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Ausgabe vom Dezember 2013 - Medizinische Fakultät der Martin ...

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Die Personalratspost<br />

Die Zeitung des Personalrates des Universitätsklinikums Halle (Saale)<br />

<strong>Ausgabe</strong> 20 <strong>vom</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong><br />

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!<br />

Wie schnell doch die Zeit vergeht! Kaum wurde<br />

Anfang des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts ein medizinisch<br />

wirksamer Ätherweingeist – vielen als die guten<br />

alten Hoffmanns Tropfen bekannt – an <strong>der</strong><br />

halleschen Universität erfunden und destilliert, ist<br />

man schon im 21. Jahrhun<strong>der</strong>t. Und man stelle sich<br />

vor, das Jahr <strong>2013</strong> ist auch schon wie<strong>der</strong> fast<br />

vorüber! Dabei raste die Zeit durch ein wirklich<br />

ereignisreiches Jahr. Nicht nur die<br />

Hochwassersituation beschäftigte Sachsen-Anhalt.<br />

Auch die politische Spardebatte, <strong>der</strong> Besuch des<br />

Wissenschaftsrates und damit die Zukunft <strong>der</strong><br />

Universitätsmedizin waren und sind in aller<br />

Munde. Und Halle bleibt - immer noch! Die<br />

Proteste gehen weiter – so kann man nach den<br />

letzten Kundgebungen im November vermuten.<br />

In einschlägigen Medien ist mancherorts auch von<br />

konzeptionellen Lösungen und tragfähigen<br />

Konzepten die Rede. Doch ist dem wirklich so?<br />

Trügt vielleicht das Bild <strong>der</strong> anhaltinischen<br />

Harmonie nur? Nur mit <strong>der</strong> Zahnmedizin tut man<br />

sich eher schwer was die Harmonie betrifft. O<strong>der</strong><br />

wie ist das Hick-Hack um den Umbau für die<br />

Zahnmedizin in <strong>der</strong> Magdeburger Straße zu<br />

verstehen o<strong>der</strong> was wird nun aus den Sparplänen<br />

<strong>der</strong> Landesregierung?<br />

Wir greifen diese - wie einige an<strong>der</strong>e und wie wir<br />

meinen wissenswerte – Themen auf. Dazu gehören<br />

ein paar Fakten etwas was uns allen in dem Hause<br />

gemein ist: die Personalakte, die Diskussion um<br />

feie Tage und einiges mehr.<br />

Diese <strong>Ausgabe</strong> <strong>der</strong> Personalratspost ist – man höre<br />

und staune – bereits die 20. ihrer Art. Wir hoffen,<br />

Sie blättern mit Interesse durch die Seiten, finden<br />

das eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Lesenswerte und<br />

schlussendlich hoffen wir wie alle Jahre auf ein<br />

Wie<strong>der</strong>lesen im neuen Jahr!<br />

Ihre Redaktion <strong>der</strong> Personalratspost<br />

(Foto UKH)<br />

Inhalt:<br />

Seite 1<br />

Vorwort<br />

Seite 2/3<br />

Halle bleibt! – Bleibt die Universitätsmedizin<br />

in Halle?<br />

Seite 4-6<br />

Rund um die Personalakte<br />

Seite7<br />

Mein Frei gehört mir – wirklich?<br />

Seite 8/9<br />

Rechtsecke<br />

Seite 10<br />

Kurz und Knapp<br />

Seite 11<br />

Der Kleine Medikus und das Weihnachtsfest<br />

Seite 12<br />

Übersicht Interessenvertretungen und Impressum<br />

1<br />

Die Personalratspost


TOP-Thema<br />

Thema<br />

Halle Bleibt!“ - Bleibt die Universitätsmedizin in<br />

Halle?<br />

H.-U. Spannaus<br />

2<br />

Schlechte Noten durch den Wissenschaftsrat,<br />

wirtschaftliche Probleme – im Übrigen wie für die<br />

meisten <strong>der</strong> Universitätsklinika - und im Fokus <strong>der</strong><br />

Sparpolitik <strong>der</strong> Landesregierung, so stellte sich im<br />

Frühjahr und Sommer die Situation für die<br />

Universitätsmedizin in Halle dar. Seit dem 23. April<br />

<strong>2013</strong> zieht sich eine Protestreihe gegen die<br />

Schließungspläne <strong>der</strong> Landesregierung durch Stadt<br />

und Land. Die Beschäftigten des UKH werden dabei<br />

unterstützt durch ein Bündnis mit den Studierenden<br />

und Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>Martin</strong>-Luther-Universität, den<br />

Fachhochschulen sowie den Kulturschaffenden und<br />

Sozialverbänden. In diesen Bereichen sind auch<br />

heftige Einschnitte geplant<br />

Diese Bewegung, die praktisch im April unter dem<br />

Ruf „Halle Bleibt!“ aus dem Hörsaal <strong>der</strong><br />

Universitätsmedizin am Standort Ernst-Grube-Straße<br />

auf die Straße zog, fand ganz schnell Sympathie und<br />

vor allem Unterstützung von ganz vielen Menschen,<br />

Bürgern, Unternehmen, Wissenschaftlern und<br />

Politikern, Verbänden und Gewerkschaften aus Halle<br />

und weit über die Stadtgrenzen hinaus.<br />

Unter diesem massiven Druck konnte bisher die<br />

Schließung <strong>der</strong> Vorklinik in Halle durch die<br />

Regierung auf politischem Wege nicht umgesetzt<br />

werden. Das <strong>vom</strong> <strong>Fakultät</strong>s- und Klinikumsvorstand<br />

gegenüber <strong>der</strong> Landespolitik versprochene Konzept<br />

zur Fortführung und Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Universitätsmedizin in Halle liegt mittlerweile vor<br />

und soll Bestandteil <strong>der</strong> Hochschulplanung in<br />

Sachsen-Anhalt werden. Dies hoffen nicht nur die<br />

Vorstände <strong>der</strong> Universitätsmedizin, son<strong>der</strong>n auch die<br />

dortigen Beschäftigten, die immer kampfbereit das<br />

genau beobachten, was politisch passiert.<br />

Dass diese Aussage keine leere Drohung ist, wurde<br />

am 11.11.<strong>2013</strong> erneut mit dem Laternenumzug <strong>vom</strong><br />

Uniplatz zum Markt deutlich, an dem sich geschätzt<br />

mehr als 2000 Menschen beteiligten. Und auch die<br />

Universitätsmedizin war deutlich erkennbar präsent.<br />

Die „Halle bleibt“-Laternen wurden von Presse und<br />

Fernsehen immer wie<strong>der</strong> gezeigt.<br />

Wie breit die „Allianz <strong>der</strong> Vernunft“ - so nennen wir<br />

im Personalrat das Bündnis für den Erhalt <strong>der</strong><br />

Universitätsmedizin - aufgestellt ist, soll hier einmal<br />

veranschaulicht und gewürdigt werden. Und dies<br />

macht auf beste Art und Weise deutlich, wie<br />

wun<strong>der</strong>bar Demokratie sein kann: Alle sind sich über<br />

das Ziel einig und „streiten“ lediglich über das „Wie“<br />

dieses Ziel zu erreichen ist. Und je<strong>der</strong> leistet da<br />

seinen Beitrag mit seinen Möglichkeiten.<br />

Die Personalratspost<br />

Der Demonstrationszug am 11.11.<strong>2013</strong> in <strong>der</strong> Großen Steinstraße<br />

(Foto: A. Rostek)<br />

Erinnert sei beispielhaft an die ganz vielen Statements<br />

in Gastbeiträgen in <strong>der</strong> MZ, in dem sich<br />

Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und <strong>der</strong><br />

Wirtschaft nach den Demonstrationen positionierten.<br />

O<strong>der</strong> die Stellungnahmen aus <strong>der</strong> Wissenschaft in<br />

ganz Deutschland. Ganz zu schweigen von <strong>der</strong><br />

Vielschichtigkeit <strong>der</strong> Demonstrationsteilnehmer.<br />

Ein beson<strong>der</strong>s bemerkenswertes Thema ist in dem<br />

Zusammenhang die Zahnmedizin.<br />

Der<br />

Wasserschaden, <strong>der</strong> einen Flügel des Objekts Große<br />

Steinstraße 19 unbenutzbar gemacht hat, erfor<strong>der</strong>t ein<br />

Ersatzgebäude. In diesen Räumlichkeiten wird wohl<br />

nie wie<strong>der</strong> so etwas wie Lehrbetrieb o<strong>der</strong> ähnliches<br />

stattfinden können.<br />

(Quelle Fotocollage Homepage UKH)<br />

Aufgrund einer ersten Schadensanalyse wurde das<br />

Notwendige mit dem Vernünftigen zusammengefasst:<br />

Die Alternative ist <strong>der</strong> Plan zur Unterbringung <strong>der</strong>


zahnmedizinischen Ausbildung in <strong>der</strong> Magdeburger<br />

Str. 16. Auf <strong>der</strong> Basis einer Schätzung in Höhe von<br />

etwa 7 Mio. € hat <strong>der</strong> Landtag diese Summe 2012 im<br />

Nachtragshaushalt zur Verfügung eingeplant. Der<br />

Landesbetrieb Bau als Bauherr hat die HU-Bau im<br />

Frühjahr <strong>2013</strong> dem Finanzministerium vorgelegt . Die<br />

Aufwendungen belaufen sich danach auf etwa 9,6<br />

Mio. €. Zwischenzeitlich waren die 7 Mio.€ aus dem<br />

Haushaltsplanentwurf 2014 „verschwunden“ ...<br />

Nach aktuellem Stand soll aber wohl doch 2014 die<br />

erste Teilsumme dort enthalten sein. Es steht<br />

eigentlich nur die Frage: Will Sachsen-Anhalt weiter<br />

Zahnmediziner ausbilden o<strong>der</strong> nicht? Wenn das<br />

seitens <strong>der</strong> Landesregierung mit „Ja“ beantwortet<br />

wird, muss zwingend gebaut werden! Mit Beginn <strong>der</strong><br />

Finanzierung kann es losgehen.<br />

Bleibt das Problem die Differenz zwischen<br />

Kostenschätzung und Planungsrechnung. Die <strong>Fakultät</strong><br />

will in vier Jahresraten diese Summe aus ihrem<br />

Budget aufbringen. Das bedeutet, woan<strong>der</strong>s noch<br />

mehr zu sparen.<br />

Um hier Unterstützung zu geben, hat die<br />

Mittelstandsvereinigung <strong>der</strong> CDU eine<br />

Spendeninitiative gestartet. Unter dem Motto „Zahn<br />

um Zahn“ rief sie mittels privaten Bürger-Engagement<br />

zum Erhalt <strong>der</strong> Zahnklinik auf. Die medienwirksame<br />

Auftaktveranstaltung fand am 25. September <strong>2013</strong> im<br />

„Krug zum Grünen Kranze“ statt. Etwa 400 Gäste<br />

folgten <strong>der</strong> Einladung und spendeten allein an diesem<br />

Abend ca. 18.000 €.<br />

Auch <strong>der</strong> Personalrat hat sich an den Spenden<br />

beteiligt! Bei <strong>der</strong> Übergabe dieser Spende i. H. von<br />

111,11 € (gesammelt in seiner wöchentlichen<br />

Sitzung) an den Dekan Prof. Gekle positionierte sich<br />

<strong>der</strong> Vorsitzende auch öffentlich dazu: „Der Landtag<br />

gibt 7 Mio. €, hier wird viel gespendet, <strong>der</strong><br />

Personalrat gibt diese 111,11 € - bitte aufrunden Herr<br />

Möllring!“<br />

Veranstaltung endlich mal eine Demonstration sei,<br />

die nicht nur for<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n auch etwas gibt.<br />

Genau diese Aussage veranlasst uns, sich die<br />

anwesenden Gäste genauer anzusehen. Eine spätere<br />

Überprüfung <strong>der</strong> vielen Bil<strong>der</strong> von den<br />

Demonstrationen von April bis Juli bestätigte den<br />

Eindruck: Ganz viele Gesichter, die die Aktion <strong>der</strong><br />

CDU-Mittelstandsvereinigung unterstützen und<br />

anwesend sind, waren auch an unseren<br />

Demonstrationen als Teilnehmer beteiligt.<br />

(Foto: B. Marquardt)<br />

Deutlich bleibt als Ergebnis des Abends in<br />

Erinnerung: Viele gesellschaftliche Kräfte einigt <strong>der</strong><br />

Wunsch, dass in Halle eine leistungsfähige<br />

Universität mit Medizin und Zahnmedizin bleibt.<br />

Zum Wohle von Bildung, Wissenschaft, zur<br />

Vermeidung zukünftigen Ärztemangels, für<br />

Nachhaltigkeit und Lebensqualität im südlichen<br />

Sachsen – Anhalt mit einer funktionierenden<br />

Infrastruktur und lebendiger Wirtschaft.<br />

Alle meinen:<br />

3<br />

(Foto A. Rostek)<br />

Es gelang den Initiatoren den Minister für<br />

Wissenschaft und Wirtschaft Herrn Möllring (CDU)<br />

als Schirmherr zu gewinnen. Dieser formulierte in<br />

seinem Grußwort die Botschaft, dass diese<br />

Die Personalratspost<br />

Anmerkung:<br />

Nähere Informationen zu „Zahn um Zahn“ gibt es<br />

unter: www.medizin.uni-halle.de sowie<br />

www.zahnumzahn.mit-halle-sk.de/<br />

De aktuelle Kontostand bei Redaktionsschluss beläuft<br />

sich auf ca. 28.000 € zuzüglich weiterer 35.000 €<br />

zum Baubeginn!


TOP<br />

OP-Thema<br />

Rund um die Personalakte<br />

H. Mitsching<br />

Je<strong>der</strong> hat sie, kaum einer kennt sie: die<br />

Personalakte, früher auch Ka<strong>der</strong>akte genannt.<br />

Vieles steht drin, manches muss rein, an<strong>der</strong>es sollte<br />

nicht drin sein. Doch was ist das genau für eine<br />

Akte? Eines ist sicher: sie ist kein Sammelalbum, in<br />

dem alles Mögliche und Unmögliche über<br />

Arbeitnehmer abgeheftet und gesammelt wird.<br />

In dieser <strong>Ausgabe</strong> wollen wir uns dem Thema <strong>der</strong><br />

Personalakte genauer zu widmen. Spätestens dann<br />

wenn es zum Streit mit dem Arbeitgeber kommt ist<br />

sicher ein bestimmtes Maß an Faktenwissen<br />

hilfreich.<br />

Grundsätzlich gilt: nichts zu suchen in <strong>der</strong> Akte<br />

haben zum Beispiel Krankheitsgründe und<br />

Informationen zur Privatsphäre,<br />

Lebensgewohnheiten. Bestandteil ist lediglich, was<br />

für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist.<br />

Definition Personalakte<br />

Eine Personalakte enthält schriftlich o<strong>der</strong><br />

elektronisch festgehaltene Daten o<strong>der</strong> Vorgänge,<br />

die sich auf einen einzelnen Arbeitnehmer<br />

beziehen. Der Inhalt <strong>der</strong> Akte ist vertraulich. Eine<br />

Weitergabe an Dritte Personen ist verboten. Der<br />

Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die Zahl <strong>der</strong><br />

Personalsachbearbeiter, die Einsicht in die Akten<br />

haben, möglichst gering zu halten.<br />

Gemäß § 83<br />

BetrVG hat <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer das<br />

Recht, Ein-blick<br />

in seine Personalakte<br />

zu<br />

nehmen.<br />

Weiterhin hat <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer die Möglichkeit, zum Inhalt <strong>der</strong><br />

Personalakte Stellung zu nehmen. Er kann<br />

Erklärungen o<strong>der</strong> Gegendarstellungen verfassen,<br />

die an <strong>der</strong> entsprechenden Stelle in die<br />

Personalakte aufzunehmen sind. Darüber hinaus<br />

kann er die Entfernung unrichtiger Angaben aus <strong>der</strong><br />

Personalakte verlangen und diesen Anspruch<br />

gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen.<br />

Wesentliche Inhalte <strong>der</strong> Personalakte<br />

Zu den für den Arbeitgeber relevanten<br />

Informationen über seine Beschäftigten zählen:<br />

• Amtliche Urkunden in Kopie<br />

• Personalbezogene Unterlagen<br />

• Sonstige Unterlagen<br />

• Sozialversicherungsunterlagen<br />

• Steuerunterlagen<br />

• Unterlagen, welche für die Höhe des<br />

Gehalts von Bedeutung sind<br />

• Vertragsbezogene Unterlagen<br />

Amtliche Urkunden in Kopie sind beispielsweise:<br />

• Erlaubnis zum Führen von bestimmten<br />

Fahrzeugen/Anlagen<br />

• Führerschein<br />

• Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />

• Scheidungsurteil<br />

• Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis<br />

• Wehrdienstbescheinigung<br />

• Zivildienstbescheinigung<br />

Zu den personalbezogenen Unterlagen zählen<br />

beispielsweise:<br />

• Amtliches Führungszeugnis<br />

• Arbeitszeugnisse des Arbeitnehmers in<br />

Kopie<br />

• Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis<br />

• Berufsabschlusszeugnis<br />

• Bewerbungsschreiben<br />

• Lebenslauf<br />

• Passfoto<br />

• Schulabschlusszeugnis<br />

• Studienabschlusszeugnis<br />

Als sonstige Unterlagen sind all jene Unterlagen<br />

anzusehen, die in keine den an<strong>der</strong>en Kategorien<br />

passen:<br />

• Abmahnungen<br />

• Allgemeiner Schriftverkehr mit dem<br />

Mitarbeiter<br />

• Atteste <strong>der</strong> ärztlichen Untersuchungen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Arbeitssicherheit<br />

• Ermahnungen (Missbilligungen)<br />

• Fehlzeiten<br />

• Gesundheitszeugnis (bei bestimmten<br />

Tätigkeiten, wie beispielsweise beim<br />

Umgang mit Lebensmitteln o<strong>der</strong> im<br />

medizinischen Bereich)<br />

• Personalbogen<br />

• Personalentwicklungsplan<br />

• Urlaubszeiten<br />

• Weiterbildungsnachweise<br />

4<br />

Die Personalratspost


5<br />

Zu den Sozialversicherungsunterlagen zählen:<br />

• Anmeldung zur Krankenkasse<br />

• Nachweis zur Pflegeversicherung<br />

• Nachweise <strong>der</strong> Krankenkassenbeiträge<br />

• Sozialversicherungsausweis<br />

• Unterlagen zur Zusatzversorgung<br />

Als Steuerunterlagen werden angesehen:<br />

• Gehaltsbescheinigungen<br />

• Lohnbescheinigungen<br />

• Nachweis über vermögenswirksame<br />

Leistungen<br />

• Unterlagen zur Lohnsteuer<br />

Gehaltsrelevante Unterlagen können sein:<br />

• Antrag auf Kin<strong>der</strong>geld<br />

• Antrag auf Sozialzuschlag<br />

• Geburtsurkunden <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

• Heiratsurkunde<br />

• Sterbeurkunde des Ehepartners<br />

Vertragsbezogene Unterlagen können sein:<br />

• Arbeitsvertrag<br />

• Erklärung zu Nebenbeschäftigungen<br />

• Tätigkeitsbeschreibung<br />

Als Faustregel könnte man definieren: Was man im<br />

Vorstellungsgespräch gefragt werden darf, darf<br />

auch in die Personalakte. Und was nicht gefragt<br />

werden darf, hat auch dort nichts verloren.<br />

Grundsätzlich gilt für Personalakten<br />

• Personalakten müssen vollständig sein.<br />

• Der Beschäftigte hat einen Anspruch auf<br />

Einsicht in seine Personalakte. Dazu später<br />

noch mehr.<br />

• Der Beschäftigte darf Kopien seiner<br />

Personalakte anfertigen.<br />

• Der Zugang zu Personalakten ist nur jenen<br />

Mitarbeitern gestattet, welche in <strong>der</strong><br />

Personalverwaltung die Personalangelegenheiten<br />

bearbeiten [LArbG Berlin-<br />

Brandenburg, 12.11.2012, AZ: TaBV<br />

1318/12].<br />

• Daten aus den Personalakten dürfen<br />

ausschließlich zu personalverwaltungso<strong>der</strong><br />

personalwirtschaftlichen Zwecken<br />

verwendet werden.<br />

• Die Personalakten sind so aufzubewahren,<br />

dass ausschließlich die berechtigten<br />

Mitarbeiter Zugang zu ihnen haben.<br />

• Personalakten dürfen grundsätzlich nur an<br />

an<strong>der</strong>e Behörden übersandt werden, wenn<br />

<strong>der</strong> betreffende Beschäftigte dazu<br />

ausdrücklich seine Zustimmung gibt.<br />

Die Personalratspost<br />

• Werden Personalakten von mindestens 10<br />

Beschäftigten automatisiert bzw. von<br />

mindestens 20 Mitarbeitern in sonstiger<br />

Form erfasst, muss gemäß § 4f BDSG<br />

seitens des Betriebes ein<br />

Datenschutzbeauftragter ernannt werden.<br />

• Personalakten nie offen im Regal - sie<br />

müssen unter Verschluss gehalten werden.<br />

Einsicht durch Beschäftigte<br />

Je<strong>der</strong> hat gem. § 3 Abs. 7 Manteltarifvertrag des<br />

UKH ein Anrecht auf Einsicht in seine vollständige<br />

Personalakte. Grundsätzlich sogar so oft er will,<br />

jedenfalls im üblichen Maß. Allerdings sollte klar<br />

sein, jemand, <strong>der</strong> wöchentlich bei <strong>der</strong><br />

Personalabteilung fragt, muss irgendwann damit<br />

rechnen, abgewiesen zu werden. Dies erscheint<br />

völlig überzogen. Wichtig ist: Wenn Einblick<br />

verlangt wird, dann in die gesamte Akte! Vielerorts<br />

wird unterteilt in Hauptakte und Nebenakten.<br />

Im Übrigen ist es bei dem Recht auf Einsicht<br />

vollkommen unerheblich, ob die Personalakten in<br />

elektronischer o<strong>der</strong> Papierform geführt werden. Bei<br />

Akten in elektronischer Form müssen die dortigen<br />

Angaben allerdings entschlüsselt und für den<br />

Arbeitnehmer klar verständlich einzusehen sein.<br />

Die Sache mit den Abmahnungen<br />

Wird ein Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers<br />

schriftlich abgemahnt, so wird diese Abmahnung<br />

üblicherweise seiner Personalakte beigefügt. Doch<br />

dies bedeutet nicht, dass sie dort für immer und<br />

ewig verbleiben muss, sofern es sich nicht um<br />

schwere arbeitsrechtliche Verstöße handelt. Zwar<br />

gibt es keine gesetzliche Regelung bezüglich <strong>der</strong><br />

Aufbewahrungsfrist <strong>der</strong> Abmahnungen, aber in <strong>der</strong><br />

Regel werden diese nach zwei Jahren wie<strong>der</strong><br />

entfernt.<br />

Sollte ein Arbeitnehmer <strong>der</strong> Auffassung sein, dass<br />

die gegen ihn ausgesprochene Abmahnung<br />

ungerechtfertigt ist, so kann er eine<br />

Gegendarstellung zu <strong>der</strong> Abmahnung erstellen und<br />

von seinem Arbeitgeber verlangen, diese<br />

zusammen mit <strong>der</strong> Abmahnung in <strong>der</strong> Personalakte<br />

aufzubewahren.<br />

Des Weiteren hat <strong>der</strong> Arbeitnehmer das Recht zu<br />

kontrollieren, ob dies auch tatsächlich geschehen<br />

ist. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, kann er rechtliche Schritte<br />

gegen seinen Arbeitgeber einleiten – allerdings<br />

sollte ein solcher Schritt sehr gut durchdacht sein,<br />

denn in <strong>der</strong> Praxis ist ein Rechtsstreit gegen einen<br />

Arbeitgeber nicht beson<strong>der</strong>s för<strong>der</strong>lich für ein gutes


Arbeitsverhältnis. Davon abgesehen wird die<br />

Abmahnung – gerechtfertigt o<strong>der</strong> nicht – ja sowieso<br />

nach einiger Zeit aus <strong>der</strong> Personalakte entfernt.<br />

Theoretisch jedenfalls.<br />

Kontrollieren kann man dies wie oben aufgezeigt<br />

durch Einsicht in die Personalakte. Falls gewünscht,<br />

darf dabei auch ein Mitglied des Personalrates<br />

anwesend sein, das über den Inhalt <strong>der</strong> Akte<br />

Stillschweigen zu bewahren hat. Ggf. kann <strong>der</strong><br />

Personalrat auch beauftragt werden, die Akte zu<br />

sichten.<br />

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet mitzuteilen,<br />

dass er <strong>der</strong> Personalakte eines Mitarbeiters etwas<br />

hinzufügt. Deshalb kann es schon sinnvoll sein,<br />

seine Personalakte hin und wie<strong>der</strong> durchzublättern.<br />

Streit um die Personalakte gibt es meist nur bei<br />

einem ohnehin schon belasteten<br />

Beschäftigungsverhältnis. Etwa dann, wenn <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber den Mitarbeiter für ein bestimmtes<br />

Verhalten abgemahnt hat - die Abmahnung wird in<br />

<strong>der</strong> Personalakte dokumentiert. Ist <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer fest davon überzeugt, dass er sich<br />

nichts hat zu Schulden kommen lassen, was eine<br />

Abmahnung rechtfertigt, kann er darauf drängen,<br />

sie aus <strong>der</strong> Akte entfernen zu lassen. Vielfach geht<br />

dies jedoch nur auf Beschreiten des Rechtswegs! In<br />

jedem Fall sollte <strong>der</strong> Arbeitgeber dann aufgefor<strong>der</strong>t<br />

werden, die Abmahnung zu entfernen. Am besten<br />

in schriftlicher Form. Reagiert <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

darauf nicht, darf <strong>der</strong> Arbeitnehmer kontrollieren,<br />

ob sie entfernt wurde. Falls nicht, muss er<br />

abwägen, ob er rechtliche Schritte unternehmen<br />

will, um das durchzusetzen.<br />

Ohnehin dürfen Abmahnungen nicht unbegrenzt in<br />

<strong>der</strong> Personalakte bleiben, wenn es nicht um<br />

beson<strong>der</strong>s schwere Verstöße geht. Abmahnungen<br />

wegen Zuspätkommens und wegen Missachtung<br />

einer Anordnung des Chefs bleiben dort<br />

üblicherweise nur einen überschaubaren Zeitraum:<br />

Meist zwei Jahre; allerdings gesetzlich geregelt ist<br />

das nicht.<br />

Aufbewahrungsort<br />

Wo genau die Akte aufgehoben wird, ist ebenfalls<br />

nicht vorgeschrieben. Es muss jedoch sichergestellt<br />

sein, dass sie nicht frei zugänglich ist. Ein<br />

abgeschlossener Schrank ist optimal, offene Regale<br />

sollten vermieden werden. In <strong>der</strong> Regel sind die<br />

Räume <strong>der</strong> Personalverwaltung auch entsprechend<br />

gesichert.<br />

Papierakte o<strong>der</strong> digitale Personalakte<br />

Herkömmliche Personalakten in Papierform sind in<br />

<strong>der</strong> täglichen Personalarbeit vielleicht umständlich,<br />

ineffizient und kostspielig. Zu hohen Lagerkosten<br />

kommen lange Suchzeiten nach Dokumenten,<br />

schlechte Verfügbarkeit an unterschiedlichen<br />

Standorten o<strong>der</strong> Schwierigkeiten beim<br />

Berechtigungsmanagement hinzu. Könnte man<br />

meinen.<br />

Die Form <strong>der</strong><br />

Aufbewahrung ist nicht<br />

gesetzlich geregelt; dies<br />

bedeutet, dass eine<br />

Personalakte sowohl als<br />

Papiersammlung in<br />

einem Ordner, als auch<br />

elektronisch angelegt<br />

werden kann. Im 21.<br />

Jahrhun<strong>der</strong>t kommt<br />

dieser Gedanke unweigerlich. Auch die Inhalte<br />

einer Personalakte unterliegen keiner gesetzlichen<br />

Regelung und dürfen somit <strong>vom</strong> jeweiligen<br />

Arbeitgeber individuell erfasst werden. (Ausnahme:<br />

Beamtenrecht). Über kurz o<strong>der</strong> lang wird also auch<br />

hier im UKH eine Digitalisierung <strong>der</strong> Personalakten<br />

zum Thema werden. Sicherlich wird in bestimmten<br />

Fällen nicht ganz auf eine Papierdokumentation<br />

verzichtet werden können. Allein schon aus dem<br />

Aspekt <strong>der</strong> Rechtssicherheit heraus.<br />

Ende des bisherigen Arbeitsverhältnisses - Wechsel<br />

des Arbeitgebers<br />

Immer wie<strong>der</strong> kommt auch die Frage auf, ob die<br />

neue Firma die Personalakte anfor<strong>der</strong>n darf. Bei<br />

klassischen Behörden des öffentlichen Dienstes ist<br />

dies beinahe üblich. Man kann da davon<br />

ausgehen, dass <strong>der</strong> Dienstherr da ein und <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>selbe ist.<br />

Ansonsten handelt es sich wie so oft um völlig<br />

an<strong>der</strong>e Arbeitgeber. Da gilt, dass die Akte Eigentum<br />

<strong>der</strong> jetzigen Firma ist. Schließlich befinden sich<br />

darin Unterlagen, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeitigen Arbeit stehen. Aufgrund des<br />

Persönlichkeitsrechts ist es Dritten verwehrt,<br />

Einsicht zu nehmen o<strong>der</strong> die Herausgabe zu<br />

for<strong>der</strong>n. Das Recht eines Arbeitnehmers auf<br />

Einsicht in seine Personalakte endet im Übrigen<br />

nach neuester Rechtsprechung nicht mit <strong>der</strong><br />

Beendigung seines Arbeitsverhältnisses; dieser<br />

Anspruch besteht weiterhin, so das<br />

Bundesarbeitsgericht (Urteil <strong>vom</strong> 16.11.2010, 9<br />

AZR 573/09)!<br />

6<br />

Die Personalratspost


TOP-Thema<br />

Thema<br />

7<br />

Mein Frei gehört mir – wirklich?<br />

H. Mitsching<br />

„Mein Frei gehört mir“ – so lautetet unlängst eine<br />

Kampagne <strong>der</strong> Gewerkschaft Verdi und Pflegenden<br />

verschiedener Krankenhäuser in <strong>der</strong> Bundesrepublik.<br />

Ein einprägsamer Slogan, kurz, prägnant und voller<br />

Wahrheit, o<strong>der</strong>?<br />

Beschrieben wird dabei ein sehr viel diffiziles<br />

Problem, nämlich die Kluft zwischen <strong>der</strong> Soll-<br />

Dienstplanung <strong>der</strong> Pflegenden in Krankenhäusern und<br />

<strong>der</strong> Realität auf den Stationen, wenn das SOLL mit<br />

dem IST einfach nicht zu vereinbaren ist. Es fehlen<br />

Leute, die den Dienst tun; Leute, die kompensieren,<br />

dass mal jemand krank wird, frei hat o<strong>der</strong> gar Urlaub<br />

nehmen muss. Die üblichen Ferienzeiten, in denen<br />

absehbar die Kollegen mit den Familien lange geplant<br />

ihren wohlverdienten Urlaub antreten.<br />

Mittlerweise sind die Personalengpässe auf den<br />

Stationen jedoch so spürbar, dass man meint nur<br />

noch „Ferienzeiten“ zu erleben. Irgendwer fehlt<br />

immer. Zwar erfolgt die Dienstplanung so halbwegs<br />

frühzeitig, dass man irgendwie noch das Leben<br />

außerhalb <strong>der</strong> Klinik planen kann, doch wie<br />

zuverlässig ist dies?<br />

Den Personalrat erreichen immer wie<strong>der</strong> Anfragen,<br />

ob es zulässig ist, im Frei zum Dienst geholt zu<br />

werden, freie Tage kurzfristig zur Absicherung <strong>der</strong><br />

Besetzung gestrichen werden, Teilzeittätigkeit nicht<br />

mehr realisierbar ist, weil man zum Dienst eingeteilt<br />

wird, ja sogar Konsequenzen angedroht werden,<br />

wenn man nicht das Telefon bewacht und sich wie in<br />

Rufbereitschaft zum Dienst holen lässt?<br />

Da stellt sich doch unweigerlich die Frage, ob das<br />

Frei so tatsächlich noch „mir“ gehört.<br />

Beleuchten wir den Sachverhalt zunächst theoretisch.<br />

Eine korrekte Dienstplanung ist für jedes Krankenhaus<br />

das A und O. Zwischenzeitlich erfolgt dies im ganzen<br />

UKH elektronisch. Das Programm Pep-Win ist dabei<br />

das Hilfsmittel, mit dem gearbeitet wird und das<br />

vorzüglich registriert, wie Dienste geplant und<br />

letztendlich erbracht werden. Sogar die Abrechnung<br />

<strong>der</strong> Bezüge kann auf <strong>der</strong> Basis erfolgen.<br />

Mit <strong>der</strong> Dienstplanung, d. h. mit <strong>der</strong> Erstellung des<br />

Sollplanes und <strong>der</strong> Ausreichung an die Mitarbeiter,<br />

übt <strong>der</strong> Arbeitgeber und seine Beauftragten sein<br />

Weisungsrecht aus: Er weist die Arbeitnehmer an, ob<br />

und wie die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung<br />

erbracht wird.<br />

Doch mit <strong>der</strong> Bekanntgabe des Dienstplanes enden<br />

diese Weisungsrechte des Arbeitgebers auch schon.<br />

Der Arbeitnehmer kann darauf vertrauen, dass er sein<br />

Leben außerhalb des Dienstes gestalten kann. Sei es<br />

Die Personalratspost<br />

<strong>der</strong> Frisörbesuch, <strong>der</strong> Arztbesuch o<strong>der</strong> die (feucht-)<br />

fröhliche Familienfeier. Ist keine Bereitschaft o<strong>der</strong> ein<br />

Rufdienst vereinbart, hat <strong>der</strong> Arbeitgeber eigentlich<br />

kein Recht, den Dienstantritt zu verlangen o<strong>der</strong> gar<br />

Konsequenzen anzudrohen. Denn welche sollten das<br />

sein? Den Tatbestand <strong>der</strong> Arbeitsverweigerung erfüllt<br />

diese Konstellation keinesfalls.<br />

An solchen Stellen spürt man die<br />

Führungskompetenzen ganz deutlich. Der Personalrat<br />

hört immer häufiger von Drohungen statt<br />

gemeinsamen Lösungen. Von Zwang statt<br />

einvernehmlicher Regelung. Die Absicherung des<br />

Stationsbetriebes ist eine enorme Aufgabe und<br />

Verantwortung – keine Frage. Aber rechtfertigt es<br />

auch die Annahme, dass Mitarbeiter das Telefon<br />

zuhause bewachen müssen, für den Fall, dass sie<br />

angerufen und zum Dienst gerufen werden? Antwort<br />

ganz klar: Nein. Allerdings erleichtert es auch die<br />

Dienstabsicherung ein wenig, mit solchen<br />

Druckelementen zu arbeiten. Zuckerbrot und<br />

Peitsche heißt dieses Vorgehen im Volksmund.<br />

Ebenso wenig witzig ist das Argument, dass Pflegende<br />

ohnehin ein „Helfersyndrom“ haben und deshalb<br />

nicht nein sagen, wenn <strong>der</strong> Dienst ruft.<br />

Also was tun, wenn das Telefon klingelt und <strong>der</strong> Chef,<br />

die Kollegin, die Stationsleitung zum Dienst ruft?<br />

Für die Angerufene gilt: Man kann grundsätzlich<br />

„nein“ sagen. Die persönliche Lebensplanung muss<br />

nicht über den Haufen geworfen werden. Dies ergibt<br />

sich schon aus den verbrieften Persönlichkeitsrechten.<br />

Für die Anrufer/Dienstplaner gilt: Fragen ist die eine<br />

Seite. Ein „Nein“ auf die Frage muss akzeptiert<br />

werden. Drohungen und Zwang zu formulieren, hilft<br />

zwar kurzfristig bei <strong>der</strong> Durchsetzung des Anliegens.<br />

Über kurz o<strong>der</strong> lang führt es jedoch dazu, dass die<br />

Kollegen sehen, wer anruft und nicht mehr ans<br />

Telefon gehen. Wie sagt man so schön: <strong>der</strong> Ton<br />

macht die Musik. Warum also im Vorfeld nicht<br />

gemeinsam so etwas wie Spielregeln vereinbaren, an<br />

die sich alle halten. Z. B. alle Kollegen gleichmäßig<br />

anfragen, keinen von Vornherein ausnehmen, weil<br />

er/sie ja sowieso nie kann. Es soll in jedem Fall nie<br />

immer nur dieselben treffen. O<strong>der</strong> wenn sich kritische<br />

Tage bei <strong>der</strong> Besetzung abzeichnen, rechtzeitig<br />

kommunizieren/fragen/reden. Ja, das kostet Zeit. Aber<br />

wie so oft im Leben gilt: Wie es in den Wald<br />

reinschallt, so schallt es zurück. Spätestens wenn man<br />

an den eigentlich freien Wocheneden doch im Dienst<br />

ist und man von 10 (geplant) freien Tagen doch 7-8<br />

im Dienst verbringt, stimmt irgendetwas im System<br />

nicht: Besetzungsstärke?, Sollplanung/Dienstfolgen?,<br />

Stimmungsklima?<br />

Weitere Informationen gibt es unter:<br />

www.Schichtplanfibel.de/meinfrei.htm o<strong>der</strong><br />

http://mein-frei.verdi.de/.


Rechtsecke<br />

8<br />

Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund<br />

Verdeutlicht <strong>der</strong> Arbeitgeber sein Interesse an <strong>der</strong><br />

korrekten Zeiterfassung, kann bei einem<br />

Arbeitszeitbetrug eine fristlose Kündigung auch<br />

ohne Abmahnung rechtmäßig sein.<br />

Im vorliegenden Fall erfolgte die<br />

Arbeitszeiterfassung mangels elektronischen<br />

Möglichkeiten durch die Mitarbeiter (Postzusteller)<br />

in ein Zeiterfassungsblatt. Dort wurden Beginn und<br />

Ende des Dienstes sowie Beginn und Ende <strong>der</strong><br />

Postzustellung vermerkt. Die Zeiterfassung war<br />

Grundlage <strong>der</strong> Buchungen auf dem<br />

Arbeitszeitkonto. Der Arbeitgeber stellte fest, dass<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer an mehreren Tagen sein<br />

Dienstende nach 16.00 Uhr eingetragen hatte, die<br />

letzten Pakete aber bereits 14.20 Uhr bzw.<br />

15.06 Uhr eingescannt worden waren. Zwar stritt<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer eine falsche Eintragung ab. Sein<br />

Arbeitgeber reagierte trotzdem mit <strong>der</strong> fristlosen<br />

Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs.<br />

Im anschließenden Kündigungsschutzprozess hielt<br />

das LAG Schleswig-Holstein die Kündigung<br />

aufrecht. Nach den Umständen des Falles und den<br />

Zeugenaussagen sei von einem Arbeitszeitbetrug<br />

auszugehen. Insbeson<strong>der</strong>e nahm das Gericht an,<br />

<strong>der</strong> Postzusteller habe den Betrug bewusst<br />

begangen und nicht etwa aus Versehen falsche<br />

Daten eingetragen, da die Abweichungen so<br />

gravierend ausgefallen seien. Dieser Betrug<br />

rechtfertige die fristlose Kündigung. Eine<br />

Abmahnung sei vorliegend nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

gewesen. Die Abmahnung diene generell als das<br />

mil<strong>der</strong>e Mittel im Vergleich zur Kündigung und sei<br />

daher immer dann vorrangig auszusprechen, wenn<br />

für das pflichtgemäße Verhalten des Arbeitnehmers<br />

eine positive Prognose ausgestellt werden kann, in<br />

Zukunft also nicht mehr mit Fehlverhalten zu<br />

rechnen ist. Eine Abmahnung ist daher nur dann<br />

entbehrlich, wenn keinerlei Anhaltspunkte für eine<br />

Besserung des Verhaltens sprechen. Im<br />

vorliegenden Fall habe sie unterbleiben können,<br />

weil <strong>der</strong> Arbeitnehmer mehrfach zuvor auf die<br />

korrekte Zeiterfassung hingewiesen worden war.<br />

LAG Schleswig-Holstein, Urteil <strong>vom</strong> 06.10.2010 –<br />

6 Sa 293/10<br />

Arbeitsunfall<br />

Eine Erkrankung nach einer Impfung kann als<br />

Arbeitsunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist,<br />

dass <strong>der</strong> Arbeitgeber sie wegen beson<strong>der</strong>er<br />

Gefährdung <strong>der</strong> Mitarbeiter empfohlen hat. Das<br />

entschied das Sozialgericht Mainz. In dem Fall ging<br />

es um eine Krankenschwester in einem Zentrum für<br />

Die Personalratspost<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin. Sie hatte sich auf<br />

Anraten ihres Arbeitgebers in <strong>der</strong> Klinik gegen das<br />

Schweinegrippevirus H1N1 impfen lassen. Die<br />

Frau bekommt inzwischen eine Rente wegen voller<br />

Erwerbsmin<strong>der</strong>ung, weil sie danach schwer krank<br />

wurde. Die Unfallkasse wollte keinen Arbeitsunfall<br />

anerkennen, weil die Immunisierung nicht<br />

verpflichtend gewesen sei. Das sahen die Richter<br />

an<strong>der</strong>s.<br />

SG Mainz, Urteil <strong>vom</strong> 21.03.<strong>2013</strong>, AZ S 10 U<br />

48/11<br />

Ermittlungsverfahren<br />

Bei Vorstellungsgesprächen sind Fragen nach<br />

einem Ermittlungsverfahren tabu. Zumindest dann,<br />

wenn das Verfahren abgeschlossen ist. In einem<br />

Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamm hatte sich<br />

ein Ingenieur als Seiteneinsteiger für eine<br />

Lehrerstelle beworben und eine Erklärung<br />

unterschrieben, dass kein Straf- und<br />

Ermittlungsverfahren anhängig ist o<strong>der</strong> in den<br />

letzten drei Jahren war. Später stellte sich heraus,<br />

dass es gegen den Mann mehrere<br />

Ermittlungsverfahren gab, die alle ohne<br />

Verurteilung abgeschlossen waren. Daraufhin in<br />

kündigte ihm die Schule. Zu Unrecht, entschied<br />

das Gericht.<br />

LAG Hamm, Urteil <strong>vom</strong> 10.03.2011,AZ 11 Sa<br />

2266/10<br />

Schichtarbeit<br />

Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter, <strong>der</strong> in<br />

wechselnden Schichten arbeitet, in die Tagschicht<br />

einteilen. Selbst dann, wenn <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

lieber in <strong>der</strong> Wechselschicht bleiben würde. Das<br />

entschied das LAG Köln. In dem Fall hatte sich ein<br />

Arbeitnehmer gegen die Zuweisung in die<br />

Tagschicht gewehrt, da er durch Nacht- und<br />

Wochenendzuschläge besser verdiente. Die Klage<br />

blieb jedoch ohne Erfolg. Der Arbeitgeber habe<br />

zwar die Interessen seines Mitarbeiters zu<br />

berücksichtigen. Er dürfe jedoch davon ausgehen,<br />

dass die Tagschicht günstiger für den Kollegen sei.<br />

Den besseren Verdienstmöglichkeiten stünden<br />

geringere gesundheitliche Belastungen und bessere<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> Freizeitgestaltung gegenüber.<br />

LAG Köln, Urteil <strong>vom</strong> 29.07.2010AZ: 7 Sa 240/10<br />

Versetzung<br />

Ist ein Arbeitnehmer infolge Krankheit o<strong>der</strong> Unfall<br />

plötzlich körperlich eingeschränkt, hat er Anspruch<br />

auf Versetzung. Das gilt, wenn er seinen alten Job<br />

wegen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung nicht mehr ausüben kann.<br />

Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet zu prüfen, ob<br />

er dem Arbeitnehmer einen an<strong>der</strong>en,


9<br />

behin<strong>der</strong>tengerechten Arbeitsplatz zuweisen kann.<br />

Kommt <strong>der</strong> Arbeitgeber dem nicht nach, kann <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer Schadenersatz verlangen. Vor dem<br />

Landesarbeitsgericht Köln ging es um einen<br />

Arbeitnehmer, <strong>der</strong> bei einem Flugzeugabfertiger im<br />

Gepäckdienst angestellt war. Nach einer<br />

Erkrankung wurde bei ihm eine<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>ung von 30 % festgestellt. Der<br />

Arbeitnehmer verlangte eine Anstellung im<br />

Frachtdienst.<br />

LAG Köln, Urteil <strong>vom</strong> 16.05.2011 AZ 2 Sa<br />

1276/10<br />

Betriebsübliche Arbeitszeiten gelten für alle<br />

Mitarbeiter<br />

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in einer<br />

Entscheidung mit dem ungewöhnlichen Fall zu<br />

beschäftigen, dass eine Mitarbeiterin zwar alle ihre<br />

Aufgaben erledigte, hierbei aber deutlich weniger<br />

arbeitete als ihre Kollegen. Entscheidend war<br />

hierbei die Frage, in welchem zeitlichen Umfang<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer zur Arbeit verpflichtet ist, wenn<br />

mit ihm keine festen Arbeitszeiten vereinbart sind.<br />

Geklagt hatte eine 44-jährige Mitarbeiterin, <strong>der</strong>en<br />

Jahresgehalt mit rund EUR 95.000,00 brutto<br />

deutlich höher als <strong>der</strong> übliche Tariflohn war (sog.<br />

AT-Mitarbeiterin). Feste Arbeitszeiten waren in<br />

ihrem Arbeitsvertrag nicht geregelt, stattdessen fand<br />

sich lediglich <strong>der</strong> Hinweis, dass die Mitarbeiterin<br />

bei Bedarf "auch außerhalb <strong>der</strong> betriebsüblichen<br />

Arbeitszeit“ tätig werden müsse.<br />

Als sich im Herbst 2010 auf dem Arbeitszeitkonto<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiterin insgesamt 700 Minusstunden<br />

angesammelt hatten, reichte es dem Arbeitgeber. Er<br />

for<strong>der</strong>te die Mitarbeiterin eindringlich auf, künftig<br />

zumindest die betriebsüblichen 38<br />

Wochenstunden zu arbeiten. Die Mitarbeiterin kam<br />

dem jedoch nicht nach. Im <strong>Dezember</strong> 2010<br />

arbeitete sie knapp 20 Stunden und im Januar 2011<br />

sogar nur noch fünfeinhalb Stunden pro Woche.<br />

Der Arbeitgeber kürzte daraufhin <strong>der</strong> Mitarbeiterin<br />

ihr Gehalt um insgesamt EUR 7.000,00.<br />

Die Mitarbeiterin klagte gegen die Gehaltskürzung.<br />

Sie machte geltend, sie sei vertraglich nicht<br />

verpflichtet, 38 Stunden pro Woche zu arbeiten.<br />

Sie müsse überhaupt nicht an bestimmten Tagen<br />

und zu bestimmten Zeiten im Betrieb sein. Ihre<br />

Arbeitspflicht erfülle sie ohne Rücksicht auf den<br />

zeitlichen Aspekt schon dann, wenn sie die ihr von<br />

<strong>der</strong> Beklagten übertragenen Aufgaben erledige.<br />

Deshalb müsse die Beklagte ihr auch das volle<br />

Gehalt unabhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> geleisteten<br />

Arbeitsstunden zahlen.<br />

Die Personalratspost<br />

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber<br />

Recht und wies die Klage <strong>der</strong> Mitarbeiterin ab. Sei<br />

keine feste Arbeitszeit im Arbeitsvertrag geregelt, so<br />

gelte die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart.<br />

Die Mitarbeiterin müsse daher zur<br />

„betriebsüblichen Arbeitszeit“ im Büro erscheinen<br />

– egal, ob sie Aufgaben zu erledigen habe o<strong>der</strong><br />

nicht. Weigere sich die Mitarbeiterin, dies zu tun,<br />

sei <strong>der</strong> Arbeitgeber berechtigt, das Gehalt zu<br />

kürzen.<br />

Nach <strong>der</strong> Entscheidung des BAG müssen alle<br />

Mitarbeiter die betriebsübliche Arbeitszeit<br />

einhalten. Dies gilt auch dann, wenn im<br />

Arbeitsvertrag keine festen Arbeitszeiten geregelt<br />

sind. Erscheint <strong>der</strong> Mitarbeiter zur betriebsüblichen<br />

Arbeitszeit nicht im Büro, ist <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

berechtigt, das Gehalt entsprechend zeitanteilig zu<br />

kürzen.<br />

BAG, Urteil <strong>vom</strong> 15.05.<strong>2013</strong> AZ 10 AZR 325/12<br />

Elternzeit im Zeugnis<br />

Nimmt ein Arbeitnehmer Elternzeit, muss er damit<br />

rechnen, dass die Auszeit im Arbeitszeugnis<br />

erwähnt wird. Eine Diskriminierung des<br />

Angestellten ist darin nicht zu sehen. Längere<br />

Ausfallzeiten eines Mitarbeiters im Zeugnis zu<br />

dokumentieren, entspreche vielmehr dem<br />

Grundsatz <strong>der</strong> Zeugniswahrheit, so ein Urteil des<br />

Landesarbeitsgerichts Köln.<br />

LAG Köln, Urteil <strong>vom</strong> 04.05.2012AZ 4 Sa 114/12<br />

Resturlaub<br />

Arbeitnehmer müssen ihre Urlaubstage<br />

grundsätzlich im laufenden Kalen<strong>der</strong>jahr nehmen.<br />

Nur ausnahmsweise dürfen die Resttage ins nächste<br />

Jahr übertragen werden. Voraussetzung ist jedoch,<br />

dass es dafür wichtige betriebliche o<strong>der</strong><br />

persönliche Gründe gibt – und auch dann müssen<br />

die Urlaubstage bis spätestens Ende März<br />

nachgeholt werden. Wer nach März noch<br />

Resturlaub aufbrauchen möchte, hat es schwer:<br />

Arbeitnehmer müssen dann beweisen, dass die<br />

Firma das in <strong>der</strong> Vergangenheit immer akzeptiere<br />

o<strong>der</strong> dass <strong>der</strong> Arbeitsgeber ausdrücklich<br />

zugestimmt hat. Darauf verweist das LAG<br />

Nürnberg.<br />

LAG Nürnberg, Urteil <strong>vom</strong> 08.10.2012AZ 8 Sa 236<br />

Auslaufen einer Zielvereinbarung<br />

Der Arbeitgeber macht sich schadenersatzpflichtig,<br />

wenn er bei Auslaufen einer alten Zielvereinbarung<br />

entgegen einer Vereinbarung nicht über eine neue<br />

verhandelt.<br />

BAG, Urteil <strong>vom</strong> 12.05.2010 – 10 AZR 390/09


Kurz und knapp<br />

10<br />

„Dienstvereinbarung zur Konfliktbewältigung am<br />

Arbeitsplatz und Verhin<strong>der</strong>ung von Diskriminierung,<br />

Mobbing und sexueller Belästigung“ abgeschlossen<br />

H.-U. Spannaus<br />

Im Jahr 2009 ergriff <strong>der</strong> Personalrat die Initiative und<br />

bot dem Klinikumsvorstand an, eine<br />

Dienstvereinbarung zum partnerschaftlichen<br />

Verhalten am UKH abzuschließen. Zu unserem<br />

Erstaunen kam es zunächst zu keinen Gesprächen<br />

über den von uns erarbeiteten und dem<br />

Klinikumsvorstand übergebenen Entwurf. Nachfragen<br />

des Personalrats über die Jahre wurden sinngemäß<br />

dahin gehend beantwortet, dass man sich <strong>der</strong><br />

Notwendigkeit bewusst sei, aber im Moment viele<br />

an<strong>der</strong>e Dinge wichtiger sind.<br />

Im Jahr 2012 und zu Beginn <strong>2013</strong> wurde dann auf<br />

Arbeitsebene zwischen dem GB II – Personal und<br />

dem Personalrat <strong>der</strong> Text <strong>der</strong> nunmehr<br />

unterzeichneten Dienstvereinbarung erarbeitet.<br />

Mit dieser Dienstvereinbarung bekennen sich sowohl<br />

<strong>der</strong> Klinikumsvorstand als auch <strong>der</strong> Personalrat dazu,<br />

dass am Universitätsklinikum Halle (Saale)<br />

Verhaltensweisen nicht geduldet werden, die<br />

Diskriminierung o<strong>der</strong> Mobbing an<strong>der</strong>er<br />

MitarbeiterInnen zum Gegenstand haben.<br />

Selbstverständlich schließt das die sexuelle<br />

Belästigung mit ein. Die Intension von<br />

Klinikumsvorstand und Personalrat war auch, dass die<br />

wertschätzende Mitarbeiterführung am UKH nicht in<br />

„Gänsefüßchen“ geschrieben wird. Lei<strong>der</strong> ist<br />

festzustellen, dass genau hier dringen<strong>der</strong><br />

Handlungsbedarf besteht. Eigene Grenzen ihrer<br />

Fähigkeiten können Leiter, egal welcher Ebene, auf<br />

zwei Arten kompensieren. Entwe<strong>der</strong> Kompetenzen im<br />

Umfeld zulassen und zu aller Nutzen for<strong>der</strong>n und<br />

för<strong>der</strong>n.<br />

Üblicher ist aber lei<strong>der</strong> die Vertuschung durch<br />

Machtausübung. Kleine Schikanen, schlechtes<br />

Gewissen bei den Untergebenen erzeugen,<br />

Arbeitsaufträge nicht begründen und Drohungen<br />

aussprechen, das ist die übliche Vorgehensweise von<br />

schwachen und schlechten Vorgesetzten.<br />

In dieser Dienstvereinbarung ist neben diesem<br />

formellen Bekenntnis <strong>der</strong> Umgang mit<br />

entsprechenden Situationen am UKH geregelt<br />

worden. Dies ist für den Personalrat beson<strong>der</strong>s<br />

wichtig, weil klare Verhaltensrichtlinien im<br />

zwischenmenschlichen Umgang aufgestellt werden<br />

konnten.<br />

Die Personalratspost<br />

Ebenso ist für von Fehlverhalten betroffene<br />

Beschäftigte <strong>der</strong> Weg Hilfe zu erhalten beschrieben<br />

worden.<br />

Auf <strong>der</strong> Internetseite des Personalrats ist <strong>der</strong> Wortlaut<br />

nachlesbar. Deshalb hier nur die Übersicht über die<br />

getroffenen Regelungen:<br />

• Begriffsbestimmung Mobbing<br />

• Pflichten des Arbeitgebers<br />

• Verantwortung <strong>der</strong> Vorgesetzten<br />

• Beratungs- und Beschwer<strong>der</strong>echt aller<br />

Beschäftigten<br />

• Verfahren zur Konfliktlösung<br />

In Zeiten immer stärker werden<strong>der</strong><br />

Arbeitsverdichtungen und ständigem Spardruck stellt<br />

<strong>der</strong> Personalrat zunehmend die Notwendigkeit dieser<br />

Dienstvereinbarung fest. Es ist gut und auch legitim<br />

<strong>der</strong>en Durchsetzung einzufor<strong>der</strong>n! Es liegt an jedem<br />

selbst die Dienstvereinbarung mit Leben zu erfüllen.<br />

Sei es mit eigenem Verhalten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Offenlegung<br />

von unangemessenem Verhalten an<strong>der</strong>er.<br />

Leserbriefe<br />

Kollegin aus dem UKH schrieb nach dem<br />

Laternenumzug am 11.11.<strong>2013</strong><br />

Nachdem gestern unsere Protestveranstaltung<br />

(Laternenumzug) stattgefunden hat, möchte ich an<br />

alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums<br />

und unserer Klinikumsverwaltung, die durch ihre<br />

Nichtteilnahme geglänzt haben, fragen, ob sie sich<br />

denn ihrer Stellen so sicher sind, dass diese nicht<br />

von Kürzungsplänen <strong>der</strong> Landesregierung betroffen<br />

sein werden??? Wenn wir als Uni nicht unsere<br />

Studenten hätten, wäre die Beteiligung gestern eine<br />

Katastrophe gewesen. Insofern möchte ich allen<br />

Studierenden <strong>der</strong> Uni Halle danken, dass sie jedes<br />

Mal so eine starke Beteiligung absichern.<br />

Und für die Zukunft wünschen wir uns bei den<br />

Protestveranstaltungen mehr Beteiligung aus den<br />

Reihen <strong>der</strong> Klinikumsmitarbeiter und auch aus <strong>der</strong><br />

Verwaltung!<br />

Die veröffentlichten Lesermeinungen müssen nicht mit <strong>der</strong> Meinung<br />

<strong>der</strong> Redaktion übereinstimmten. Die Redaktion behält sich das<br />

Kürzen von Lesebriefen vor. Die Absen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leserbriefe sind <strong>der</strong><br />

Redaktion bekannt.


Der Kleine Medikus<br />

…. und die Weihnachtsgeschichte<br />

Und es begab sich zu einer Zeit,… diese Passage ist vielen hinreichend vertraut.<br />

Alle Jahre wie<strong>der</strong> und mit selig lächelnd stürzt sich unsereins in die<br />

Einkaufstempel zwecks Beschaffung diverser Geschenke für die Liebsten daheim.<br />

Doch hat sich schon mal jemand überlegt, wie das vor mehr als 2000 Jahren mit<br />

den Möglichkeiten <strong>der</strong> Neuzeit ausgegangen wäre. Wenn man zum Beispiel<br />

kreativ wie diverse Schreiberlinge bei <strong>der</strong> Zeitung nun mal sind, den Polizeifunk<br />

abhörend und Informationen aufschnappend, die eine irre Story wert wäre? O<strong>der</strong><br />

Vorkommnisse, die Pressesprecher dazu bringen Erklärungen abzugeben, <strong>der</strong>en<br />

wesentliche Fakten schlichtweg an den Haaren herbeigezogen sind.<br />

Das wäre doch mal `ne (Weihnachts-) Schlagzeile in <strong>der</strong> Presse wert! Sie könnte<br />

aussehen wie folgen<strong>der</strong> fiktiver Artikel, o<strong>der</strong>? Dreht einfach mal die Uhr 2000<br />

und ein paar Jahre zurück, sagen wir bis zum Beginn unserer Zeitrechnung:<br />

Säugling in Stall gefunden – Polizei und<br />

Jugendamt ermitteln - Schreiner aus Nazareth und<br />

unmündige Mutter vorläufig festgenommen<br />

BETHLEHEM/dpa: - In den frühen Morgenstunden wurden die<br />

Behörden von einem besorgten Bürger alarmiert. Er hatte eine junge<br />

Familie entdeckt, die in einem Stall haust. Bei Ankunft fanden die<br />

Beamten des Sozialdienstes, die durch Polizeibeamte unterstützt<br />

wurden, einen Säugling, <strong>der</strong> von einer erst 14-jährigen Mutter, einer<br />

gewissen Maria H. aus Nazareth, in Stoffstreifen gewickelt in eine<br />

Futterkrippe gelegt worden war.<br />

Bei <strong>der</strong> Festnahme von Mutter und Kind versuchte ein Mann, <strong>der</strong><br />

später als Joseph H., ebenfalls aus Nazareth identifiziert wurde, die<br />

Sozialarbeiter abzuhalten. Joseph, unterstützt von anwesenden<br />

Hirten, sowie drei unidentifizierten Auslän<strong>der</strong>n, wollte die<br />

Mitnahme des Kindes unterbinden, wurde aber von <strong>der</strong> Polizei<br />

daran gehin<strong>der</strong>t.<br />

Festgenommen wurden auch die drei Auslän<strong>der</strong>, die sich als „weise<br />

Männer“ eines östlichen Landes bezeichneten. Sowohl das<br />

Innenministerium als auch <strong>der</strong> Zoll sind auf <strong>der</strong> Suche nach<br />

Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich<br />

anscheinend illegal im Land aufhalten. Ein Sprecher <strong>der</strong> Polizei<br />

teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in<br />

Besitz von Gold sowie von einigen möglicherweise verbotenen<br />

Substanzen waren. Sie wi<strong>der</strong>setzten sich <strong>der</strong> Festnahme und<br />

behaupteten, Gott habe ihnen angetragen, sofort nach Hause zu<br />

gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die<br />

mitgeführten Chemikalien wurden zur weiteren Untersuchung in<br />

das Kriminallabor geschickt.<br />

Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf weiteres nicht<br />

bekannt gegeben. Eine schnelle Klärung des ganzen Falls scheint<br />

sehr zweifelhaft. Auf Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin des<br />

Sozialamtes mit: „Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist<br />

definitiv noch nicht volljährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden<br />

in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden zueinan<strong>der</strong>stehen.“<br />

Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zu medizinischen und<br />

psychiatrischen Untersuchungen. Sie kann mit einer Anklage<br />

rechnen. Weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und <strong>der</strong><br />

Säugling stamme von Gott, wird ihr geistiger Zustand näher unter<br />

die Lupe genommen. In einer offiziellen Mitteilung des Leiters <strong>der</strong><br />

Psychiatrie steht: „Mir steht nicht zu, den Leuten zu sagen, was sie<br />

glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass – wie in<br />

diesem Fall – ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese<br />

Leute als gefährlich einstufen. Die Tatsache, dass Drogen, die<br />

vermutlich von den anwesenden Auslän<strong>der</strong>n verteilt wurden, vor<br />

Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir<br />

jedoch sicher, dass alle Beteiligten mit <strong>der</strong> nötigen Behandlung in<br />

ein paar Jahren wie<strong>der</strong> normale Mitglie<strong>der</strong> unserer Gesellschaft<br />

werden können.“<br />

Zu guter Letzt erreicht uns noch diese Info: Die anwesenden Hirten<br />

behaupteten übereinstimmend, dass ihnen ein großer Mann in einem<br />

weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf den Rücken befohlen hätte,<br />

den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag<br />

hoch leben zu lassen. Dazu meinte ein Sprecher <strong>der</strong><br />

Drogenfahndung: „Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede<br />

vollgekiffter Junkies, die ich je gehört habe.“<br />

11<br />

Tja, aber wir sind nun mal durch die Jahrhun<strong>der</strong>te gegangen und haben<br />

Traditionen und Klischees erschaffen. Wir lieben alle unser Weihnachtsfest<br />

als das Fest <strong>der</strong> Familie und <strong>der</strong> Liebe. In dem Sinne wünsche ich allen<br />

MitarbeiterInnen und LeserInnen sowie <strong>der</strong>en Familien ein frohes<br />

Weihnachtsfest und kommen Sie gut ins neue Jahr!<br />

Die Personalratspost


Ihre Interessenvertretungen<br />

Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale):<br />

Spannaus, Hans-Ullrich (Vorsitzen<strong>der</strong>) Telefon: 557 – 1204<br />

Mitsching, Heike (1. stellv. Vors.) Telefon: 557 – 1204<br />

Stäuble, Andreas (2. stellv. Vors.) Telefon: 557 – 1204<br />

Voigtlän<strong>der</strong>, Kerstin Telefon: 557 – 1451<br />

Fiebig, Christel Telefon: 557 – 2140<br />

Beier, Andrea Telefon: 557 – 1204<br />

Schnei<strong>der</strong>, Jana Telefon: 557 – 1204<br />

Knöfel, Michael Telefon: 557 – 2093<br />

Kaspari, Angelika Telefon: 557 – 2095<br />

Schabel, Maja Telefon: 557 – 2320<br />

Neitzel, Andreas Telefon: 557 – 3365<br />

Scheibe, Anne-Kathrin Telefon: 557 – 3486<br />

Sobisch, Anja Telefon: 557 – 2233<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Sprechzeiten:<br />

1. Geschäftsstelle Magdeburger Str. 24, 1. Obergeschoss<br />

Donnerstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

Freitag: 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung<br />

2. Ernst-Grube-Str. 40 (UKK), Komplement, 2. Ebene Raum 2503<br />

Mittwoch 07.00 Uhr – 10.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr<br />

Terminvereinbarungen:<br />

Sekretariat: Tel. 0345 / 557 1204 Fax: 0345 / 557 1205<br />

Email: personalrat@uk-halle.de<br />

Homepage: www.medizin.uni-halle.de/personalrat<br />

Jugend- und Auszubildendenvertretung<br />

Sprechstunde:<br />

Email: jav@uk-halle.de<br />

Homepage: www.medizin.uni-halle.de/personalrat/jav<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung<br />

Heike Schmidt, Tel. 0345/557 2077 o<strong>der</strong> über das Büro des Personalrates des Universitätsklinikums<br />

Email: heike.schmidt@uk-halle.de, Sprechstunden siehe Aushang<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale)<br />

Presserechtlich verantwortlich:<br />

Anschrift:<br />

Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale)<br />

Magdeburger Str. 24, 06097 Halle (Saale)<br />

Druck: Yellow Agency Delitzsch<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Unsere Auskünfte und Informationen<br />

erteilen wir nach bestem Wissen<br />

und Gewissen, aber ohne Gewähr.<br />

Verbindliche Rechtsauskünfte können<br />

Ihnen nur Anwälte bzw. Rechtsberatungen<br />

<strong>der</strong> Gewerkschaften erteilen<br />

12<br />

Die Personalratspost

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