Lernsituationen Büromanagement - Merkur Verlag Rinteln
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42 Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren<br />
3. Füllen Sie den folgenden Lückentext zu den Formvorschriften der Vollmachtserteilung aus.<br />
Die allgemeine Ha<br />
Formvorschriften der Vollmachtserteilung<br />
ndlungsvollm acht kann vom Geschäftsinhaber oder Prokuristen<br />
erteilt werden. Dies kann formlos, entweder ausdrücklich (mündlich, schriftlich) oder auch durch stillschwei<br />
endeDuldung erfolgen. Die Vollmacht wird nicht in das Handelsregister eingetragen.<br />
Jeder Bevollmächtigte kann innerhalb seiner Vollmacht Unt<br />
ervollmachten erteilen. So kann<br />
z. B. der Angestellte mit allgemeiner Handlungsvollmacht Artvollmacht und der Mitarbeiter mit Artvollmacht<br />
Einzelvollmacht erteilen.<br />
Die Pro kura kann nur von einem Unternehmer bzw. Geschäftsführer, Vorstand oder gesetzlichen<br />
Vertreter ausdrücklich erteilt werden. Diese Erklärung sollte schriftlich abgefasst werden, da die<br />
Prokura in das Handelsregister eingetragen und die Unterschrift dort hinterlegt wird.<br />
Im Innenve rhältnis beginnt die Prokura mit der Erteilung. Im A ußenverhältnis beginnt<br />
die Prokura, wenn ein Dritter Kenntnis davon hat oder wenn sie in d as Handelsregister<br />
eingetragen und bekannt gemacht ist (sie hat dann deklarat orische (= rechtsbezeugende)<br />
Wirkung und keine kons<br />
titutive (= rechtserzeugende) Wirkung.<br />
³ ³ Handlun gsbevollmächtigte unterschreiben mit einem Zusatz, der das Vollmachtsverhältnis<br />
ausdrückt.<br />
Üblich sind folgende Formen:<br />
i. A. = im Au ftrag<br />
i. V. = in Vo llmacht oder in Vertretung<br />
³ ³ Pro kuristen unterschreiben mit einem Zusatz, der die Pro kura erkennen lässt.<br />
Üblich sind folgende Formen:<br />
ppa. = per procura<br />
pp. = per procura<br />
4. Klären Sie die Ausgangssituation: Darf Sonja Schneider den Brief anstelle von Frau Wegener unterschreiben?<br />
Begründen Sie Ihre Einschätzung.<br />
Sonja Schneider darf den Geschäftsbrief an die Zeitarbeitsfirma ohne weitere <br />
Absprachen nicht unterschreiben, da ihr Frau Wegener keine ausdrückliche <br />
Einzelvollmacht erteilt hat.<br />
Da Frau Gehrke für die Bereichsleitung Personalwesen verantwortlich ist, wird sie <br />
mindestens mit den gleichen Vollmachten ausgestattet sein wie Frau Wegener. <br />
Frau Gehrke könnte demnach Sonja die Einzelvollmacht erteilen. Ihre Unterschrift <br />
müsste sie dann mit einem Zusatz (z. B. „i. A.“) versehen.<br />
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