Lernsituationen Büromanagement - Merkur Verlag Rinteln
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34 Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren<br />
2. Erläutern Sie, an welchen Punkten Peter Peinlich mit seinen Äußerungen gegenüber Anke Adler<br />
gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt.<br />
³ ³ Jugendlichen müssen klar definierte Pausen gewährt werden, auch wenn der<br />
Arbeitsanfall hoch ist. Es ist also nicht zulässig, dass Anke Adler auf ihre Pause(n)<br />
verzichtet.<br />
³ ³ Als 16-Jährige hat Anke Adler einen jährlichen Urlaubsanspruch von 27 Werktagen.<br />
Die von Herrn Peinlich genannten 21 Tage verstoßen gegen den § 19 JArbSchG!<br />
<br />
³ ³ § 8 JArbSchG verbietet, dass Jugendliche Überstunden machen. Eine Ausweitung<br />
der täglichen Arbeitszeit auf achteinhalb Stunden ist nur für den Fall erlaubt, dass<br />
die Arbeitszeit an anderen Tagen derselben Woche auf weniger als acht Stunden<br />
3. Entscheiden Sie, wie sich die Auszubildende Anke Adler gegenüber der Geschäftsleitung (Peter<br />
Peinlich) bzw. dem Ausbildungsbetrieb verhalten sollte.<br />
Zuerst sollte Anke Adler versuchen, die Probleme in einem persönlichen Gespräch mit<br />
Peter Peinlich zu lösen. Falls dies nicht klappt, sollte sie sich möglicherweise an den<br />
Betriebsrat oder die Industrie- und Handelskammer wenden.<br />
4. Vervollständigen Sie das nachfolgende Strukturmodell zum Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />
Ziel des Gesetzes ist es, K<br />
<br />
<br />
Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen Jahren<br />
Vorabdruck<br />
Kinder<br />
Jugendliche<br />
grundsätzliches Beschäftigungsverbo t ³ ³ Mindestalter für die Beschäftigung<br />
³ ³ Bestimmungen über Arbeits- und Freizeit<br />
³ ³ Beschäftigungsverbote, etwa bei gefährlichen<br />
Arbeiten, Akkordarbeit und Arbeit unter Tage<br />
³ ³ Gesundheitliche Betreuung:<br />
hier insbesondere die Pflicht zur ärztlichen Erstuntersuchung<br />
Überwachung, ob die Vorschriften eingehalten werden, durch staatliche Gewerbeaufsichtsämter und nach dem<br />
Betriebsverfassungsgesetz durch Jugendvertreter, Betriebs- und Personalräte.<br />
§ 58 JArbSchG:<br />
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