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Umweltkalender 2014 komplett (PDF 3.3 MB) - Stadt Meerbusch

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Wichtiges in Kürze<br />

Wann darf ich meine<br />

Hecke schneiden?<br />

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind immer<br />

erlaubt, allerdings sollten Sie sich vorher<br />

vergewissern, dass sich keine Vogelnester in<br />

Ihrer Hecke befinden.<br />

Vom 1. März bis zum 30. September gilt das<br />

Verbot, Hecken zu roden, abzuschneiden oder<br />

zu zerstören (§ 64, Abs.3des Landschaftsgesetzes<br />

NW).<br />

Keine Angst vor Wespen<br />

Wespen bekämpfen Sie am besten überhaupt<br />

nicht. Wenn Sie ein Wespennest entdecken,<br />

versuchen Sie, die Insekten zu tolerieren. Sie<br />

verhalten sich friedlich, so lange Sie dem Nest<br />

nicht zu nahe kommen. Im Herbst, spätestens<br />

beim ersten Nachtfrost, stirbt das gesamte<br />

Wespenvolk ab.<br />

Ratten<br />

Ratten sind Träger von Krankheitserregern und<br />

Überträger auf Menschen und Tiere.<br />

Wenn Sie Ratten auf Ihrem Grundstück, auf<br />

öffentlichen Grundstücken oder in der Kanalisation<br />

feststellen, informieren Sie uns bitte<br />

über das Umwelttelefon, damit wir – für Sie<br />

kostenlos – Bekämpfungsmaßnahmen einleiten<br />

können.<br />

© jagodka - Fotolia.com<br />

Gegen Ratten im Haus und gegen andere<br />

Schädlinge müssen Sie dagegen selbst vorgehen<br />

und auf Ihre Kosten eine Schädlingsbekämpfungsfirma<br />

beauftragen.<br />

?<br />

Wie entsorge ich<br />

Arzneimittelreste?<br />

Alte und nicht mehr benötigte Arzneimittel<br />

gehören grundsätzlich zum Restabfall in die<br />

Graue Tonne. Nach der Vorsortierung werden<br />

die Medikamente der Verbrennung zugeführt.<br />

Dabei werden die arzneilichen Wirkstoffe so<br />

zerstört, dass kein Eintrag in die Umwelt mehr<br />

erfolgen kann.<br />

Es ist ratsam, die Arzneimittel mit anderen<br />

Abfällen zu vermischen, ohne sie aus den Blisterstreifen<br />

zu drücken. Damit verhindern Sie,<br />

dass beispielsweise Kinder die Tabletten für<br />

Bonbons halten. Spritzen und Kanülen sollten<br />

dagegen in stichfesten Gefäßen in den Restabfall<br />

gegeben werden.<br />

Auch einige Apotheken nehmen Arzneimittelreste<br />

zurück.<br />

Die leeren Umverpackungen aus Pappe gehören<br />

dagegen in den Papiercontainer oder in<br />

die Blaue Tonne, Kunststoffverpackungen in<br />

die Gelbe Tonne.<br />

Ist eine Tolerierung nicht möglich, zum Beispiel<br />

weil Sie allergisch sind oder Kleinkinder haben,<br />

die Sie noch nicht zum richtigen Umgang<br />

mit den Insekten anleiten können, nehmen Sie<br />

bitte zunächst Kontakt mit der Biologischen<br />

Station in Dormagen auf. Diese entscheidet<br />

im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde<br />

(Rhein-Kreis Neuss), ob und wie Sie Bekämpfungsmaßnahmen<br />

durchführen dürfen. Die<br />

Ausführung überlassen Sie dann einer Schädlingsbekämpfungsfirma.<br />

Beratung und Genehmigungen<br />

Biologische Station<br />

im Rhein-Kreis Neuss e.V.<br />

Haus der Natur, Dormagen<br />

0 21 33 / 5 02 30<br />

© liantho - Fotolia.com<br />

Es riecht nach Gülle.<br />

Muss das sein?<br />

Ja,denn in unserer stark durch Landwirtschaft<br />

geprägten <strong>Stadt</strong> lässt sich eine entsprechende<br />

Geruchsentwicklung nicht vermeiden.<br />

Zu bestimmten Zeiten dürfen Düngemittel mit<br />

wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff<br />

ausgebracht werden: auf Ackerland vom<br />

1. Februar bis 31. Oktober,auf Grünland vom<br />

1. Februar bis 14. November.Auf unbestelltem<br />

Ackerland sind unter anderem Gülle, Jauche,<br />

und Geflügelkot unverzüglich einzuarbeiten.<br />

Erfahrungsgemäß nehmen unsere Landwirte<br />

die Düngung fachgerecht und vorschriftsmäßig<br />

vor. Dennoch kann, besonders bei anhaltend<br />

warmer Witterung und trockenen Böden,<br />

der Geruch auch über mehrere Tage intensiv<br />

wahrnehmbar sein. Solche witterungsbedingten<br />

Geruchsbildungen sind meistens nicht<br />

vermeidbar.<br />

Sollten Sie dennoch Anlass zur Beschwerde<br />

haben, wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftskammer<br />

als Überwachungsbehörde.<br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Meerbusch</strong> fehlt in diesem Bereich<br />

die Zuständigkeit.<br />

Beratung,Auskünfte, Beschwerden<br />

Landwirtschaftskammer<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

02 21 / 53 40-1 00<br />

Muss ich meinen Hund<br />

anleinen?<br />

Grundsätzlich ja: In <strong>Meerbusch</strong> müssen alle<br />

Hunde auf Verkehrsflächen (Straßen, Bürgersteige,<br />

Radwege, Plätze) und in Anlagen<br />

(Grünanlagen, Erholungs- und Sportflächen)<br />

an der Leine geführt werden.<br />

Auf Kinderspielplätzen ist das Mitführen von<br />

Tieren sogar verboten.<br />

Frei laufen darf Ihr Hund nur auf Wald- und<br />

Wirtschaftswegen und auf den Rheinuferwiesen<br />

zwischen Strom und Deich.Ausgenommen<br />

hiervon sind das Naturschutzgebiet Ilvericher<br />

Altrheinschlinge und natürlich Privatgrundstücke<br />

und die Flächen neben den Wegen, auch<br />

wenn sie nicht eingezäunt sind.<br />

Weitere Einschränkung: Der freie Auslauf<br />

gilt nicht für gefährliche Hunde und Hunde<br />

bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz.<br />

Für rücksichtvolle Hundehalter ist es übrigens<br />

selbstverständlich, dass sie die durch ihre Tiere<br />

verursachten Verunreinigungen satzungsgemäß<br />

beseitigen, beispielsweise mithilfe einer<br />

mitgeführten Plastiktüte.<br />

Beratung und Auskunft<br />

Karla Weidlich 916-192<br />

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