30 Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren 5 Das Jugendarbeitsschutzgesetz anwenden Situation: Sonja Schneider kommt heute sehr aufgewühlt in den Ausbildungsbetrieb. Frau Gehrke registriert dies und fragt die Auszubildende nach dem Grund. Sonja überlegt kurz und schildert dann, dass ihre beste Freundin, die 16-jährige Anke Adler, Auszubildende bei der Peter Peinlich GmbH ist. Anke ging am Donnerstag nach dem 6-stündigen Berufsschulunterricht nicht mehr zurück in den Betrieb. Am Freitag wurde sie zur Geschäftsleitung zitiert, wo sich folgender Dialog abspielte: Peter Peinlich: „Frau Adler, so geht das nicht. Sie können froh sein, einen Ausbildungsplatz bekommen zu haben. Ich habe gestern auf Sie gewartet. In Zukunft erscheinen Sie regelmäßig und pünktlich zur Arbeit, und zwar auch dann, wenn Sie vormittags Schule gehabt haben. Ist das klar?“ Anke Adler: „Ja aber, ich dachte, nach der Berufsschule brauche ich nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Die anderen Auszubildenden sind auch nicht mehr in die Ausbildungsbetriebe gegangen und außerdem hatten wir ziemlich viele Hausaufgaben auf.“ Peter Peinlich: „Nun, da haben Sie eben falsch gedacht. Und eines merken Sie sich bitte: Wenn das noch einmal vorkommen sollte, dann haben Sie bald ganz frei. So, hier liegen einige Rechnungen und warten darauf, pünktlich verschickt zu werden. Ich denke, Sie verzichten heute auf Ihre Pausen und holen die versäumte Zeit nach.“ Anke Adler: „Ja, ist ja schon gut. Es wird bestimmt nicht wieder vorkommen, dass ich nach der Berufsschule nicht mehr zur Arbeit komme.“ Peter Peinlich: „Übrigens, ich habe Ihren Urlaubsantrag für den nächsten Monat leider kürzen müssen. Ihnen steht nur ein Jahresurlaub von 21 Tagen zu und da haben Sie in diesem Jahr nur noch 9 Tage.“ Anke Adler: „Ja aber ich dachte, das sei ein Schreibfehler im Ausbildungsvertrag. Ich bin doch erst 16, habe ich da nicht mehr Urlaub? Ich meine, in der Berufsschule wurde so etwas gesagt.“ Peter Peinlich: „Was denn? Haben Sie eine Ahnung, wie viel Urlaub ich als ,Stift‘ hatte? Insgesamt ganze 10 Tage! Sie wissen gar nicht, wie gut Sie es haben. Ach ja, noch etwas: Sie haben sicher davon gehört, dass nachdem die firmeninternen Abläufe analysiert und EDV-technisch umgesetzt wurden, nun ein ERP-System 1 eingeführt werden soll. Für die Geschäftsleitung und die Abteilungsleitungen ergibt sich dadurch ein schneller, aktueller und flexibler Zugriff auf sämtliche unternehmensrelevante Daten, um daraus wichtige Entscheidungsgrundlagen zeitnah ableiten zu können. In der nächsten Woche müssen Sie daher am Montag und Dienstag jeweils drei Stunden länger im Betrieb bleiben. Die Überstunden bekommen Sie natürlich bezahlt. Das Geld können Sie doch sicher gut gebrauchen?“ Anke Adler: Vorabdruck „Das stimmt, da ich mir einen Tablet-PC kaufen will. Aber am Dienstag passt es mir ganz schlecht. Können wir das nicht auf Mittwoch verschieben?“ Peter Peinlich: „Völlig ausgeschlossen, es muss bei Montag und Dienstag bleiben.“ Sonja ist empört darüber, wie Peter Peinlich mit ihrer besten Freundin umgeht, und fragt Frau Gehrke, ob das denn wirklich so korrekt sei. Diese erklärt Sonja, dass für Anke Adler das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt und bittet Sonja, sich zunächst mit diesem Gesetz vertraut zu machen und dann Rücksprache mit ihr zu nehmen. 1 Der Begriff ERP steht für Enterprise Resource Planning und bezieht sich auf Softwarelösungen, die für die Planung und Verwaltung der Ressourcen eines Unternehmens entwickelt worden sind. ERP-Systeme werden in kleinen und mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Die vorhandenen Ressourcen eines Betriebes in Form von Kapital, Betriebsmittel und Personal werden mithilfe der verschiedenen Programmmodule, aus denen sich ein ERP-System zusammensetzt, gesteuert, kontrolliert und koordiniert. © MERKUR VERLAG RINTELN
5 Das Jugendarbeitsschutzgesetz anwenden 31 Arbeitsaufträge: 1. Erarbeiten Sie mithilfe des Materials 2 aus Situation 2 (siehe S. 23) und dem nachfolgenden Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Material 1) die Grundlagen zu den folgenden Punkten: Arbeitzeit bzw. Ausbildungszeit – was ist das und wie lange dauert sie? Urlaubsanspruch – gibt es da bei Jugendlichen Unterschiede? Vorabdruck © MERKUR VERLAG RINTELN