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Semesterheft für das Wintersemester 2013/2014 Studiengang ...

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Informationen zu den Zahnärztlichen Prüfungen<br />

Prüfungskommission Naturwissenschaftliche Vorprüfung und Zahnärztliche Vorprüfung<br />

Prüfungsausschussvorsitzender: Prof. Dr. med. dent. Bernd Kordaß<br />

Organisation:<br />

Studiendekanat Medizin, Fleischmannstr. 8, 17487 Greifswald, FAX: 86 50 14<br />

Referentin:<br />

Petra Meinhardt, 86 50 08, meinhard@uni-greifswald.de<br />

Mitarbeiterin:<br />

Dörte Meiering, 86 50 11, doerte.meiering@uni-greifswald.de<br />

Grundsätzliche Prüfungstermine<br />

Prüfungszeitraum<br />

Abgabefrist <strong>für</strong> Zulassungsantrag<br />

<strong>Wintersemester</strong> Sommersemester <strong>Wintersemester</strong> Sommersemester<br />

Naturwissenschaftliche<br />

Vorprüfung<br />

10. Februar – 30. April 10. Juli – 31. Oktober 25. Januar 25. Juni<br />

Zahnärztliche Vorprüfung 10. Februar – 30. April 10. Juli – 31. Oktober 25. Januar 25. Juni<br />

Für weiterführende Informationen (z.B. Merkblätter, Anmeldeformulare, Voraussetzungen) verweisen<br />

wir auf unsere Internetseiten, Informationsveranstaltungen und auf die Approbationsordnung <strong>für</strong><br />

Zahnärzte (ZÄPrO) (u.a. auf unseren Internetseiten).<br />

Informationsveranstaltung zur Zahnärztlichen Vorprüfung<br />

12. November <strong>2013</strong>, 12 Uhr, Mikroskopiersaal Anatomie<br />

Hinweise zum Studium im klinischen Abschnitt ab 1. klinischem Semester!!!<br />

Alle Studenten (unabhängig vom Studienverlauf in der Vorklinik) müssen sich zum klinischen Abschnitt im<br />

Studiendekanat persönlich oder schriftlich zum Sommersemester anmelden, um<br />

1. <strong>das</strong> Studium nach Studienplan fortzusetzen (einmalige Anmeldung) und<br />

2. um bei der Platzvergabe <strong>für</strong> scheinpflichtige Lehrveranstaltungen berücksichtigt zu werden.<br />

Die Anmeldung ist ab Januar möglich und muss bis 20.02. des <strong>Wintersemester</strong>s erfolgen, an dessen Anschluss <strong>das</strong><br />

Studium im klinischen Abschnitt nach Studienplan fortgesetzt wird (auch <strong>für</strong> Studenten, die die Prüfung im Sommer<br />

absolviert haben).<br />

Erfolgt die Anmeldung nicht fristgerecht, werden Sie bei der Platzvergabe der scheinpflichtigen<br />

Veranstaltungen nicht berücksichtigt.<br />

Das Zeugnis über die bestandene Zahnärztliche Vorprüfung ist vor Beginn des 1. klinischen Semesters im<br />

Studiendekanat Medizin vorzulegen. Die Vorlage ist nicht notwendig, wenn die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss<br />

Greifswald absolviert wurde.<br />

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