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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der ...

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Abschlußbericht <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>SC</strong> <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden 101<br />

tology" unmißverständlich politische Zielsetzungen enthalten, die den Scientologen<br />

als integraler Bestandteil des zugrundliegenden Gedankenguts vermittelt werden.<br />

Darüber hinaus enthalten aber insbeson<strong>der</strong>e auch die hier mehrfach zitierten<br />

HCO-POLICY-BRIEFE konkrete, an die Scientologen gerichtete Anweisungen zur<br />

Umsetzung <strong>der</strong> "Scientology-Technologie", welche sich in zahlreichen Fällen auf<br />

politische Fragen von teilweise auch grundsätzlicher Bedeutung beziehen. Wie in<br />

dem HCO-POLICY-BRIEFE zum Thema "Das Recht <strong>der</strong> Scientology - sein<br />

Gebrauch und Zweck" deutlich wird, ist die Frage des erfolgreichen Wirkens eines<br />

Scientologen auf die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse sogar ein entscheiden<strong>der</strong><br />

Faktor für seinen Erfolg überhaupt:<br />

"Wo wir versagen, unsere eigene Administration, Technologie und unser eigenes<br />

Rechtsverfahren auf die Gesellschaft um uns herum anzuwenden (geschweige<br />

denn auf Scientology), werden wir versagen.<br />

...Ein Scientologe, <strong>der</strong> darin versagt, Scientology-Technologie und Verwaltungsund<br />

Rechtsverfahren auf die Welt um ihn herum anzuwenden, wird weiterhin zu<br />

enturbuliert 235 sein, um seine Arbeit zu tun" 236 .<br />

Daß die Anhänger- o<strong>der</strong> Mitgliedschaft <strong>der</strong> Scientology lediglich o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Mehrzahl<br />

aus unwissenden o<strong>der</strong> gutgläubigen Opfern bestünde, <strong>der</strong>en Vorstellungen<br />

über den eigentlichen Organisationszweck von dem einer angeblich abgeschotteten<br />

Führungsebene erheblich abweichen, findet daher an <strong>der</strong> bis jetzt bekannt<br />

gewordenen Realität <strong>der</strong> Organisation keinerlei Grundlage.<br />

Es existieren demnach keinerlei objektive o<strong>der</strong> auch nur objektivierbare Erkenntnisse,<br />

welche die zahlreichen "tatsächlichen Anhaltspunkte" für "politisch bestimmte,<br />

ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen" auch <strong>der</strong> Anhänger und Mitglie<strong>der</strong><br />

in Frage stellen könnten.<br />

2.6.6 Nur am Rande sei im übrigen bemerkt, daß es für die Entscheidung über die<br />

Frage, ob das konkret festgestellte Verhalten <strong>der</strong> Scientologen mit den scientologischen<br />

gedanklichen Prämissen korrespondiert, entscheidend darauf ankommt,<br />

welche konkreten Vorgehensweisen und ggf. auch Zwischenschritte zur Erreichung<br />

des erstrebten politischen Ziels nach den scientologischen Prinzipien<br />

durchgeführt werden können bzw. müssen. Aufschlußreich ist insoweit folgende<br />

Feststellung:<br />

"...kurz gesagt, man müßte einen Menschen entaberrieren, bevor seine ganze<br />

Gesellschaftsstruktur entaberriert werden könnte." 237<br />

Im Hinblick auf die hier zum Ausdruck kommende Gesamthandlungskonzeption<br />

(Notwendigkeit des Clearens zunächst des einzelnen Menschen, um letztlich die<br />

politische Zielsetzung zu erreichen) korrespondiert beispielsweise das Handeln jedes<br />

Auditors (das Auditing wird als ein Verfahren beschrieben, durch das eine Befreiung<br />

von Aberrationen möglich ist und somit <strong>der</strong> Zustand "clear" erreicht wird) 238<br />

mit den ideologischen und programmatischen Vorstellungen von Scientology.<br />

Der Hinweis, daß es den Kursteilnehmern hauptsächlich darum gehe, die persönliche<br />

Lebenssituation zu verbessern und den eigenen Charakter und Geist zu vervollkommnen,<br />

kann <strong>der</strong> Zulässigkeit <strong>der</strong> Beobachtung <strong>der</strong> Scientology Church e-<br />

benfalls im Ergebnis nicht entgegengehalten werden. Nach dem bisher Gesagten<br />

wären solche Personen nicht das Ziel <strong>der</strong> nachrichtendienstlichen Beobachtung.<br />

Soweit sich die Aktivität einer Person tatsächlich darauf beschränkt, daß zum<br />

Zwecke <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> eigenen Lebensumstände Kurse besucht werden,<br />

wäre eine Datenerhebung bzw. Speicherung durch die Verfassungsschutzbehör-

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