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Prof. Dr. Dr. Klaus W. Grätz, Zürich

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Die Kantone haben als Träger der Universitäten die Hoheit über die Studiengänge<br />

und die Festlegung der Studienplatzkapazität. Die jährliche Kapazitätsfestlegung<br />

erfolgt dann auch durch die Kantone/den Kantonsrat oder den Regierungsrat<br />

basierend auf dem Antrag der Universitäten. Aktuell sind vermehrt<br />

bundespolitische Initiativen zur Kapazitätsdiskussion zu verzeichnen, mit dem<br />

Ziel, mehr Studierende in den einzelnen Universitäten auszubilden. In diesem<br />

Zusammenhang verweise ich auf einen Bericht „Strategie gegen Ärztemangel<br />

und zur Förderung der Hausarztmedizin“ durch das Schweizer Bundesamt für<br />

Gesundheit (BAG) vom September 2011 (http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/07962/).<br />

Zur Erhöhung der Studierendenzahl und zur Auseinandersetzung<br />

mit vielen weiteren Themenbereichen der ärztlichen Bildung und<br />

der medizinischen Versorgung wurde nationale eine „Plattform für die ärztliche<br />

Bildung“ gegründet. Eine Themengruppe dieser Plattform war die Erhöhung<br />

der Abschlusszahlen in der Humanmedizin. In <strong>Zürich</strong> wurde als Reaktion<br />

die Aufnahmekapazität von 240 auf 300 Studierende pro Jahr erhöht. Insgesamt<br />

will man bis 2018 von 800 Abschlüssen auf 1.100 bis 1.200 kommen, damit in<br />

jedem Jahr eine hinreichende Zahl von Nachwuchsärzten die Hochschulen verlässt.<br />

Das Zulassungsverfahren beginnt mit der zentralen Anmeldung aller Studienplatzinteressierten<br />

für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie Chiropraktik<br />

(seit 2008, nur Universität <strong>Zürich</strong>) bei der CRUS über www.crus.ch. Dabei<br />

gilt jeweils die Frist zum 15. Februar des selben Jahres. In der Schweiz gibt es<br />

weder eine Quotenregelung noch eine Wartezeitregelung. Die Durchführung<br />

eines Eignungstests geschieht auf Anordnung der Kantone an den Universitäten<br />

Bern, Basel, Fribourg und <strong>Zürich</strong>. Dagegen gibt es an den Universitäten<br />

Genf und Lausanne keine Beschränkung der Aufnahmekapazität. Dort erfolgt<br />

eine Selektion durch summative Prüfungen vor allem im 1. Studienjahr. In<br />

Genf ist zudem der Eignungstest 2012 zum dritten Mal obligatorisch, er wird<br />

aber dort nicht selektiv für die Humanmedizin eingesetzt. Die Rückmeldung<br />

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