Lernsituationen Büromanagement - Merkur Verlag Rinteln
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2 Ein Gruppenbüro reorganisieren<br />
55<br />
Material 3: Informationstext zur Betriebsvereinbarung<br />
für Bildschirmarbeitsplätze<br />
Vorbemerkung:<br />
Bildschirmarbeit führt immer häufiger zur Einbindung des<br />
Arbeitnehmers in vernetzte, komplexe Systeme der Datenverarbeitung.<br />
Die technische Entwicklung schreitet rasant<br />
voran. Im Bereich der Softwareanwendungen finden multifunktionale<br />
Büroorganisations- und Kommunikationsanwendungen<br />
zunehmend Verbreitung. Personalinformations-,<br />
Finanzbuchhaltungs-, Kundenpflege-, Lagerhaltungs- und<br />
Verwaltungsprogramme sowie Systeme zur Entwicklung<br />
und Herstellung von Produkten sind heute ebenso Standard<br />
wie branchen- und problembezogene Spezial lösungen.<br />
Hardware- und systemseitig setzt sich bei Unternehmen der Trend fort, Cloud-Dienste zu nutzen.<br />
Relevant bleibt es weiterhin, vernetzte Systeme mit immer leistungsstärkeren Arbeitsplatzrechnern<br />
im Netzverbund auszustatten. Über private oder öffentliche Netze (LAN, WAN) pflegen Geschäftspartner<br />
den organisierten, standardisierten elektronischen Daten- und Dokumentenaustausch (Electronic<br />
Data Interchange).<br />
Daneben wirkt sich die Miniaturisierung in Gestalt des betrieblichen Einsatzes mobiler Systeme<br />
(Laptops, Notebooks, Smartphones und Tablets) aus. So können beispielsweise Außendienstmitarbeiter<br />
über Mobilfunk an nahezu jedem Ort in den elektronischen Daten- und Dokumentenaustausch<br />
eingebunden werden.<br />
Für den einzelnen Arbeitnehmer stellen sich dabei u. a. Fragen in Bezug<br />
auf folgende Bereiche:<br />
³ ³ die arbeitsmedizinisch unbedenkliche Gestaltung seines Arbeitsplatzes,<br />
³ ³ den Schutz vor unkontrollierter technischer Überwachung am<br />
Arbeitsplatz bzw. den Schutz personenbezogener Daten,<br />
³ ³ grundlegende betriebliche Umorganisationen und gegebenenfalls<br />
der Verlust des eigenen Arbeitsplatzes als Folge von Rationalisierung.<br />
Betriebsvereinbarung:<br />
Zu beachten ist, dass eine Betriebsvereinbarung – jedenfalls wenn sie nicht durch den Spruch einer<br />
Einigungsstelle festgelegt wird – das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses ist, der auch Kompromisse<br />
erfordert, die meist über die rein rechtliche Betrachtung hinausgehen.<br />
Vorabdruck<br />
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