptieren Sie dies<br />

bitte und gehen Sie ein Stück weiter, dahin, wo Ihre Vierbeiner die Freiheit<br />

finden, die sie brauchen. Der Kirchenvorstand dankt für Ihr Verständnis!<br />

9. Die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk gilt als erloschen, wenn die<br />

Amerikanische Faulbrut im betroffenen Bestand erfolgreich bekämpft<br />

und wenn alle im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker und Bienenstände<br />

zweimal im Abstand von mindestens 8 Wochen amtstierärztlich<br />

untersucht oder bei Untersuchungen von Futterkranzproben aller<br />

Bienenvölker im Sperrbezirk keine Sporen von Paenibacillus larvae<br />

larvae nachgewiesen wurden.<br />

Dr. Markus Richter<br />

Amtstierarzt<br />

Baugrundstücke –<br />

Wir haben den Bauplatz für Sie<br />

Bekanntmachung<br />

Vollzug der Bienenseuchenverordnung in der Bekanntmachung der<br />

Neufassung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), geändert durch Art. 10<br />

der VO vom 20.12.2005 (BGBl. I S. 3499)<br />

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen gibt<br />

bekannt, dass in einem Bienenstand in der <strong>Stadt</strong> <strong>Mittweida</strong> am 10.09.2013<br />

die Amerikanische Faulbrut (Erreger: Paenibacillus larvae larvae) amtlich<br />

festgestellt wurde.<br />

Gemäß § 10 Abs. 1 Bienenseuchenverordnung ist um den betroffenen<br />

Bienenstand ein Sperrbezirk zu bilden.<br />

In diesen Sperrbezirk fallen: die <strong>Stadt</strong> <strong>Mittweida</strong> und folgende Ortsteile<br />

o Kockisch<br />

o Lauenhain<br />

o Neudörfchen<br />

o Ringethal<br />

o Rößgen<br />

o Weißthal<br />

o und folgender Teil der Gemeinde Altmittweida Unterdorf bis Bahnlinie.<br />

■<br />

Wohngebiet „Ringethaler Weg“<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Mittweida</strong> bietet Grundstücke zwischen 500 und 1.000 m 2 im<br />

Bebauungsplangebiet Nr. 5 „Wohngebiet Ringethaler Weg“ zum Verkauf an.<br />

Die Grundstückszuschnitte ermöglichen eine optimale süd- bzw. südwestorientierte<br />

Anordnung der Bebauung mit ruhigen Freiflächen.<br />

Es sind eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach zulässig.<br />

Die Anordnung der Gebäude und Stellplätze direkt am öffentlichen Straßenraum<br />

ermöglichen eine kostengünstige Erschließung auf den Grundstücken. Bei Interesse<br />

ist auch eine Zusammenlegung der Flst. 415/7 und 415/8 möglich.<br />

Für den Sperrbezirk wird Folgendes festgelegt:<br />

1. Jeder Halter von Bienen hat seinen Bestand unter Angabe der Anzahl<br />

der Bienenvölker und ihres Standortes dem Lebensmittelüberwachungs-<br />

und Veterinäramt (LÜVA) Mittelsachsen anzuzeigen. Die<br />

Anzeige kann entfallen, wenn der Halter von Bienen seinen Bestand<br />

dem LÜVA Mittelsachsen bereits mitgeteilt hat.<br />

2. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit es die<br />

Witterung noch zulässt, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum<br />

30.04.2014, von einem amtlich bestellten Bienensachverständigen auf<br />

Amerikanische Faulbrut untersuchen zu lassen. Die Untersuchung<br />

schließt die Entnahme von Futterkranzproben ein.<br />

3. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt<br />

werden.<br />

4. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle,<br />

Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte<br />

Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenbeständen entfernt werden.<br />

5. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht<br />

werden.<br />

6. Wachs darf nur verbrannt oder als Seuchenwachs an einen zugelassenen<br />

Verarbeitungsbetrieb abgegeben werden.<br />

7. Honig darf nicht an Bienen verfüttert werden.<br />

8. Ausnahmen von den genannten Regeln sind nur nach Genehmigung<br />

des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen<br />

möglich.<br />

■<br />

Wohngebiet „Am Jägerhof“/ Ortsteil Lauenhain<br />

- verkehrsgünstige Lage Nähe S 200<br />

- zu Fuß zum Bahnhof <strong>Mittweida</strong> in 15 Minuten, zur Bushaltestelle in 3 Minuten<br />

- Einkaufsmöglichkeiten in 500 m Entfernung (KAUFLAND)<br />

- Schulen, Ärzte, Dienstleistungen, Kultur- und Freizeitangebote in <strong>Mittweida</strong><br />

- Erholungsgebiet Talsperre Kriebstein vor der Haustür.<br />

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