Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com
Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com
: 568 C. Ernst: Die neuen man die fremde Münze entweder ohne alle Veränderung nachprägte, oder mit Beibehalt ihres Münzstils, jedoch unter Hinzufügung des Bildes des Münzherrn, des Landesoder Stadtwappens oder einer abweichenden Umschrift u. dgl. imitirte. Wo diese Nachprägungen nicht auf Grund von Verträgen, welche ein Land zur Nachahmung der Münzen eines andern berechtigte *), sondern eigenmächtig und überdies zur Erzielung eines unredlichen Gewinnes durch Gewichts- oder Gehaltsverminderung erfolgten, sind sie Falschmünzungen gleich zu achten, als welche sie thatsächlich schon durch eine Urkunde Kaiser Friedrichs II vom Jahre 1236 erklärt und im XIV. Jahrhunderte gar mit dem Bannfluche belegt wurden s). seien, jedoch mit einem viel geringeren Gewichte und Feinhalte und ahmten den Typus dieser fremden Münzen zumeist mit solcher Treue nach, dass sich Numismatiker häufig über ihren Ursprung täuschen. Als Beispiel führt der Autor die Esterlings von Luxemburg Johann Königs von Böhmen an (1309 — 1346) deren Gepräge servilerweise auf englischen, unter dem Namen des Königs Eduard geprägten Stücken, copirt wurde. i) Die Münzgeschichte zählt zahlreiche Fälle dieser Gattung von Nachprägungen auf. Das jüngste Beispiel dürften die in Russland bis vor Kurzem mit Bewilligung der Holländischen Regierung unter Holländischem Stempel geprägfen Dukaten sein. (Klüber, das Münzwesen in Deutschland S. 180). 2 ) A. Luschin : Innerösterreichische Nachprägungen (Wien. Num. Monatsh. IL Bd. S. 11). Die Erzeugung von Kronthalern von Seite der sieben Staaten Bayern, Württemberg, Baden, Giossherzogthuni Hessen, Nassau, Sachsen - Coburg und Waldeck , nach Auflösung des deutschen Reichsverbandes, können als unberechtigte Nachprägungen des Brabanterthalers füglich zu dieser Gattung Falschmünzerei gezählt werden, da ihnen en höherer Tarifwerth beigelegt wurde, als dem einheimischen Münzfusse entsprochen hätte.
österreichischen Goldmünzen. 569 Insoferne aber hiebei die erwähnten Aenderungen im Gepräge vorkamen, und kein Missbrauch des Mtinzregals damit verbunden war, können diese Nachmünzungen als entschuldbare münzpolitische Acte angesehen werden. Sie sind in fast allen Münzstätten vorgekommen und aus Archiven, numismatischen Sammlungen und gelegentlichen Funden ist zu erkennen , dass sie bereits im frühesten Mittelalter ausgeübt wurden »V Alle Münzen die eines gewissen Vorzuges in den weiten Verzweigungen des Handelsverkehrs genossen, verfielen diesem Schicksale, und wir finden dass der Denar, der Pfennig, die Turnose, der Groschen , die venetianische Zecchine , der florentiner Gulden , der ungarische und holländische Dukaten 2), der mailänder Soldo, der römische Giulio, der Scudo, der spanische Piaster, der holländische Albertsthaler u. v. a. i) Die bilinguen Münzen bezüglich deren Dr. Karabacek im I. Bande dieser Zeitschrift Seite 135 ff. eine scharfsinnige Untersuchung angestellt hat, gehören schon in diese Kategorie. 3 ) Der holländische Dukaten ist eigentlich auch aus dem ungarischen entstanden, dehn die ersten nach dem Abfalle der Niederlande in der Provinz Geldern selbstständig geprägten Dukaten wurden ganz nach dem Vorbilde der letzteren hergestellt, und erst später schritt man daselbst zur Prägung von Dukaten unter eigenem nationalen Stempel (Wien. N. Monatsh. II. Bd. S. 22). Die ungarischen und holländischen Dukaten erfuhren überhaupt, ihrer Beliebtheit wegen vielfache Nachprägungen, ja es giebt unter diesen solche die sogar beiden Dukatengattungen gleichzeitig entsprechen, wie der Dukaten des Grafen Mandelli aus dem XVII. Jahrhundert, welcher auf der einen Seite das Quadrat mit der Inschrift des holländischen und auf der andern die Muttergottes mit dem Kinde im Arme des ungarischen Dukatens aufweist (Carlo Kunz: Jacopo Mandelli Conte di Maccagno e le sue monete. Rivista della Numismatica antica e moderna.)
- Seite 540 und 541: 518 II. Dannenberg: Deutsche Inschr
- Seite 542 und 543: : 520 H. Dannenberg i Deutsche Insc
- Seite 544 und 545: O^Z h. Dannenberg: Deutsche Inschri
- Seite 546 und 547: 524 H. Dannenberg: Deutscheinschrif
- Seite 548 und 549: : 526 Dr. J. Karabacek: Gigliato de
- Seite 550 und 551: 528 L)r. J. Karabacek: GigHato des
- Seite 552 und 553: 530 Dr. J. Karabacek: Gigliato des
- Seite 554 und 555: 532 Dr. J. Karabacek: Gigliato des
- Seite 556 und 557: 534 Dr. J. Karaliacek : Gigliato de
- Seite 558 und 559: 536 Dr. J. Karabacek: Gigliato des
- Seite 560 und 561: 538 Dr. J. Karabacek: Gigliato des
- Seite 562 und 563: 540 J. Friedlaender: Ital. Medaillo
- Seite 564 und 565: 54*2 J. Friedlacnder : Ital. Medail
- Seite 566 und 567: 544 J. Friedlaemler: Ital. Medaillo
- Seite 568 und 569: 546 J. Friedlaender: Ital. Medaillo
- Seite 570 und 571: 548 F. F. de C- 1 Zwei Jetons des H
- Seite 572 und 573: **^0 F. F. de C: Zwei Jetona des H.
- Seite 574 und 575: 552 F. F. de' C. : Zwei Jetons des
- Seite 576 und 577: 554 C. Ernst: Die neuen unhaltbar s
- Seite 578 und 579: 556 C. Ernst : Die neuen eine eigen
- Seite 580 und 581: 558 C. Ernst : Die neuen 20 Fr(ancs
- Seite 582 und 583: 560 C. Ernst: Die neuen schweren Fr
- Seite 584 und 585: 562 C. Ernst: Die neuen Stücke gea
- Seite 586 und 587: 564 C. Ernst : Die neuen Jedenfalls
- Seite 588 und 589: 566 C. Ernst: Die neuen österreich
- Seite 592 und 593: 570 C. Ernst : Die neuen beliebte M
- Seite 594 und 595: 572 C. Ernst: Die neuen Goldstücke
- Seite 596 und 597: 574 Numismatische Literatur. 3. Tor
- Seite 598 und 599: 576 Numismatische Literatur. wir ha
- Seite 600 und 601: : COS 578 Miscellen. Münzfunde in
- Seite 602 und 603: : 580 Jliscellen. fllttttU Etwas ti
- Seite 604 und 605: 582 Was bedeutet C Ö auf den deuts
- Seite 606 und 607: 584 Sach-Eegister. Agathoklea, Buhl
- Seite 608 und 609: 586 Sach-Register* Baal, von Berytu
- Seite 610 und 611: 583 Sach-Register. Dukaten, österr
- Seite 612 und 613: 590 Sach-Register. Grav elotte bei
- Seite 614 und 615: 592 Sach-Register, Japan neue MM. d
- Seite 616 und 617: 594 Sach-Register. Li via, Kopf der
- Seite 618 und 619: 596 Sach-Kegister. Örber Christoph
- Seite 620 und 621: - 598 Sach-Register. — EvergetesI
- Seite 622 und 623: 600 Sach-Register. Smyrna Residenz
- Seite 624 und 625: 602 Sach-Register. Vespasian Kaiser
- Seite 627: Numism. Zeitsch.1870. TafiL 1. R, 3
- Seite 631: N um tsm . Zeitsch 1870 TafHE. JLx)
- Seite 635: Numism. Zeitsch.1870. Taf.V. Ifoitl
- Seite 639: . Numism. Zeitscli.Wü. Taf.YII 6:
:<br />
568 C. Ernst: Die neuen<br />
man die fremde Münze entweder ohne alle Veränderung<br />
nachprägte, oder mit Beibehalt ihres Münzstils, jedoch<br />
unter Hinzufügung des Bildes des Münzherrn, des Landesoder<br />
Stadtwappens oder einer abweichenden Umschrift<br />
u. dgl. imitirte. Wo diese Nachprägungen nicht auf Grund<br />
von Verträgen, welche ein Land zur Nachahmung der<br />
Münzen eines andern berechtigte *), sondern eigenmächtig<br />
und überdies zur Erzielung eines unredlichen Gewinnes<br />
durch Gewichts- oder Gehaltsverminderung erfolgten, sind<br />
sie Falschmünzungen gleich zu achten, als welche sie<br />
thatsächlich schon durch eine Urkunde Kaiser Friedrichs II<br />
vom Jahre 1236 erklärt und im XIV. Jahrhunderte gar<br />
mit dem Bannfluche belegt wurden s).<br />
seien, jedoch mit einem viel geringeren Gewichte und Feinhalte<br />
und ahmten den Typus dieser fremden Münzen zumeist mit solcher<br />
Treue nach, dass sich Numismatiker häufig über ihren Ursprung<br />
täuschen. Als Beispiel führt der Autor die Esterlings von Luxemburg<br />
Johann Königs von Böhmen an (1309 — 1346) deren Gepräge<br />
servilerweise auf englischen, unter dem Namen des Königs Eduard<br />
geprägten Stücken, copirt wurde.<br />
i) Die Münzgeschichte zählt zahlreiche Fälle dieser Gattung<br />
von Nachprägungen auf. Das jüngste Beispiel dürften die in Russland<br />
bis vor Kurzem mit Bewilligung der Holländischen Regierung<br />
unter Holländischem Stempel geprägfen Dukaten sein. (Klüber,<br />
das Münzwesen in Deutschland S. 180).<br />
2 ) A. Luschin : Innerösterreichische Nachprägungen (Wien.<br />
Num. Monatsh. IL Bd. S. 11).<br />
Die Erzeugung von Kronthalern von Seite der sieben Staaten<br />
Bayern, Württemberg, Baden, Giossherzogthuni Hessen, Nassau,<br />
Sachsen - Coburg und Waldeck ,<br />
nach Auflösung des deutschen<br />
Reichsverbandes, können als unberechtigte Nachprägungen des<br />
Brabanterthalers füglich zu dieser Gattung Falschmünzerei gezählt<br />
werden, da ihnen en höherer Tarifwerth beigelegt wurde, als dem<br />
einheimischen Münzfusse entsprochen hätte.