Ausgabe vom Dezember 2013 - Medizinische Fakultät der Martin ...
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Die Personalratspost<br />
Die Zeitung des Personalrates des Universitätsklinikums Halle (Saale)<br />
<strong>Ausgabe</strong> 20 <strong>vom</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong><br />
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!<br />
Wie schnell doch die Zeit vergeht! Kaum wurde<br />
Anfang des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts ein medizinisch<br />
wirksamer Ätherweingeist – vielen als die guten<br />
alten Hoffmanns Tropfen bekannt – an <strong>der</strong><br />
halleschen Universität erfunden und destilliert, ist<br />
man schon im 21. Jahrhun<strong>der</strong>t. Und man stelle sich<br />
vor, das Jahr <strong>2013</strong> ist auch schon wie<strong>der</strong> fast<br />
vorüber! Dabei raste die Zeit durch ein wirklich<br />
ereignisreiches Jahr. Nicht nur die<br />
Hochwassersituation beschäftigte Sachsen-Anhalt.<br />
Auch die politische Spardebatte, <strong>der</strong> Besuch des<br />
Wissenschaftsrates und damit die Zukunft <strong>der</strong><br />
Universitätsmedizin waren und sind in aller<br />
Munde. Und Halle bleibt - immer noch! Die<br />
Proteste gehen weiter – so kann man nach den<br />
letzten Kundgebungen im November vermuten.<br />
In einschlägigen Medien ist mancherorts auch von<br />
konzeptionellen Lösungen und tragfähigen<br />
Konzepten die Rede. Doch ist dem wirklich so?<br />
Trügt vielleicht das Bild <strong>der</strong> anhaltinischen<br />
Harmonie nur? Nur mit <strong>der</strong> Zahnmedizin tut man<br />
sich eher schwer was die Harmonie betrifft. O<strong>der</strong><br />
wie ist das Hick-Hack um den Umbau für die<br />
Zahnmedizin in <strong>der</strong> Magdeburger Straße zu<br />
verstehen o<strong>der</strong> was wird nun aus den Sparplänen<br />
<strong>der</strong> Landesregierung?<br />
Wir greifen diese - wie einige an<strong>der</strong>e und wie wir<br />
meinen wissenswerte – Themen auf. Dazu gehören<br />
ein paar Fakten etwas was uns allen in dem Hause<br />
gemein ist: die Personalakte, die Diskussion um<br />
feie Tage und einiges mehr.<br />
Diese <strong>Ausgabe</strong> <strong>der</strong> Personalratspost ist – man höre<br />
und staune – bereits die 20. ihrer Art. Wir hoffen,<br />
Sie blättern mit Interesse durch die Seiten, finden<br />
das eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Lesenswerte und<br />
schlussendlich hoffen wir wie alle Jahre auf ein<br />
Wie<strong>der</strong>lesen im neuen Jahr!<br />
Ihre Redaktion <strong>der</strong> Personalratspost<br />
(Foto UKH)<br />
Inhalt:<br />
Seite 1<br />
Vorwort<br />
Seite 2/3<br />
Halle bleibt! – Bleibt die Universitätsmedizin<br />
in Halle?<br />
Seite 4-6<br />
Rund um die Personalakte<br />
Seite7<br />
Mein Frei gehört mir – wirklich?<br />
Seite 8/9<br />
Rechtsecke<br />
Seite 10<br />
Kurz und Knapp<br />
Seite 11<br />
Der Kleine Medikus und das Weihnachtsfest<br />
Seite 12<br />
Übersicht Interessenvertretungen und Impressum<br />
1<br />
Die Personalratspost
TOP-Thema<br />
Thema<br />
Halle Bleibt!“ - Bleibt die Universitätsmedizin in<br />
Halle?<br />
H.-U. Spannaus<br />
2<br />
Schlechte Noten durch den Wissenschaftsrat,<br />
wirtschaftliche Probleme – im Übrigen wie für die<br />
meisten <strong>der</strong> Universitätsklinika - und im Fokus <strong>der</strong><br />
Sparpolitik <strong>der</strong> Landesregierung, so stellte sich im<br />
Frühjahr und Sommer die Situation für die<br />
Universitätsmedizin in Halle dar. Seit dem 23. April<br />
<strong>2013</strong> zieht sich eine Protestreihe gegen die<br />
Schließungspläne <strong>der</strong> Landesregierung durch Stadt<br />
und Land. Die Beschäftigten des UKH werden dabei<br />
unterstützt durch ein Bündnis mit den Studierenden<br />
und Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>Martin</strong>-Luther-Universität, den<br />
Fachhochschulen sowie den Kulturschaffenden und<br />
Sozialverbänden. In diesen Bereichen sind auch<br />
heftige Einschnitte geplant<br />
Diese Bewegung, die praktisch im April unter dem<br />
Ruf „Halle Bleibt!“ aus dem Hörsaal <strong>der</strong><br />
Universitätsmedizin am Standort Ernst-Grube-Straße<br />
auf die Straße zog, fand ganz schnell Sympathie und<br />
vor allem Unterstützung von ganz vielen Menschen,<br />
Bürgern, Unternehmen, Wissenschaftlern und<br />
Politikern, Verbänden und Gewerkschaften aus Halle<br />
und weit über die Stadtgrenzen hinaus.<br />
Unter diesem massiven Druck konnte bisher die<br />
Schließung <strong>der</strong> Vorklinik in Halle durch die<br />
Regierung auf politischem Wege nicht umgesetzt<br />
werden. Das <strong>vom</strong> <strong>Fakultät</strong>s- und Klinikumsvorstand<br />
gegenüber <strong>der</strong> Landespolitik versprochene Konzept<br />
zur Fortführung und Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />
Universitätsmedizin in Halle liegt mittlerweile vor<br />
und soll Bestandteil <strong>der</strong> Hochschulplanung in<br />
Sachsen-Anhalt werden. Dies hoffen nicht nur die<br />
Vorstände <strong>der</strong> Universitätsmedizin, son<strong>der</strong>n auch die<br />
dortigen Beschäftigten, die immer kampfbereit das<br />
genau beobachten, was politisch passiert.<br />
Dass diese Aussage keine leere Drohung ist, wurde<br />
am 11.11.<strong>2013</strong> erneut mit dem Laternenumzug <strong>vom</strong><br />
Uniplatz zum Markt deutlich, an dem sich geschätzt<br />
mehr als 2000 Menschen beteiligten. Und auch die<br />
Universitätsmedizin war deutlich erkennbar präsent.<br />
Die „Halle bleibt“-Laternen wurden von Presse und<br />
Fernsehen immer wie<strong>der</strong> gezeigt.<br />
Wie breit die „Allianz <strong>der</strong> Vernunft“ - so nennen wir<br />
im Personalrat das Bündnis für den Erhalt <strong>der</strong><br />
Universitätsmedizin - aufgestellt ist, soll hier einmal<br />
veranschaulicht und gewürdigt werden. Und dies<br />
macht auf beste Art und Weise deutlich, wie<br />
wun<strong>der</strong>bar Demokratie sein kann: Alle sind sich über<br />
das Ziel einig und „streiten“ lediglich über das „Wie“<br />
dieses Ziel zu erreichen ist. Und je<strong>der</strong> leistet da<br />
seinen Beitrag mit seinen Möglichkeiten.<br />
Die Personalratspost<br />
Der Demonstrationszug am 11.11.<strong>2013</strong> in <strong>der</strong> Großen Steinstraße<br />
(Foto: A. Rostek)<br />
Erinnert sei beispielhaft an die ganz vielen Statements<br />
in Gastbeiträgen in <strong>der</strong> MZ, in dem sich<br />
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und <strong>der</strong><br />
Wirtschaft nach den Demonstrationen positionierten.<br />
O<strong>der</strong> die Stellungnahmen aus <strong>der</strong> Wissenschaft in<br />
ganz Deutschland. Ganz zu schweigen von <strong>der</strong><br />
Vielschichtigkeit <strong>der</strong> Demonstrationsteilnehmer.<br />
Ein beson<strong>der</strong>s bemerkenswertes Thema ist in dem<br />
Zusammenhang die Zahnmedizin.<br />
Der<br />
Wasserschaden, <strong>der</strong> einen Flügel des Objekts Große<br />
Steinstraße 19 unbenutzbar gemacht hat, erfor<strong>der</strong>t ein<br />
Ersatzgebäude. In diesen Räumlichkeiten wird wohl<br />
nie wie<strong>der</strong> so etwas wie Lehrbetrieb o<strong>der</strong> ähnliches<br />
stattfinden können.<br />
(Quelle Fotocollage Homepage UKH)<br />
Aufgrund einer ersten Schadensanalyse wurde das<br />
Notwendige mit dem Vernünftigen zusammengefasst:<br />
Die Alternative ist <strong>der</strong> Plan zur Unterbringung <strong>der</strong>
zahnmedizinischen Ausbildung in <strong>der</strong> Magdeburger<br />
Str. 16. Auf <strong>der</strong> Basis einer Schätzung in Höhe von<br />
etwa 7 Mio. € hat <strong>der</strong> Landtag diese Summe 2012 im<br />
Nachtragshaushalt zur Verfügung eingeplant. Der<br />
Landesbetrieb Bau als Bauherr hat die HU-Bau im<br />
Frühjahr <strong>2013</strong> dem Finanzministerium vorgelegt . Die<br />
Aufwendungen belaufen sich danach auf etwa 9,6<br />
Mio. €. Zwischenzeitlich waren die 7 Mio.€ aus dem<br />
Haushaltsplanentwurf 2014 „verschwunden“ ...<br />
Nach aktuellem Stand soll aber wohl doch 2014 die<br />
erste Teilsumme dort enthalten sein. Es steht<br />
eigentlich nur die Frage: Will Sachsen-Anhalt weiter<br />
Zahnmediziner ausbilden o<strong>der</strong> nicht? Wenn das<br />
seitens <strong>der</strong> Landesregierung mit „Ja“ beantwortet<br />
wird, muss zwingend gebaut werden! Mit Beginn <strong>der</strong><br />
Finanzierung kann es losgehen.<br />
Bleibt das Problem die Differenz zwischen<br />
Kostenschätzung und Planungsrechnung. Die <strong>Fakultät</strong><br />
will in vier Jahresraten diese Summe aus ihrem<br />
Budget aufbringen. Das bedeutet, woan<strong>der</strong>s noch<br />
mehr zu sparen.<br />
Um hier Unterstützung zu geben, hat die<br />
Mittelstandsvereinigung <strong>der</strong> CDU eine<br />
Spendeninitiative gestartet. Unter dem Motto „Zahn<br />
um Zahn“ rief sie mittels privaten Bürger-Engagement<br />
zum Erhalt <strong>der</strong> Zahnklinik auf. Die medienwirksame<br />
Auftaktveranstaltung fand am 25. September <strong>2013</strong> im<br />
„Krug zum Grünen Kranze“ statt. Etwa 400 Gäste<br />
folgten <strong>der</strong> Einladung und spendeten allein an diesem<br />
Abend ca. 18.000 €.<br />
Auch <strong>der</strong> Personalrat hat sich an den Spenden<br />
beteiligt! Bei <strong>der</strong> Übergabe dieser Spende i. H. von<br />
111,11 € (gesammelt in seiner wöchentlichen<br />
Sitzung) an den Dekan Prof. Gekle positionierte sich<br />
<strong>der</strong> Vorsitzende auch öffentlich dazu: „Der Landtag<br />
gibt 7 Mio. €, hier wird viel gespendet, <strong>der</strong><br />
Personalrat gibt diese 111,11 € - bitte aufrunden Herr<br />
Möllring!“<br />
Veranstaltung endlich mal eine Demonstration sei,<br />
die nicht nur for<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n auch etwas gibt.<br />
Genau diese Aussage veranlasst uns, sich die<br />
anwesenden Gäste genauer anzusehen. Eine spätere<br />
Überprüfung <strong>der</strong> vielen Bil<strong>der</strong> von den<br />
Demonstrationen von April bis Juli bestätigte den<br />
Eindruck: Ganz viele Gesichter, die die Aktion <strong>der</strong><br />
CDU-Mittelstandsvereinigung unterstützen und<br />
anwesend sind, waren auch an unseren<br />
Demonstrationen als Teilnehmer beteiligt.<br />
(Foto: B. Marquardt)<br />
Deutlich bleibt als Ergebnis des Abends in<br />
Erinnerung: Viele gesellschaftliche Kräfte einigt <strong>der</strong><br />
Wunsch, dass in Halle eine leistungsfähige<br />
Universität mit Medizin und Zahnmedizin bleibt.<br />
Zum Wohle von Bildung, Wissenschaft, zur<br />
Vermeidung zukünftigen Ärztemangels, für<br />
Nachhaltigkeit und Lebensqualität im südlichen<br />
Sachsen – Anhalt mit einer funktionierenden<br />
Infrastruktur und lebendiger Wirtschaft.<br />
Alle meinen:<br />
3<br />
(Foto A. Rostek)<br />
Es gelang den Initiatoren den Minister für<br />
Wissenschaft und Wirtschaft Herrn Möllring (CDU)<br />
als Schirmherr zu gewinnen. Dieser formulierte in<br />
seinem Grußwort die Botschaft, dass diese<br />
Die Personalratspost<br />
Anmerkung:<br />
Nähere Informationen zu „Zahn um Zahn“ gibt es<br />
unter: www.medizin.uni-halle.de sowie<br />
www.zahnumzahn.mit-halle-sk.de/<br />
De aktuelle Kontostand bei Redaktionsschluss beläuft<br />
sich auf ca. 28.000 € zuzüglich weiterer 35.000 €<br />
zum Baubeginn!
TOP<br />
OP-Thema<br />
Rund um die Personalakte<br />
H. Mitsching<br />
Je<strong>der</strong> hat sie, kaum einer kennt sie: die<br />
Personalakte, früher auch Ka<strong>der</strong>akte genannt.<br />
Vieles steht drin, manches muss rein, an<strong>der</strong>es sollte<br />
nicht drin sein. Doch was ist das genau für eine<br />
Akte? Eines ist sicher: sie ist kein Sammelalbum, in<br />
dem alles Mögliche und Unmögliche über<br />
Arbeitnehmer abgeheftet und gesammelt wird.<br />
In dieser <strong>Ausgabe</strong> wollen wir uns dem Thema <strong>der</strong><br />
Personalakte genauer zu widmen. Spätestens dann<br />
wenn es zum Streit mit dem Arbeitgeber kommt ist<br />
sicher ein bestimmtes Maß an Faktenwissen<br />
hilfreich.<br />
Grundsätzlich gilt: nichts zu suchen in <strong>der</strong> Akte<br />
haben zum Beispiel Krankheitsgründe und<br />
Informationen zur Privatsphäre,<br />
Lebensgewohnheiten. Bestandteil ist lediglich, was<br />
für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist.<br />
Definition Personalakte<br />
Eine Personalakte enthält schriftlich o<strong>der</strong><br />
elektronisch festgehaltene Daten o<strong>der</strong> Vorgänge,<br />
die sich auf einen einzelnen Arbeitnehmer<br />
beziehen. Der Inhalt <strong>der</strong> Akte ist vertraulich. Eine<br />
Weitergabe an Dritte Personen ist verboten. Der<br />
Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die Zahl <strong>der</strong><br />
Personalsachbearbeiter, die Einsicht in die Akten<br />
haben, möglichst gering zu halten.<br />
Gemäß § 83<br />
BetrVG hat <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer das<br />
Recht, Ein-blick<br />
in seine Personalakte<br />
zu<br />
nehmen.<br />
Weiterhin hat <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer die Möglichkeit, zum Inhalt <strong>der</strong><br />
Personalakte Stellung zu nehmen. Er kann<br />
Erklärungen o<strong>der</strong> Gegendarstellungen verfassen,<br />
die an <strong>der</strong> entsprechenden Stelle in die<br />
Personalakte aufzunehmen sind. Darüber hinaus<br />
kann er die Entfernung unrichtiger Angaben aus <strong>der</strong><br />
Personalakte verlangen und diesen Anspruch<br />
gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen.<br />
Wesentliche Inhalte <strong>der</strong> Personalakte<br />
Zu den für den Arbeitgeber relevanten<br />
Informationen über seine Beschäftigten zählen:<br />
• Amtliche Urkunden in Kopie<br />
• Personalbezogene Unterlagen<br />
• Sonstige Unterlagen<br />
• Sozialversicherungsunterlagen<br />
• Steuerunterlagen<br />
• Unterlagen, welche für die Höhe des<br />
Gehalts von Bedeutung sind<br />
• Vertragsbezogene Unterlagen<br />
Amtliche Urkunden in Kopie sind beispielsweise:<br />
• Erlaubnis zum Führen von bestimmten<br />
Fahrzeugen/Anlagen<br />
• Führerschein<br />
• Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />
• Scheidungsurteil<br />
• Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis<br />
• Wehrdienstbescheinigung<br />
• Zivildienstbescheinigung<br />
Zu den personalbezogenen Unterlagen zählen<br />
beispielsweise:<br />
• Amtliches Führungszeugnis<br />
• Arbeitszeugnisse des Arbeitnehmers in<br />
Kopie<br />
• Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis<br />
• Berufsabschlusszeugnis<br />
• Bewerbungsschreiben<br />
• Lebenslauf<br />
• Passfoto<br />
• Schulabschlusszeugnis<br />
• Studienabschlusszeugnis<br />
Als sonstige Unterlagen sind all jene Unterlagen<br />
anzusehen, die in keine den an<strong>der</strong>en Kategorien<br />
passen:<br />
• Abmahnungen<br />
• Allgemeiner Schriftverkehr mit dem<br />
Mitarbeiter<br />
• Atteste <strong>der</strong> ärztlichen Untersuchungen im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Arbeitssicherheit<br />
• Ermahnungen (Missbilligungen)<br />
• Fehlzeiten<br />
• Gesundheitszeugnis (bei bestimmten<br />
Tätigkeiten, wie beispielsweise beim<br />
Umgang mit Lebensmitteln o<strong>der</strong> im<br />
medizinischen Bereich)<br />
• Personalbogen<br />
• Personalentwicklungsplan<br />
• Urlaubszeiten<br />
• Weiterbildungsnachweise<br />
4<br />
Die Personalratspost
5<br />
Zu den Sozialversicherungsunterlagen zählen:<br />
• Anmeldung zur Krankenkasse<br />
• Nachweis zur Pflegeversicherung<br />
• Nachweise <strong>der</strong> Krankenkassenbeiträge<br />
• Sozialversicherungsausweis<br />
• Unterlagen zur Zusatzversorgung<br />
Als Steuerunterlagen werden angesehen:<br />
• Gehaltsbescheinigungen<br />
• Lohnbescheinigungen<br />
• Nachweis über vermögenswirksame<br />
Leistungen<br />
• Unterlagen zur Lohnsteuer<br />
Gehaltsrelevante Unterlagen können sein:<br />
• Antrag auf Kin<strong>der</strong>geld<br />
• Antrag auf Sozialzuschlag<br />
• Geburtsurkunden <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />
• Heiratsurkunde<br />
• Sterbeurkunde des Ehepartners<br />
Vertragsbezogene Unterlagen können sein:<br />
• Arbeitsvertrag<br />
• Erklärung zu Nebenbeschäftigungen<br />
• Tätigkeitsbeschreibung<br />
Als Faustregel könnte man definieren: Was man im<br />
Vorstellungsgespräch gefragt werden darf, darf<br />
auch in die Personalakte. Und was nicht gefragt<br />
werden darf, hat auch dort nichts verloren.<br />
Grundsätzlich gilt für Personalakten<br />
• Personalakten müssen vollständig sein.<br />
• Der Beschäftigte hat einen Anspruch auf<br />
Einsicht in seine Personalakte. Dazu später<br />
noch mehr.<br />
• Der Beschäftigte darf Kopien seiner<br />
Personalakte anfertigen.<br />
• Der Zugang zu Personalakten ist nur jenen<br />
Mitarbeitern gestattet, welche in <strong>der</strong><br />
Personalverwaltung die Personalangelegenheiten<br />
bearbeiten [LArbG Berlin-<br />
Brandenburg, 12.11.2012, AZ: TaBV<br />
1318/12].<br />
• Daten aus den Personalakten dürfen<br />
ausschließlich zu personalverwaltungso<strong>der</strong><br />
personalwirtschaftlichen Zwecken<br />
verwendet werden.<br />
• Die Personalakten sind so aufzubewahren,<br />
dass ausschließlich die berechtigten<br />
Mitarbeiter Zugang zu ihnen haben.<br />
• Personalakten dürfen grundsätzlich nur an<br />
an<strong>der</strong>e Behörden übersandt werden, wenn<br />
<strong>der</strong> betreffende Beschäftigte dazu<br />
ausdrücklich seine Zustimmung gibt.<br />
Die Personalratspost<br />
• Werden Personalakten von mindestens 10<br />
Beschäftigten automatisiert bzw. von<br />
mindestens 20 Mitarbeitern in sonstiger<br />
Form erfasst, muss gemäß § 4f BDSG<br />
seitens des Betriebes ein<br />
Datenschutzbeauftragter ernannt werden.<br />
• Personalakten nie offen im Regal - sie<br />
müssen unter Verschluss gehalten werden.<br />
Einsicht durch Beschäftigte<br />
Je<strong>der</strong> hat gem. § 3 Abs. 7 Manteltarifvertrag des<br />
UKH ein Anrecht auf Einsicht in seine vollständige<br />
Personalakte. Grundsätzlich sogar so oft er will,<br />
jedenfalls im üblichen Maß. Allerdings sollte klar<br />
sein, jemand, <strong>der</strong> wöchentlich bei <strong>der</strong><br />
Personalabteilung fragt, muss irgendwann damit<br />
rechnen, abgewiesen zu werden. Dies erscheint<br />
völlig überzogen. Wichtig ist: Wenn Einblick<br />
verlangt wird, dann in die gesamte Akte! Vielerorts<br />
wird unterteilt in Hauptakte und Nebenakten.<br />
Im Übrigen ist es bei dem Recht auf Einsicht<br />
vollkommen unerheblich, ob die Personalakten in<br />
elektronischer o<strong>der</strong> Papierform geführt werden. Bei<br />
Akten in elektronischer Form müssen die dortigen<br />
Angaben allerdings entschlüsselt und für den<br />
Arbeitnehmer klar verständlich einzusehen sein.<br />
Die Sache mit den Abmahnungen<br />
Wird ein Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers<br />
schriftlich abgemahnt, so wird diese Abmahnung<br />
üblicherweise seiner Personalakte beigefügt. Doch<br />
dies bedeutet nicht, dass sie dort für immer und<br />
ewig verbleiben muss, sofern es sich nicht um<br />
schwere arbeitsrechtliche Verstöße handelt. Zwar<br />
gibt es keine gesetzliche Regelung bezüglich <strong>der</strong><br />
Aufbewahrungsfrist <strong>der</strong> Abmahnungen, aber in <strong>der</strong><br />
Regel werden diese nach zwei Jahren wie<strong>der</strong><br />
entfernt.<br />
Sollte ein Arbeitnehmer <strong>der</strong> Auffassung sein, dass<br />
die gegen ihn ausgesprochene Abmahnung<br />
ungerechtfertigt ist, so kann er eine<br />
Gegendarstellung zu <strong>der</strong> Abmahnung erstellen und<br />
von seinem Arbeitgeber verlangen, diese<br />
zusammen mit <strong>der</strong> Abmahnung in <strong>der</strong> Personalakte<br />
aufzubewahren.<br />
Des Weiteren hat <strong>der</strong> Arbeitnehmer das Recht zu<br />
kontrollieren, ob dies auch tatsächlich geschehen<br />
ist. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, kann er rechtliche Schritte<br />
gegen seinen Arbeitgeber einleiten – allerdings<br />
sollte ein solcher Schritt sehr gut durchdacht sein,<br />
denn in <strong>der</strong> Praxis ist ein Rechtsstreit gegen einen<br />
Arbeitgeber nicht beson<strong>der</strong>s för<strong>der</strong>lich für ein gutes
Arbeitsverhältnis. Davon abgesehen wird die<br />
Abmahnung – gerechtfertigt o<strong>der</strong> nicht – ja sowieso<br />
nach einiger Zeit aus <strong>der</strong> Personalakte entfernt.<br />
Theoretisch jedenfalls.<br />
Kontrollieren kann man dies wie oben aufgezeigt<br />
durch Einsicht in die Personalakte. Falls gewünscht,<br />
darf dabei auch ein Mitglied des Personalrates<br />
anwesend sein, das über den Inhalt <strong>der</strong> Akte<br />
Stillschweigen zu bewahren hat. Ggf. kann <strong>der</strong><br />
Personalrat auch beauftragt werden, die Akte zu<br />
sichten.<br />
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet mitzuteilen,<br />
dass er <strong>der</strong> Personalakte eines Mitarbeiters etwas<br />
hinzufügt. Deshalb kann es schon sinnvoll sein,<br />
seine Personalakte hin und wie<strong>der</strong> durchzublättern.<br />
Streit um die Personalakte gibt es meist nur bei<br />
einem ohnehin schon belasteten<br />
Beschäftigungsverhältnis. Etwa dann, wenn <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber den Mitarbeiter für ein bestimmtes<br />
Verhalten abgemahnt hat - die Abmahnung wird in<br />
<strong>der</strong> Personalakte dokumentiert. Ist <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer fest davon überzeugt, dass er sich<br />
nichts hat zu Schulden kommen lassen, was eine<br />
Abmahnung rechtfertigt, kann er darauf drängen,<br />
sie aus <strong>der</strong> Akte entfernen zu lassen. Vielfach geht<br />
dies jedoch nur auf Beschreiten des Rechtswegs! In<br />
jedem Fall sollte <strong>der</strong> Arbeitgeber dann aufgefor<strong>der</strong>t<br />
werden, die Abmahnung zu entfernen. Am besten<br />
in schriftlicher Form. Reagiert <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
darauf nicht, darf <strong>der</strong> Arbeitnehmer kontrollieren,<br />
ob sie entfernt wurde. Falls nicht, muss er<br />
abwägen, ob er rechtliche Schritte unternehmen<br />
will, um das durchzusetzen.<br />
Ohnehin dürfen Abmahnungen nicht unbegrenzt in<br />
<strong>der</strong> Personalakte bleiben, wenn es nicht um<br />
beson<strong>der</strong>s schwere Verstöße geht. Abmahnungen<br />
wegen Zuspätkommens und wegen Missachtung<br />
einer Anordnung des Chefs bleiben dort<br />
üblicherweise nur einen überschaubaren Zeitraum:<br />
Meist zwei Jahre; allerdings gesetzlich geregelt ist<br />
das nicht.<br />
Aufbewahrungsort<br />
Wo genau die Akte aufgehoben wird, ist ebenfalls<br />
nicht vorgeschrieben. Es muss jedoch sichergestellt<br />
sein, dass sie nicht frei zugänglich ist. Ein<br />
abgeschlossener Schrank ist optimal, offene Regale<br />
sollten vermieden werden. In <strong>der</strong> Regel sind die<br />
Räume <strong>der</strong> Personalverwaltung auch entsprechend<br />
gesichert.<br />
Papierakte o<strong>der</strong> digitale Personalakte<br />
Herkömmliche Personalakten in Papierform sind in<br />
<strong>der</strong> täglichen Personalarbeit vielleicht umständlich,<br />
ineffizient und kostspielig. Zu hohen Lagerkosten<br />
kommen lange Suchzeiten nach Dokumenten,<br />
schlechte Verfügbarkeit an unterschiedlichen<br />
Standorten o<strong>der</strong> Schwierigkeiten beim<br />
Berechtigungsmanagement hinzu. Könnte man<br />
meinen.<br />
Die Form <strong>der</strong><br />
Aufbewahrung ist nicht<br />
gesetzlich geregelt; dies<br />
bedeutet, dass eine<br />
Personalakte sowohl als<br />
Papiersammlung in<br />
einem Ordner, als auch<br />
elektronisch angelegt<br />
werden kann. Im 21.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>t kommt<br />
dieser Gedanke unweigerlich. Auch die Inhalte<br />
einer Personalakte unterliegen keiner gesetzlichen<br />
Regelung und dürfen somit <strong>vom</strong> jeweiligen<br />
Arbeitgeber individuell erfasst werden. (Ausnahme:<br />
Beamtenrecht). Über kurz o<strong>der</strong> lang wird also auch<br />
hier im UKH eine Digitalisierung <strong>der</strong> Personalakten<br />
zum Thema werden. Sicherlich wird in bestimmten<br />
Fällen nicht ganz auf eine Papierdokumentation<br />
verzichtet werden können. Allein schon aus dem<br />
Aspekt <strong>der</strong> Rechtssicherheit heraus.<br />
Ende des bisherigen Arbeitsverhältnisses - Wechsel<br />
des Arbeitgebers<br />
Immer wie<strong>der</strong> kommt auch die Frage auf, ob die<br />
neue Firma die Personalakte anfor<strong>der</strong>n darf. Bei<br />
klassischen Behörden des öffentlichen Dienstes ist<br />
dies beinahe üblich. Man kann da davon<br />
ausgehen, dass <strong>der</strong> Dienstherr da ein und <strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>selbe ist.<br />
Ansonsten handelt es sich wie so oft um völlig<br />
an<strong>der</strong>e Arbeitgeber. Da gilt, dass die Akte Eigentum<br />
<strong>der</strong> jetzigen Firma ist. Schließlich befinden sich<br />
darin Unterlagen, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>zeitigen Arbeit stehen. Aufgrund des<br />
Persönlichkeitsrechts ist es Dritten verwehrt,<br />
Einsicht zu nehmen o<strong>der</strong> die Herausgabe zu<br />
for<strong>der</strong>n. Das Recht eines Arbeitnehmers auf<br />
Einsicht in seine Personalakte endet im Übrigen<br />
nach neuester Rechtsprechung nicht mit <strong>der</strong><br />
Beendigung seines Arbeitsverhältnisses; dieser<br />
Anspruch besteht weiterhin, so das<br />
Bundesarbeitsgericht (Urteil <strong>vom</strong> 16.11.2010, 9<br />
AZR 573/09)!<br />
6<br />
Die Personalratspost
TOP-Thema<br />
Thema<br />
7<br />
Mein Frei gehört mir – wirklich?<br />
H. Mitsching<br />
„Mein Frei gehört mir“ – so lautetet unlängst eine<br />
Kampagne <strong>der</strong> Gewerkschaft Verdi und Pflegenden<br />
verschiedener Krankenhäuser in <strong>der</strong> Bundesrepublik.<br />
Ein einprägsamer Slogan, kurz, prägnant und voller<br />
Wahrheit, o<strong>der</strong>?<br />
Beschrieben wird dabei ein sehr viel diffiziles<br />
Problem, nämlich die Kluft zwischen <strong>der</strong> Soll-<br />
Dienstplanung <strong>der</strong> Pflegenden in Krankenhäusern und<br />
<strong>der</strong> Realität auf den Stationen, wenn das SOLL mit<br />
dem IST einfach nicht zu vereinbaren ist. Es fehlen<br />
Leute, die den Dienst tun; Leute, die kompensieren,<br />
dass mal jemand krank wird, frei hat o<strong>der</strong> gar Urlaub<br />
nehmen muss. Die üblichen Ferienzeiten, in denen<br />
absehbar die Kollegen mit den Familien lange geplant<br />
ihren wohlverdienten Urlaub antreten.<br />
Mittlerweise sind die Personalengpässe auf den<br />
Stationen jedoch so spürbar, dass man meint nur<br />
noch „Ferienzeiten“ zu erleben. Irgendwer fehlt<br />
immer. Zwar erfolgt die Dienstplanung so halbwegs<br />
frühzeitig, dass man irgendwie noch das Leben<br />
außerhalb <strong>der</strong> Klinik planen kann, doch wie<br />
zuverlässig ist dies?<br />
Den Personalrat erreichen immer wie<strong>der</strong> Anfragen,<br />
ob es zulässig ist, im Frei zum Dienst geholt zu<br />
werden, freie Tage kurzfristig zur Absicherung <strong>der</strong><br />
Besetzung gestrichen werden, Teilzeittätigkeit nicht<br />
mehr realisierbar ist, weil man zum Dienst eingeteilt<br />
wird, ja sogar Konsequenzen angedroht werden,<br />
wenn man nicht das Telefon bewacht und sich wie in<br />
Rufbereitschaft zum Dienst holen lässt?<br />
Da stellt sich doch unweigerlich die Frage, ob das<br />
Frei so tatsächlich noch „mir“ gehört.<br />
Beleuchten wir den Sachverhalt zunächst theoretisch.<br />
Eine korrekte Dienstplanung ist für jedes Krankenhaus<br />
das A und O. Zwischenzeitlich erfolgt dies im ganzen<br />
UKH elektronisch. Das Programm Pep-Win ist dabei<br />
das Hilfsmittel, mit dem gearbeitet wird und das<br />
vorzüglich registriert, wie Dienste geplant und<br />
letztendlich erbracht werden. Sogar die Abrechnung<br />
<strong>der</strong> Bezüge kann auf <strong>der</strong> Basis erfolgen.<br />
Mit <strong>der</strong> Dienstplanung, d. h. mit <strong>der</strong> Erstellung des<br />
Sollplanes und <strong>der</strong> Ausreichung an die Mitarbeiter,<br />
übt <strong>der</strong> Arbeitgeber und seine Beauftragten sein<br />
Weisungsrecht aus: Er weist die Arbeitnehmer an, ob<br />
und wie die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung<br />
erbracht wird.<br />
Doch mit <strong>der</strong> Bekanntgabe des Dienstplanes enden<br />
diese Weisungsrechte des Arbeitgebers auch schon.<br />
Der Arbeitnehmer kann darauf vertrauen, dass er sein<br />
Leben außerhalb des Dienstes gestalten kann. Sei es<br />
Die Personalratspost<br />
<strong>der</strong> Frisörbesuch, <strong>der</strong> Arztbesuch o<strong>der</strong> die (feucht-)<br />
fröhliche Familienfeier. Ist keine Bereitschaft o<strong>der</strong> ein<br />
Rufdienst vereinbart, hat <strong>der</strong> Arbeitgeber eigentlich<br />
kein Recht, den Dienstantritt zu verlangen o<strong>der</strong> gar<br />
Konsequenzen anzudrohen. Denn welche sollten das<br />
sein? Den Tatbestand <strong>der</strong> Arbeitsverweigerung erfüllt<br />
diese Konstellation keinesfalls.<br />
An solchen Stellen spürt man die<br />
Führungskompetenzen ganz deutlich. Der Personalrat<br />
hört immer häufiger von Drohungen statt<br />
gemeinsamen Lösungen. Von Zwang statt<br />
einvernehmlicher Regelung. Die Absicherung des<br />
Stationsbetriebes ist eine enorme Aufgabe und<br />
Verantwortung – keine Frage. Aber rechtfertigt es<br />
auch die Annahme, dass Mitarbeiter das Telefon<br />
zuhause bewachen müssen, für den Fall, dass sie<br />
angerufen und zum Dienst gerufen werden? Antwort<br />
ganz klar: Nein. Allerdings erleichtert es auch die<br />
Dienstabsicherung ein wenig, mit solchen<br />
Druckelementen zu arbeiten. Zuckerbrot und<br />
Peitsche heißt dieses Vorgehen im Volksmund.<br />
Ebenso wenig witzig ist das Argument, dass Pflegende<br />
ohnehin ein „Helfersyndrom“ haben und deshalb<br />
nicht nein sagen, wenn <strong>der</strong> Dienst ruft.<br />
Also was tun, wenn das Telefon klingelt und <strong>der</strong> Chef,<br />
die Kollegin, die Stationsleitung zum Dienst ruft?<br />
Für die Angerufene gilt: Man kann grundsätzlich<br />
„nein“ sagen. Die persönliche Lebensplanung muss<br />
nicht über den Haufen geworfen werden. Dies ergibt<br />
sich schon aus den verbrieften Persönlichkeitsrechten.<br />
Für die Anrufer/Dienstplaner gilt: Fragen ist die eine<br />
Seite. Ein „Nein“ auf die Frage muss akzeptiert<br />
werden. Drohungen und Zwang zu formulieren, hilft<br />
zwar kurzfristig bei <strong>der</strong> Durchsetzung des Anliegens.<br />
Über kurz o<strong>der</strong> lang führt es jedoch dazu, dass die<br />
Kollegen sehen, wer anruft und nicht mehr ans<br />
Telefon gehen. Wie sagt man so schön: <strong>der</strong> Ton<br />
macht die Musik. Warum also im Vorfeld nicht<br />
gemeinsam so etwas wie Spielregeln vereinbaren, an<br />
die sich alle halten. Z. B. alle Kollegen gleichmäßig<br />
anfragen, keinen von Vornherein ausnehmen, weil<br />
er/sie ja sowieso nie kann. Es soll in jedem Fall nie<br />
immer nur dieselben treffen. O<strong>der</strong> wenn sich kritische<br />
Tage bei <strong>der</strong> Besetzung abzeichnen, rechtzeitig<br />
kommunizieren/fragen/reden. Ja, das kostet Zeit. Aber<br />
wie so oft im Leben gilt: Wie es in den Wald<br />
reinschallt, so schallt es zurück. Spätestens wenn man<br />
an den eigentlich freien Wocheneden doch im Dienst<br />
ist und man von 10 (geplant) freien Tagen doch 7-8<br />
im Dienst verbringt, stimmt irgendetwas im System<br />
nicht: Besetzungsstärke?, Sollplanung/Dienstfolgen?,<br />
Stimmungsklima?<br />
Weitere Informationen gibt es unter:<br />
www.Schichtplanfibel.de/meinfrei.htm o<strong>der</strong><br />
http://mein-frei.verdi.de/.
Rechtsecke<br />
8<br />
Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund<br />
Verdeutlicht <strong>der</strong> Arbeitgeber sein Interesse an <strong>der</strong><br />
korrekten Zeiterfassung, kann bei einem<br />
Arbeitszeitbetrug eine fristlose Kündigung auch<br />
ohne Abmahnung rechtmäßig sein.<br />
Im vorliegenden Fall erfolgte die<br />
Arbeitszeiterfassung mangels elektronischen<br />
Möglichkeiten durch die Mitarbeiter (Postzusteller)<br />
in ein Zeiterfassungsblatt. Dort wurden Beginn und<br />
Ende des Dienstes sowie Beginn und Ende <strong>der</strong><br />
Postzustellung vermerkt. Die Zeiterfassung war<br />
Grundlage <strong>der</strong> Buchungen auf dem<br />
Arbeitszeitkonto. Der Arbeitgeber stellte fest, dass<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmer an mehreren Tagen sein<br />
Dienstende nach 16.00 Uhr eingetragen hatte, die<br />
letzten Pakete aber bereits 14.20 Uhr bzw.<br />
15.06 Uhr eingescannt worden waren. Zwar stritt<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmer eine falsche Eintragung ab. Sein<br />
Arbeitgeber reagierte trotzdem mit <strong>der</strong> fristlosen<br />
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs.<br />
Im anschließenden Kündigungsschutzprozess hielt<br />
das LAG Schleswig-Holstein die Kündigung<br />
aufrecht. Nach den Umständen des Falles und den<br />
Zeugenaussagen sei von einem Arbeitszeitbetrug<br />
auszugehen. Insbeson<strong>der</strong>e nahm das Gericht an,<br />
<strong>der</strong> Postzusteller habe den Betrug bewusst<br />
begangen und nicht etwa aus Versehen falsche<br />
Daten eingetragen, da die Abweichungen so<br />
gravierend ausgefallen seien. Dieser Betrug<br />
rechtfertige die fristlose Kündigung. Eine<br />
Abmahnung sei vorliegend nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />
gewesen. Die Abmahnung diene generell als das<br />
mil<strong>der</strong>e Mittel im Vergleich zur Kündigung und sei<br />
daher immer dann vorrangig auszusprechen, wenn<br />
für das pflichtgemäße Verhalten des Arbeitnehmers<br />
eine positive Prognose ausgestellt werden kann, in<br />
Zukunft also nicht mehr mit Fehlverhalten zu<br />
rechnen ist. Eine Abmahnung ist daher nur dann<br />
entbehrlich, wenn keinerlei Anhaltspunkte für eine<br />
Besserung des Verhaltens sprechen. Im<br />
vorliegenden Fall habe sie unterbleiben können,<br />
weil <strong>der</strong> Arbeitnehmer mehrfach zuvor auf die<br />
korrekte Zeiterfassung hingewiesen worden war.<br />
LAG Schleswig-Holstein, Urteil <strong>vom</strong> 06.10.2010 –<br />
6 Sa 293/10<br />
Arbeitsunfall<br />
Eine Erkrankung nach einer Impfung kann als<br />
Arbeitsunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist,<br />
dass <strong>der</strong> Arbeitgeber sie wegen beson<strong>der</strong>er<br />
Gefährdung <strong>der</strong> Mitarbeiter empfohlen hat. Das<br />
entschied das Sozialgericht Mainz. In dem Fall ging<br />
es um eine Krankenschwester in einem Zentrum für<br />
Die Personalratspost<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin. Sie hatte sich auf<br />
Anraten ihres Arbeitgebers in <strong>der</strong> Klinik gegen das<br />
Schweinegrippevirus H1N1 impfen lassen. Die<br />
Frau bekommt inzwischen eine Rente wegen voller<br />
Erwerbsmin<strong>der</strong>ung, weil sie danach schwer krank<br />
wurde. Die Unfallkasse wollte keinen Arbeitsunfall<br />
anerkennen, weil die Immunisierung nicht<br />
verpflichtend gewesen sei. Das sahen die Richter<br />
an<strong>der</strong>s.<br />
SG Mainz, Urteil <strong>vom</strong> 21.03.<strong>2013</strong>, AZ S 10 U<br />
48/11<br />
Ermittlungsverfahren<br />
Bei Vorstellungsgesprächen sind Fragen nach<br />
einem Ermittlungsverfahren tabu. Zumindest dann,<br />
wenn das Verfahren abgeschlossen ist. In einem<br />
Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamm hatte sich<br />
ein Ingenieur als Seiteneinsteiger für eine<br />
Lehrerstelle beworben und eine Erklärung<br />
unterschrieben, dass kein Straf- und<br />
Ermittlungsverfahren anhängig ist o<strong>der</strong> in den<br />
letzten drei Jahren war. Später stellte sich heraus,<br />
dass es gegen den Mann mehrere<br />
Ermittlungsverfahren gab, die alle ohne<br />
Verurteilung abgeschlossen waren. Daraufhin in<br />
kündigte ihm die Schule. Zu Unrecht, entschied<br />
das Gericht.<br />
LAG Hamm, Urteil <strong>vom</strong> 10.03.2011,AZ 11 Sa<br />
2266/10<br />
Schichtarbeit<br />
Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter, <strong>der</strong> in<br />
wechselnden Schichten arbeitet, in die Tagschicht<br />
einteilen. Selbst dann, wenn <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
lieber in <strong>der</strong> Wechselschicht bleiben würde. Das<br />
entschied das LAG Köln. In dem Fall hatte sich ein<br />
Arbeitnehmer gegen die Zuweisung in die<br />
Tagschicht gewehrt, da er durch Nacht- und<br />
Wochenendzuschläge besser verdiente. Die Klage<br />
blieb jedoch ohne Erfolg. Der Arbeitgeber habe<br />
zwar die Interessen seines Mitarbeiters zu<br />
berücksichtigen. Er dürfe jedoch davon ausgehen,<br />
dass die Tagschicht günstiger für den Kollegen sei.<br />
Den besseren Verdienstmöglichkeiten stünden<br />
geringere gesundheitliche Belastungen und bessere<br />
Möglichkeiten <strong>der</strong> Freizeitgestaltung gegenüber.<br />
LAG Köln, Urteil <strong>vom</strong> 29.07.2010AZ: 7 Sa 240/10<br />
Versetzung<br />
Ist ein Arbeitnehmer infolge Krankheit o<strong>der</strong> Unfall<br />
plötzlich körperlich eingeschränkt, hat er Anspruch<br />
auf Versetzung. Das gilt, wenn er seinen alten Job<br />
wegen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung nicht mehr ausüben kann.<br />
Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet zu prüfen, ob<br />
er dem Arbeitnehmer einen an<strong>der</strong>en,
9<br />
behin<strong>der</strong>tengerechten Arbeitsplatz zuweisen kann.<br />
Kommt <strong>der</strong> Arbeitgeber dem nicht nach, kann <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer Schadenersatz verlangen. Vor dem<br />
Landesarbeitsgericht Köln ging es um einen<br />
Arbeitnehmer, <strong>der</strong> bei einem Flugzeugabfertiger im<br />
Gepäckdienst angestellt war. Nach einer<br />
Erkrankung wurde bei ihm eine<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>ung von 30 % festgestellt. Der<br />
Arbeitnehmer verlangte eine Anstellung im<br />
Frachtdienst.<br />
LAG Köln, Urteil <strong>vom</strong> 16.05.2011 AZ 2 Sa<br />
1276/10<br />
Betriebsübliche Arbeitszeiten gelten für alle<br />
Mitarbeiter<br />
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in einer<br />
Entscheidung mit dem ungewöhnlichen Fall zu<br />
beschäftigen, dass eine Mitarbeiterin zwar alle ihre<br />
Aufgaben erledigte, hierbei aber deutlich weniger<br />
arbeitete als ihre Kollegen. Entscheidend war<br />
hierbei die Frage, in welchem zeitlichen Umfang<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmer zur Arbeit verpflichtet ist, wenn<br />
mit ihm keine festen Arbeitszeiten vereinbart sind.<br />
Geklagt hatte eine 44-jährige Mitarbeiterin, <strong>der</strong>en<br />
Jahresgehalt mit rund EUR 95.000,00 brutto<br />
deutlich höher als <strong>der</strong> übliche Tariflohn war (sog.<br />
AT-Mitarbeiterin). Feste Arbeitszeiten waren in<br />
ihrem Arbeitsvertrag nicht geregelt, stattdessen fand<br />
sich lediglich <strong>der</strong> Hinweis, dass die Mitarbeiterin<br />
bei Bedarf "auch außerhalb <strong>der</strong> betriebsüblichen<br />
Arbeitszeit“ tätig werden müsse.<br />
Als sich im Herbst 2010 auf dem Arbeitszeitkonto<br />
<strong>der</strong> Mitarbeiterin insgesamt 700 Minusstunden<br />
angesammelt hatten, reichte es dem Arbeitgeber. Er<br />
for<strong>der</strong>te die Mitarbeiterin eindringlich auf, künftig<br />
zumindest die betriebsüblichen 38<br />
Wochenstunden zu arbeiten. Die Mitarbeiterin kam<br />
dem jedoch nicht nach. Im <strong>Dezember</strong> 2010<br />
arbeitete sie knapp 20 Stunden und im Januar 2011<br />
sogar nur noch fünfeinhalb Stunden pro Woche.<br />
Der Arbeitgeber kürzte daraufhin <strong>der</strong> Mitarbeiterin<br />
ihr Gehalt um insgesamt EUR 7.000,00.<br />
Die Mitarbeiterin klagte gegen die Gehaltskürzung.<br />
Sie machte geltend, sie sei vertraglich nicht<br />
verpflichtet, 38 Stunden pro Woche zu arbeiten.<br />
Sie müsse überhaupt nicht an bestimmten Tagen<br />
und zu bestimmten Zeiten im Betrieb sein. Ihre<br />
Arbeitspflicht erfülle sie ohne Rücksicht auf den<br />
zeitlichen Aspekt schon dann, wenn sie die ihr von<br />
<strong>der</strong> Beklagten übertragenen Aufgaben erledige.<br />
Deshalb müsse die Beklagte ihr auch das volle<br />
Gehalt unabhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> geleisteten<br />
Arbeitsstunden zahlen.<br />
Die Personalratspost<br />
Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber<br />
Recht und wies die Klage <strong>der</strong> Mitarbeiterin ab. Sei<br />
keine feste Arbeitszeit im Arbeitsvertrag geregelt, so<br />
gelte die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart.<br />
Die Mitarbeiterin müsse daher zur<br />
„betriebsüblichen Arbeitszeit“ im Büro erscheinen<br />
– egal, ob sie Aufgaben zu erledigen habe o<strong>der</strong><br />
nicht. Weigere sich die Mitarbeiterin, dies zu tun,<br />
sei <strong>der</strong> Arbeitgeber berechtigt, das Gehalt zu<br />
kürzen.<br />
Nach <strong>der</strong> Entscheidung des BAG müssen alle<br />
Mitarbeiter die betriebsübliche Arbeitszeit<br />
einhalten. Dies gilt auch dann, wenn im<br />
Arbeitsvertrag keine festen Arbeitszeiten geregelt<br />
sind. Erscheint <strong>der</strong> Mitarbeiter zur betriebsüblichen<br />
Arbeitszeit nicht im Büro, ist <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
berechtigt, das Gehalt entsprechend zeitanteilig zu<br />
kürzen.<br />
BAG, Urteil <strong>vom</strong> 15.05.<strong>2013</strong> AZ 10 AZR 325/12<br />
Elternzeit im Zeugnis<br />
Nimmt ein Arbeitnehmer Elternzeit, muss er damit<br />
rechnen, dass die Auszeit im Arbeitszeugnis<br />
erwähnt wird. Eine Diskriminierung des<br />
Angestellten ist darin nicht zu sehen. Längere<br />
Ausfallzeiten eines Mitarbeiters im Zeugnis zu<br />
dokumentieren, entspreche vielmehr dem<br />
Grundsatz <strong>der</strong> Zeugniswahrheit, so ein Urteil des<br />
Landesarbeitsgerichts Köln.<br />
LAG Köln, Urteil <strong>vom</strong> 04.05.2012AZ 4 Sa 114/12<br />
Resturlaub<br />
Arbeitnehmer müssen ihre Urlaubstage<br />
grundsätzlich im laufenden Kalen<strong>der</strong>jahr nehmen.<br />
Nur ausnahmsweise dürfen die Resttage ins nächste<br />
Jahr übertragen werden. Voraussetzung ist jedoch,<br />
dass es dafür wichtige betriebliche o<strong>der</strong><br />
persönliche Gründe gibt – und auch dann müssen<br />
die Urlaubstage bis spätestens Ende März<br />
nachgeholt werden. Wer nach März noch<br />
Resturlaub aufbrauchen möchte, hat es schwer:<br />
Arbeitnehmer müssen dann beweisen, dass die<br />
Firma das in <strong>der</strong> Vergangenheit immer akzeptiere<br />
o<strong>der</strong> dass <strong>der</strong> Arbeitsgeber ausdrücklich<br />
zugestimmt hat. Darauf verweist das LAG<br />
Nürnberg.<br />
LAG Nürnberg, Urteil <strong>vom</strong> 08.10.2012AZ 8 Sa 236<br />
Auslaufen einer Zielvereinbarung<br />
Der Arbeitgeber macht sich schadenersatzpflichtig,<br />
wenn er bei Auslaufen einer alten Zielvereinbarung<br />
entgegen einer Vereinbarung nicht über eine neue<br />
verhandelt.<br />
BAG, Urteil <strong>vom</strong> 12.05.2010 – 10 AZR 390/09
Kurz und knapp<br />
10<br />
„Dienstvereinbarung zur Konfliktbewältigung am<br />
Arbeitsplatz und Verhin<strong>der</strong>ung von Diskriminierung,<br />
Mobbing und sexueller Belästigung“ abgeschlossen<br />
H.-U. Spannaus<br />
Im Jahr 2009 ergriff <strong>der</strong> Personalrat die Initiative und<br />
bot dem Klinikumsvorstand an, eine<br />
Dienstvereinbarung zum partnerschaftlichen<br />
Verhalten am UKH abzuschließen. Zu unserem<br />
Erstaunen kam es zunächst zu keinen Gesprächen<br />
über den von uns erarbeiteten und dem<br />
Klinikumsvorstand übergebenen Entwurf. Nachfragen<br />
des Personalrats über die Jahre wurden sinngemäß<br />
dahin gehend beantwortet, dass man sich <strong>der</strong><br />
Notwendigkeit bewusst sei, aber im Moment viele<br />
an<strong>der</strong>e Dinge wichtiger sind.<br />
Im Jahr 2012 und zu Beginn <strong>2013</strong> wurde dann auf<br />
Arbeitsebene zwischen dem GB II – Personal und<br />
dem Personalrat <strong>der</strong> Text <strong>der</strong> nunmehr<br />
unterzeichneten Dienstvereinbarung erarbeitet.<br />
Mit dieser Dienstvereinbarung bekennen sich sowohl<br />
<strong>der</strong> Klinikumsvorstand als auch <strong>der</strong> Personalrat dazu,<br />
dass am Universitätsklinikum Halle (Saale)<br />
Verhaltensweisen nicht geduldet werden, die<br />
Diskriminierung o<strong>der</strong> Mobbing an<strong>der</strong>er<br />
MitarbeiterInnen zum Gegenstand haben.<br />
Selbstverständlich schließt das die sexuelle<br />
Belästigung mit ein. Die Intension von<br />
Klinikumsvorstand und Personalrat war auch, dass die<br />
wertschätzende Mitarbeiterführung am UKH nicht in<br />
„Gänsefüßchen“ geschrieben wird. Lei<strong>der</strong> ist<br />
festzustellen, dass genau hier dringen<strong>der</strong><br />
Handlungsbedarf besteht. Eigene Grenzen ihrer<br />
Fähigkeiten können Leiter, egal welcher Ebene, auf<br />
zwei Arten kompensieren. Entwe<strong>der</strong> Kompetenzen im<br />
Umfeld zulassen und zu aller Nutzen for<strong>der</strong>n und<br />
för<strong>der</strong>n.<br />
Üblicher ist aber lei<strong>der</strong> die Vertuschung durch<br />
Machtausübung. Kleine Schikanen, schlechtes<br />
Gewissen bei den Untergebenen erzeugen,<br />
Arbeitsaufträge nicht begründen und Drohungen<br />
aussprechen, das ist die übliche Vorgehensweise von<br />
schwachen und schlechten Vorgesetzten.<br />
In dieser Dienstvereinbarung ist neben diesem<br />
formellen Bekenntnis <strong>der</strong> Umgang mit<br />
entsprechenden Situationen am UKH geregelt<br />
worden. Dies ist für den Personalrat beson<strong>der</strong>s<br />
wichtig, weil klare Verhaltensrichtlinien im<br />
zwischenmenschlichen Umgang aufgestellt werden<br />
konnten.<br />
Die Personalratspost<br />
Ebenso ist für von Fehlverhalten betroffene<br />
Beschäftigte <strong>der</strong> Weg Hilfe zu erhalten beschrieben<br />
worden.<br />
Auf <strong>der</strong> Internetseite des Personalrats ist <strong>der</strong> Wortlaut<br />
nachlesbar. Deshalb hier nur die Übersicht über die<br />
getroffenen Regelungen:<br />
• Begriffsbestimmung Mobbing<br />
• Pflichten des Arbeitgebers<br />
• Verantwortung <strong>der</strong> Vorgesetzten<br />
• Beratungs- und Beschwer<strong>der</strong>echt aller<br />
Beschäftigten<br />
• Verfahren zur Konfliktlösung<br />
In Zeiten immer stärker werden<strong>der</strong><br />
Arbeitsverdichtungen und ständigem Spardruck stellt<br />
<strong>der</strong> Personalrat zunehmend die Notwendigkeit dieser<br />
Dienstvereinbarung fest. Es ist gut und auch legitim<br />
<strong>der</strong>en Durchsetzung einzufor<strong>der</strong>n! Es liegt an jedem<br />
selbst die Dienstvereinbarung mit Leben zu erfüllen.<br />
Sei es mit eigenem Verhalten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Offenlegung<br />
von unangemessenem Verhalten an<strong>der</strong>er.<br />
Leserbriefe<br />
Kollegin aus dem UKH schrieb nach dem<br />
Laternenumzug am 11.11.<strong>2013</strong><br />
Nachdem gestern unsere Protestveranstaltung<br />
(Laternenumzug) stattgefunden hat, möchte ich an<br />
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums<br />
und unserer Klinikumsverwaltung, die durch ihre<br />
Nichtteilnahme geglänzt haben, fragen, ob sie sich<br />
denn ihrer Stellen so sicher sind, dass diese nicht<br />
von Kürzungsplänen <strong>der</strong> Landesregierung betroffen<br />
sein werden??? Wenn wir als Uni nicht unsere<br />
Studenten hätten, wäre die Beteiligung gestern eine<br />
Katastrophe gewesen. Insofern möchte ich allen<br />
Studierenden <strong>der</strong> Uni Halle danken, dass sie jedes<br />
Mal so eine starke Beteiligung absichern.<br />
Und für die Zukunft wünschen wir uns bei den<br />
Protestveranstaltungen mehr Beteiligung aus den<br />
Reihen <strong>der</strong> Klinikumsmitarbeiter und auch aus <strong>der</strong><br />
Verwaltung!<br />
Die veröffentlichten Lesermeinungen müssen nicht mit <strong>der</strong> Meinung<br />
<strong>der</strong> Redaktion übereinstimmten. Die Redaktion behält sich das<br />
Kürzen von Lesebriefen vor. Die Absen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leserbriefe sind <strong>der</strong><br />
Redaktion bekannt.
Der Kleine Medikus<br />
…. und die Weihnachtsgeschichte<br />
Und es begab sich zu einer Zeit,… diese Passage ist vielen hinreichend vertraut.<br />
Alle Jahre wie<strong>der</strong> und mit selig lächelnd stürzt sich unsereins in die<br />
Einkaufstempel zwecks Beschaffung diverser Geschenke für die Liebsten daheim.<br />
Doch hat sich schon mal jemand überlegt, wie das vor mehr als 2000 Jahren mit<br />
den Möglichkeiten <strong>der</strong> Neuzeit ausgegangen wäre. Wenn man zum Beispiel<br />
kreativ wie diverse Schreiberlinge bei <strong>der</strong> Zeitung nun mal sind, den Polizeifunk<br />
abhörend und Informationen aufschnappend, die eine irre Story wert wäre? O<strong>der</strong><br />
Vorkommnisse, die Pressesprecher dazu bringen Erklärungen abzugeben, <strong>der</strong>en<br />
wesentliche Fakten schlichtweg an den Haaren herbeigezogen sind.<br />
Das wäre doch mal `ne (Weihnachts-) Schlagzeile in <strong>der</strong> Presse wert! Sie könnte<br />
aussehen wie folgen<strong>der</strong> fiktiver Artikel, o<strong>der</strong>? Dreht einfach mal die Uhr 2000<br />
und ein paar Jahre zurück, sagen wir bis zum Beginn unserer Zeitrechnung:<br />
Säugling in Stall gefunden – Polizei und<br />
Jugendamt ermitteln - Schreiner aus Nazareth und<br />
unmündige Mutter vorläufig festgenommen<br />
BETHLEHEM/dpa: - In den frühen Morgenstunden wurden die<br />
Behörden von einem besorgten Bürger alarmiert. Er hatte eine junge<br />
Familie entdeckt, die in einem Stall haust. Bei Ankunft fanden die<br />
Beamten des Sozialdienstes, die durch Polizeibeamte unterstützt<br />
wurden, einen Säugling, <strong>der</strong> von einer erst 14-jährigen Mutter, einer<br />
gewissen Maria H. aus Nazareth, in Stoffstreifen gewickelt in eine<br />
Futterkrippe gelegt worden war.<br />
Bei <strong>der</strong> Festnahme von Mutter und Kind versuchte ein Mann, <strong>der</strong><br />
später als Joseph H., ebenfalls aus Nazareth identifiziert wurde, die<br />
Sozialarbeiter abzuhalten. Joseph, unterstützt von anwesenden<br />
Hirten, sowie drei unidentifizierten Auslän<strong>der</strong>n, wollte die<br />
Mitnahme des Kindes unterbinden, wurde aber von <strong>der</strong> Polizei<br />
daran gehin<strong>der</strong>t.<br />
Festgenommen wurden auch die drei Auslän<strong>der</strong>, die sich als „weise<br />
Männer“ eines östlichen Landes bezeichneten. Sowohl das<br />
Innenministerium als auch <strong>der</strong> Zoll sind auf <strong>der</strong> Suche nach<br />
Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich<br />
anscheinend illegal im Land aufhalten. Ein Sprecher <strong>der</strong> Polizei<br />
teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in<br />
Besitz von Gold sowie von einigen möglicherweise verbotenen<br />
Substanzen waren. Sie wi<strong>der</strong>setzten sich <strong>der</strong> Festnahme und<br />
behaupteten, Gott habe ihnen angetragen, sofort nach Hause zu<br />
gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die<br />
mitgeführten Chemikalien wurden zur weiteren Untersuchung in<br />
das Kriminallabor geschickt.<br />
Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf weiteres nicht<br />
bekannt gegeben. Eine schnelle Klärung des ganzen Falls scheint<br />
sehr zweifelhaft. Auf Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin des<br />
Sozialamtes mit: „Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist<br />
definitiv noch nicht volljährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden<br />
in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden zueinan<strong>der</strong>stehen.“<br />
Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zu medizinischen und<br />
psychiatrischen Untersuchungen. Sie kann mit einer Anklage<br />
rechnen. Weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und <strong>der</strong><br />
Säugling stamme von Gott, wird ihr geistiger Zustand näher unter<br />
die Lupe genommen. In einer offiziellen Mitteilung des Leiters <strong>der</strong><br />
Psychiatrie steht: „Mir steht nicht zu, den Leuten zu sagen, was sie<br />
glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass – wie in<br />
diesem Fall – ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese<br />
Leute als gefährlich einstufen. Die Tatsache, dass Drogen, die<br />
vermutlich von den anwesenden Auslän<strong>der</strong>n verteilt wurden, vor<br />
Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir<br />
jedoch sicher, dass alle Beteiligten mit <strong>der</strong> nötigen Behandlung in<br />
ein paar Jahren wie<strong>der</strong> normale Mitglie<strong>der</strong> unserer Gesellschaft<br />
werden können.“<br />
Zu guter Letzt erreicht uns noch diese Info: Die anwesenden Hirten<br />
behaupteten übereinstimmend, dass ihnen ein großer Mann in einem<br />
weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf den Rücken befohlen hätte,<br />
den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag<br />
hoch leben zu lassen. Dazu meinte ein Sprecher <strong>der</strong><br />
Drogenfahndung: „Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede<br />
vollgekiffter Junkies, die ich je gehört habe.“<br />
11<br />
Tja, aber wir sind nun mal durch die Jahrhun<strong>der</strong>te gegangen und haben<br />
Traditionen und Klischees erschaffen. Wir lieben alle unser Weihnachtsfest<br />
als das Fest <strong>der</strong> Familie und <strong>der</strong> Liebe. In dem Sinne wünsche ich allen<br />
MitarbeiterInnen und LeserInnen sowie <strong>der</strong>en Familien ein frohes<br />
Weihnachtsfest und kommen Sie gut ins neue Jahr!<br />
Die Personalratspost
Ihre Interessenvertretungen<br />
Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale):<br />
Spannaus, Hans-Ullrich (Vorsitzen<strong>der</strong>) Telefon: 557 – 1204<br />
Mitsching, Heike (1. stellv. Vors.) Telefon: 557 – 1204<br />
Stäuble, Andreas (2. stellv. Vors.) Telefon: 557 – 1204<br />
Voigtlän<strong>der</strong>, Kerstin Telefon: 557 – 1451<br />
Fiebig, Christel Telefon: 557 – 2140<br />
Beier, Andrea Telefon: 557 – 1204<br />
Schnei<strong>der</strong>, Jana Telefon: 557 – 1204<br />
Knöfel, Michael Telefon: 557 – 2093<br />
Kaspari, Angelika Telefon: 557 – 2095<br />
Schabel, Maja Telefon: 557 – 2320<br />
Neitzel, Andreas Telefon: 557 – 3365<br />
Scheibe, Anne-Kathrin Telefon: 557 – 3486<br />
Sobisch, Anja Telefon: 557 – 2233<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
Sprechzeiten:<br />
1. Geschäftsstelle Magdeburger Str. 24, 1. Obergeschoss<br />
Donnerstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />
Freitag: 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung<br />
2. Ernst-Grube-Str. 40 (UKK), Komplement, 2. Ebene Raum 2503<br />
Mittwoch 07.00 Uhr – 10.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr<br />
Terminvereinbarungen:<br />
Sekretariat: Tel. 0345 / 557 1204 Fax: 0345 / 557 1205<br />
Email: personalrat@uk-halle.de<br />
Homepage: www.medizin.uni-halle.de/personalrat<br />
Jugend- und Auszubildendenvertretung<br />
Sprechstunde:<br />
Email: jav@uk-halle.de<br />
Homepage: www.medizin.uni-halle.de/personalrat/jav<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung<br />
Heike Schmidt, Tel. 0345/557 2077 o<strong>der</strong> über das Büro des Personalrates des Universitätsklinikums<br />
Email: heike.schmidt@uk-halle.de, Sprechstunden siehe Aushang<br />
____________________________________________________________________________________________<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale)<br />
Presserechtlich verantwortlich:<br />
Anschrift:<br />
Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale)<br />
Magdeburger Str. 24, 06097 Halle (Saale)<br />
Druck: Yellow Agency Delitzsch<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Unsere Auskünfte und Informationen<br />
erteilen wir nach bestem Wissen<br />
und Gewissen, aber ohne Gewähr.<br />
Verbindliche Rechtsauskünfte können<br />
Ihnen nur Anwälte bzw. Rechtsberatungen<br />
<strong>der</strong> Gewerkschaften erteilen<br />
12<br />
Die Personalratspost