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Lernsituationen Büromanagement - Merkur Verlag Rinteln

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3 Ein Ausbildungsverhältnis kündigen<br />

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3 Ein Ausbildungsverhältnis kündigen<br />

Situation:<br />

Als Sonja Schneider am Abend nach Hause kommt, ist sie ganz schön geschafft.<br />

Die vielen neuen Leute und gleich mehrere richtige Aufgaben! Den Wochenplan<br />

hat sie sich mitgenommen und hängt ihn in der Küche auf. Damit die Eltern<br />

sehen, wie viel sie jetzt zu tun hat!<br />

Da klingelt das Telefon. Sonjas Freund Jan-Josef ist am Apparat. Jan-Josef ist<br />

seit sechs Monaten kaufmännischer Auszubildender im Einzelhandel im Foto-<br />

Fachgeschäft Klara Klocke e. K. Eigentlich wollte er ja Fotograf werden, aber er<br />

hat keine Lehrstelle gefunden.<br />

„Und jetzt stell dir vor: Ich könnte als auszubildender Fotograf bei der Foto-<br />

Fleitmann KG anfangen! Gleich morgen stelle ich mich vor und nächste Woche<br />

geht‘s schon los!“ Sonja ist skeptisch. Kann man als Auszubildender so einfach<br />

den Ausbildungsplatz wechseln?<br />

Arbeitsaufträge:<br />

1. Erarbeiten Sie die grundsätzlichen Möglichkeiten der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses<br />

während und nach der Probezeit!<br />

Während der<br />

Probezeit<br />

Nach der<br />

Probezeit<br />

Jederzeit ohne Angabe von Gründen und Einhalten einer Kündigungsfrist.<br />

³ ³ Nach Ablauf der Probezeit kann der Auszubildende bei<br />

Berufsaufgabe und bei Berufswechsel mit einer Frist von vier<br />

Wochen kündigen<br />

³ ³ Ferner kann der Auszubildende aus wichtigem Grund fristlos<br />

kündigen – etwa wegen Beleidigungen, Umzug oder Tätlichkeiten.<br />

2. Stellen Sie fest, unter welchen Bedingungen Jan-Josef Junker seinen abgeschlossenen Berufsausbildungsvertrag<br />

kündigen kann!<br />

Jan-Josef Junker kann seinen Berufsausbildungsverhältnis nur mit einer vierwöchigen<br />

Kündigungsfrist kündigen, da er sich nicht mehr innerhalb der Probezeit befindet. <br />

Möglicherweise kann Jan-Josef aber eine andere Regelung mit seinem Arbeitgeber<br />

treffen, damit er schon in der kommenden Woche seine neue Ausbildung beginnen<br />

kann. Einen Rechtsanspruch hat er darauf aber nicht.<br />

<br />

Vorabdruck<br />

© MERKUR VERLAG RINTELN

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