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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 67<br />

"Würde die Gesellschaft in ähnlicher Weise diese Persönlichkeitsart (Anmerk. des<br />

Verf.: gemeint ist die antisoziale Persönlichkeit) als ein krankes Wesen erkennen<br />

und sie, so wie sie es jetzt mit Leuten macht, die Pocken haben - isolieren - dann<br />

könnten sowohl soziale als auch wirtschaftliche Erholungen eintreten." 139<br />

III.2.4.4 "Fair-Game" (Freiwild)-Regel<br />

Ein zusätzliches Beispiel, wie <strong>der</strong> <strong>SC</strong> zufolge mit Kritikern umzugehen ist, gibt die<br />

bereits erwähnte, (inzwischen angeblich aufgehobene) "Fair-Game"-Doktrin:<br />

"Eine Person, die in den Ethik-Zustand des Feindes zurückgestuft worden ist, gilt<br />

als vogelfrei: man darf ihr Eigentum abnehmen, sie in je<strong>der</strong> Weise verletzen, ohne<br />

daß man ... bestraft wird. Man darf ihr Streiche spielen, sie verklagen, sie belügen<br />

o<strong>der</strong> vernichten." 140<br />

Nach Angaben des Aussteigers Steiden wurde noch 1986 die "Fair-Game" Anweisung<br />

von <strong>der</strong> <strong>SC</strong> in Österreich angewandt.<br />

Auch <strong>der</strong> Aussteiger Tabayoyon bestätigt dies in seiner Eidesstattlichen Erklärung<br />

vom 5.3.1994:<br />

"Trotz gegensätzlichen Aussagen war das Freiwildgesetz niemals aufgehoben und<br />

wird es auch niemals sein. Lediglich das Wort "Freiwild" ist in allen Ausgaben gestrichen.<br />

Die Aktion jedoch, Unterdrücker mit Tricks, Lügen, Betrug und sogar Zerstörung<br />

zu handhaben, ist nicht aufgehoben und wird heute weiter eingesetzt." 141<br />

Weitere Aussteiger wie Young und Voltz bestätigten in <strong>der</strong> Eidesstattlichen Erklärung<br />

vom 25.10.1993 sowie im Buch "Scientology und (k)ein Ende", daß die sog.<br />

Fair-Game-Regel, die auf Hubbard zurückgeht, nach wie vor gültig sei und von <strong>der</strong><br />

<strong>SC</strong> bis in jüngste Zeit praktiziert. Dies schil<strong>der</strong>t Young an einer Reihe von Beispielen.<br />

III.2.4.5 Bewertung <strong>der</strong> Handlungsanweisungen zum Umgang mit<br />

Kritikern<br />

Das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition gehört<br />

nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 142 zu den Verfassungsgrundsätzen,<br />

die den Kernbereich unserer Verfassung, die freiheitliche demokratische<br />

Grundordnung, ausmachen. Ob für eine solche Opposition in einer<br />

scientologischen Gesellschaft überhaupt Raum sein kann, ist sehr zweifelhaft.<br />

Mit dem aus ihrer Lehre resultierenden Absolutheitsanspruch sieht sich die <strong>SC</strong> berechtigt,<br />

jede Form von Kritik an ihren Positionen zu unterdrücken. Der unverhüllte<br />

Absolutheitsanspruch drängt auf totale Konformität des Denkens und Handelns;<br />

die <strong>SC</strong>-"Ethik" gebietet und legitimiert Gleichschaltung und Unterdrückung. Sie<br />

duldet we<strong>der</strong> Kritik aus den eigenen Reihen noch die von Außenstehenden und<br />

geht konsequent und rücksichtslos gegen die sogenannten "unterdrückerischen<br />

Personen" vor. Meinungsfreiheit wird nur insoweit gewährt, als die "Leute" dem<br />

Weg <strong>der</strong> <strong>SC</strong> folgen. "Gegenansichten" o<strong>der</strong> "Fremdansichten" sind aus <strong>der</strong> Umwelt<br />

zu entfernen. Die aufgeführten Zitate sind als weitere Anhaltspunkte zu werten,<br />

daß eine scientologische Gesellschaft auch keine Möglichkeit gewähren wird,<br />

eine parlamentarische Opposition einzurichten und auszuüben.<br />

Auch das Menschenrecht des Art. 5 Abs. 1 GG, nach dem je<strong>der</strong> u.a. das Recht<br />

hat, seine Meinung frei zu äußern, dürfte in einer Gesellschaft gefährdet sein, in

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