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Lernsituationen Büromanagement - Merkur Verlag Rinteln

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42 Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren<br />

3. Füllen Sie den folgenden Lückentext zu den Formvorschriften der Vollmachtserteilung aus.<br />

Die allgemeine Ha<br />

Formvorschriften der Vollmachtserteilung<br />

ndlungsvollm acht kann vom Geschäftsinhaber oder Prokuristen<br />

erteilt werden. Dies kann formlos, entweder ausdrücklich (mündlich, schriftlich) oder auch durch stillschwei<br />

endeDuldung erfolgen. Die Vollmacht wird nicht in das Handelsregister eingetragen.<br />

Jeder Bevollmächtigte kann innerhalb seiner Vollmacht Unt<br />

ervollmachten erteilen. So kann<br />

z. B. der Angestellte mit allgemeiner Handlungsvollmacht Artvollmacht und der Mitarbeiter mit Artvollmacht<br />

Einzelvollmacht erteilen.<br />

Die Pro kura kann nur von einem Unternehmer bzw. Geschäftsführer, Vorstand oder gesetzlichen<br />

Vertreter ausdrücklich erteilt werden. Diese Erklärung sollte schriftlich abgefasst werden, da die<br />

Prokura in das Handelsregister eingetragen und die Unterschrift dort hinterlegt wird.<br />

Im Innenve rhältnis beginnt die Prokura mit der Erteilung. Im A ußenverhältnis beginnt<br />

die Prokura, wenn ein Dritter Kenntnis davon hat oder wenn sie in d as Handelsregister<br />

eingetragen und bekannt gemacht ist (sie hat dann deklarat orische (= rechtsbezeugende)<br />

Wirkung und keine kons<br />

titutive (= rechtserzeugende) Wirkung.<br />

³ ³ Handlun gsbevollmächtigte unterschreiben mit einem Zusatz, der das Vollmachtsverhältnis<br />

ausdrückt.<br />

Üblich sind folgende Formen:<br />

i. A. = im Au ftrag<br />

i. V. = in Vo llmacht oder in Vertretung<br />

³ ³ Pro kuristen unterschreiben mit einem Zusatz, der die Pro kura erkennen lässt.<br />

Üblich sind folgende Formen:<br />

ppa. = per procura<br />

pp. = per procura<br />

4. Klären Sie die Ausgangssituation: Darf Sonja Schneider den Brief anstelle von Frau Wegener unterschreiben?<br />

Begründen Sie Ihre Einschätzung.<br />

Sonja Schneider darf den Geschäftsbrief an die Zeitarbeitsfirma ohne weitere <br />

Absprachen nicht unterschreiben, da ihr Frau Wegener keine ausdrückliche <br />

Einzelvollmacht erteilt hat.<br />

Da Frau Gehrke für die Bereichsleitung Personalwesen verantwortlich ist, wird sie <br />

mindestens mit den gleichen Vollmachten ausgestattet sein wie Frau Wegener. <br />

Frau Gehrke könnte demnach Sonja die Einzelvollmacht erteilen. Ihre Unterschrift <br />

müsste sie dann mit einem Zusatz (z. B. „i. A.“) versehen.<br />

<br />

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