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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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570 C. Ernst : Die neuen<br />

beliebte Münzen, als Muster zu Nachahmungen gebraucht<br />

wurden,<br />

des Ursprungs<br />

und zwar oft in Ländern, welche von der Stätte<br />

dieser Münzen durch beträchtliche Entfernungen<br />

getrennt waren.<br />

Die neuen österreichischen Goldmünzen nun haben<br />

mit den ihnen gleichwerthenden französischen allerdings<br />

Gewicht, Feinhalt und Grösse gemein, unterscheiden<br />

sich jedoch wesentlich von jenen durch das auffallend<br />

abweichende specifisch österreichische Gepräge; sie können<br />

daher keineswegs als Nachprägungen im obigen<br />

Sinne, doch wohl aber als Nachahmungen gelten,<br />

da sie<br />

nach Vorbildern geprägt sind, welche einem fremden<br />

Münzsystem angehören.<br />

entspricht<br />

Die durch ihre Einführung getroffene Massregel<br />

aber auch vollkommen der von der Geldlehre<br />

aufgestellten grundsätzlichen Forderung, dass zur Begünstigung<br />

des Handels mit dem Auslande jedwede Gattung<br />

von fremden Münzen, insolange durch ihre Erzeugung die<br />

Landeswährung nicht gestört wird und keine gewinnsüchtige<br />

Absicht dabei unterläuft, unter strenger Beobachtung<br />

des fremden Münzfusses, jedoch mit einheimischem<br />

Gepräge in Umlauf zu bringen, gesetzlich<br />

gestattet werden sollte *).<br />

*) „Hienach sollte ein Münzgesetz Bestimmungen enthalten,<br />

welche für gewisse Fälle — im Interesse<br />

des auswärtigen Handels,<br />

bei Zahlung von Subsidien ins Ausland , bei Führung von Kriegen<br />

im Auslande die Verfertigung von Münzen nach fremden Münzfüssen,<br />

jedoch mit Beziehung der Typen und Inschriften auf den<br />

Staat, der sie wirklich schlagen lässt, nicht desjenigen, dessen<br />

Münzen nachgeahmt werden, gesetzlich zulässig machen." (Grote,<br />

die Geldlehre S. 163.)

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