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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 116<br />

- zur Möglichkeit, mit dem Gesundheits- und Arzneimittelrecht den<br />

Behandlungsmethoden <strong>der</strong> Scientology-Organisation zu begegnen,<br />

- zur Zulässigkeit einer Beobachtung <strong>der</strong> Scientology-Organisation<br />

durch die Verfassungsschutzbehörden so rasch als möglich zu erledigen<br />

und <strong>der</strong> Ministerpräsidentenkonferenz über die Ergebnisse<br />

zu berichten.<br />

4. Die Jugendministerkonferenz wird gebeten, zu den Ursachen des verstärkten<br />

Zulaufs zu den in Ziffer 3. genannten - insbeson<strong>der</strong>e auch gewalttätigen<br />

- Organisationen Stellung zu nehmen sowie weitere Maßnahmen<br />

zur Information und Aufklärung einzuleiten."<br />

Die für die IMK am 19./20. November 1992 vorgesehene Befassung mit <strong>der</strong> Frage<br />

<strong>der</strong> Zulässigkeit <strong>der</strong> Beobachtung <strong>der</strong> Scientology-Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden<br />

wurde von <strong>der</strong> Tagesordnung abgesetzt. Der Vorsitzende<br />

<strong>der</strong> IMK hat dem Vorsitzenden <strong>der</strong> MPK insoweit folgendes mitgeteilt:<br />

"Die Innenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 19./20. November 1992 in<br />

Wiesbaden zu <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Zulässigkeit einer Beobachtung <strong>der</strong> Scientology-<br />

Organisation durch Verfassungsschutzbehörden noch keinen Beschluß gefaßt, da<br />

<strong>der</strong> Bundesminister des Innern mitgeteilt hat, <strong>der</strong> Prozeß <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Zulässigkeit<br />

<strong>der</strong> Beobachtung <strong>der</strong> Scientology-Organisation sei noch nicht abgeschlossen.<br />

Die Innenministerkonferenz hat den Bundesminister des Innern gebeten, die Prüfung<br />

sobald wie möglich abzuschließen und die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> zu unterrichten."<br />

In Vorbereitung <strong>der</strong> Erledigung des Auftrages <strong>der</strong> MPK hat <strong>der</strong> AK IV <strong>der</strong> IMK eine<br />

"Bund-Län<strong>der</strong>-<strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden" mit <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Vorprüfung beauftragt. Diese <strong>Arbeitsgruppe</strong> ist in ihrem Gutachten vom<br />

10. Mai 1993 zu dem Ergebnis gekommen, daß die Voraussetzungen, die Scientology-Organisation<br />

- ggf. auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln - zu beobachten,<br />

gegeben sind.<br />

Da dieses Gutachten in die Beratungen <strong>der</strong> IMK anläßlich <strong>der</strong> Sitzung am 13./14.<br />

Mai 1993 in Potsdam nicht mehr eingebracht werden konnte, wurde die <strong>SC</strong>-<br />

Organisation lediglich im Ministergespräch ohne Beschlußfassung angesprochen.<br />

Bei <strong>der</strong> IMK am 26. November 1993 in Oybin wurde zu TOP 45 "Zulässigkeit <strong>der</strong><br />

Beobachtung <strong>der</strong> Scientology-Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden"<br />

folgen<strong>der</strong> Beschluß gefaßt:<br />

"Die IMK nimmt das Gutachten über die Zulässigkeit und Notwendigkeit <strong>der</strong> Beobachtung<br />

<strong>der</strong> "Scientology-Church" (<strong>SC</strong>) durch die Verfassungsschutzbehörden<br />

vom 10. Mai 1993 zur Kenntnis.<br />

Protokollnotiz<br />

Bayern und Hessen wünschen Vorbereitung auf Beamtenebene bis zur nächsten<br />

Innenministerkonferenz."<br />

Bei <strong>der</strong> IMK am 06. Mai 1994 auf Usedom wurde zur Frage <strong>der</strong> Beobachtung <strong>der</strong><br />

Scientology-Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden folgen<strong>der</strong><br />

Beschluß gefaßt:

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