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Lernsituationen Büromanagement - Merkur Verlag Rinteln

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34 Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren<br />

2. Erläutern Sie, an welchen Punkten Peter Peinlich mit seinen Äußerungen gegenüber Anke Adler<br />

gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt.<br />

³ ³ Jugendlichen müssen klar definierte Pausen gewährt werden, auch wenn der<br />

Arbeitsanfall hoch ist. Es ist also nicht zulässig, dass Anke Adler auf ihre Pause(n)<br />

verzichtet.<br />

³ ³ Als 16-Jährige hat Anke Adler einen jährlichen Urlaubsanspruch von 27 Werktagen.<br />

Die von Herrn Peinlich genannten 21 Tage verstoßen gegen den § 19 JArbSchG!<br />

<br />

³ ³ § 8 JArbSchG verbietet, dass Jugendliche Überstunden machen. Eine Ausweitung<br />

der täglichen Arbeitszeit auf achteinhalb Stunden ist nur für den Fall erlaubt, dass<br />

die Arbeitszeit an anderen Tagen derselben Woche auf weniger als acht Stunden<br />

3. Entscheiden Sie, wie sich die Auszubildende Anke Adler gegenüber der Geschäftsleitung (Peter<br />

Peinlich) bzw. dem Ausbildungsbetrieb verhalten sollte.<br />

Zuerst sollte Anke Adler versuchen, die Probleme in einem persönlichen Gespräch mit<br />

Peter Peinlich zu lösen. Falls dies nicht klappt, sollte sie sich möglicherweise an den<br />

Betriebsrat oder die Industrie- und Handelskammer wenden.<br />

4. Vervollständigen Sie das nachfolgende Strukturmodell zum Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />

Ziel des Gesetzes ist es, K<br />

<br />

<br />

Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen Jahren<br />

Vorabdruck<br />

Kinder<br />

Jugendliche<br />

grundsätzliches Beschäftigungsverbo t ³ ³ Mindestalter für die Beschäftigung<br />

³ ³ Bestimmungen über Arbeits- und Freizeit<br />

³ ³ Beschäftigungsverbote, etwa bei gefährlichen<br />

Arbeiten, Akkordarbeit und Arbeit unter Tage<br />

³ ³ Gesundheitliche Betreuung:<br />

hier insbesondere die Pflicht zur ärztlichen Erstuntersuchung<br />

Überwachung, ob die Vorschriften eingehalten werden, durch staatliche Gewerbeaufsichtsämter und nach dem<br />

Betriebsverfassungsgesetz durch Jugendvertreter, Betriebs- und Personalräte.<br />

§ 58 JArbSchG:<br />

© MERKUR VERLAG RINTELN

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