28.04.2014 Aufrufe

Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 106<br />

VI Erwartungshaltung an die Verfassungsschutzbehörden im Falle<br />

einer Beobachtung<br />

Ein Teil <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden ist bereits jetzt mit zahlreichen Bürgereingaben<br />

und Anfragen zur Scientology-Organisation befaßt. Das Interesse <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit an Informationen über diese Organisation wird auch deutlich in <strong>der</strong><br />

unerwartet hohen Nachfrage nach <strong>der</strong> vom Verfassungsschutz in Nordrhein-<br />

Westfalen verbreiteten Broschüre und dem darin enthaltenen Jaschke Gutachten.<br />

Hiervon sind mittlerweile 50.000 Exemplare verteilt.<br />

Sollte sich die Innenministerkonferenz für eine Beobachtung <strong>der</strong> Scientology-<br />

Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden entscheiden, ist zu erwarten,<br />

daß sich die Nachfrage nach Informationen über die Organisation bei den Verfassungsschutzbehörden<br />

verstärkt.<br />

Bei den bisherigen Anfragen sind schwerpunktmäßig folgende Informationen<br />

nachgefragt worden:<br />

- allgemeine Informationen zur Scientology-Organisation<br />

- Verbindungen von Personen zur Scientology-Organisation<br />

- Verbindungen von Firmen/Organisationen zur Scientology-Organisation<br />

Hierbei überwiegen eindeutig Anfragen nach Verbindungen zu <strong>SC</strong>.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> rechtlichen Restriktionen, denen die Verfassungsschutzbehörden bei<br />

<strong>der</strong> Informationsweitergabe unterliegen, können entsprechende Anfragen nur zu<br />

einem geringen Teil in <strong>der</strong> Sache beantwortet werden.<br />

Wegen <strong>der</strong> Erwartungshaltung <strong>der</strong> Öffentlichkeit an die Verfassungsschutzbehörden<br />

in Bezug auf Informationen über die Scientology-Organisation für den Fall,<br />

daß die Innenministerkonferenz eine Beobachtung dieser Organisation durch die<br />

Verfassungsschutzbehörden beschließt, wird nachfolgend anhand des Bundesverfassungsschutzgesetzes<br />

<strong>der</strong> rechtliche Rahmen dargestellt, innerhalb dessen diesem<br />

Informationsbedürfnis Rechnung getragen werden kann.<br />

Entsprechend dem aufgezeigten Anfrageverhalten bietet sich hierbei an, eine Differenzierung<br />

nach dem Bedürfnis nach allgemeinen Informationen einerseits und<br />

dem Bedürfnis nach speziellen Informationen über Verbindungen von Personen<br />

bzw. Firmen und Organisationen an<strong>der</strong>erseits vorzunehmen.<br />

- Allgemeine Informationen:<br />

Nach § 16 Abs. 2 BVerfSchG dient die Unterrichtung des Bundesministers des Innern<br />

durch das Bundesamt für Verfassungsschutz über seine Tätigkeit auch <strong>der</strong><br />

Aufklärung <strong>der</strong> Öffentlichkeit durch den Bundesminister des Innern über Bestrebungen<br />

und Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG, die mindestens einmal jährlich<br />

in einem zusammenfassenden Bericht erfolgt.<br />

Da die Beobachtung <strong>der</strong> Scientology-Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden<br />

nur dann erfolgen kann, wenn bei dieser Bestrebungen o<strong>der</strong> Tätigkeiten<br />

im Sinne des § 3 Abs. 1 BVerfSchG vorliegen, wären die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

für die Aufklärung <strong>der</strong> Öffentlichkeit im Rahmen des zusammenfassenden<br />

Berichts erfüllt. Unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 S. 3 BVerfSchG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!