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Personalinformationen 2013 Ausgabe 11 - Universitätsmedizin ...

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Erhöhung der Stundensätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte<br />

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat neue Stundensätze für wissenschaftliche und studentische<br />

Hilfskräfte ab 01.10.<strong>2013</strong> sowie ab 01.04.2014 bekanntgegeben, die von mir entsprechend angewendet werden.<br />

Die Stundensätze betragen für:<br />

a) wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung<br />

(z. B. Diplom oder Master) oder mit Master-Abschluss in einem akkreditierten FH-Studiengang<br />

ab 01.10.<strong>2013</strong> = 13,97 EUR<br />

ab 01.04.2014 = 14,38 EUR<br />

b) studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung<br />

ab 01.10.<strong>2013</strong> = 8,84 EUR<br />

ab 01.04.2014 = 9,10 EUR.<br />

Für die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte mit Fachhochschulabschluss oder mit Bachelor-Abschluss gibt es<br />

keine Änderung; sie erhalten -wie bisher- eine Vergütung von 10,85 EUR.<br />

Nähere Informationen können Sie dem Rundschreiben vom 19.09.<strong>2013</strong> entnehmen, welches gerade an die Einrichtungen<br />

verteilt wird.<br />

<br />

VSN-Firmen-Abo-Ticket<br />

Auch für das Jahr 2014 bietet die Universität Göttingen ihren Beschäftigten den Erwerb eines VSN-Firmen-Abo-Tickets<br />

zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Bereich des Stadtgebietes Göttingen sowie im gesamten Gebiet des<br />

Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN)an.<br />

Das Firmen-Abo gilt für den Bus- und Bahnnahverkehr im VSN. Es wird eine Laufzeit von einem Kalenderjahr haben<br />

(01.01.2014 bis zum 31.12.2014). Das Firmen-Abo ermöglicht den Erwerb einer Jahresfahrkarte des VSN zu einem um<br />

18 % ermäßigten Abo-Preis gegenüber einer regulären Jahreskarte. Der monatliche Fahrpreis steht in Abhängigkeit zu<br />

der jeweils gewählten Fahrstrecke und Preisstufe.<br />

Für den Bereich der Zentralverwaltung können Sie nähere Informationen bezüglich der Nutzungsbedingungen,<br />

Preisstufen und dem Antragsverfahren dem Mitarbeiterportal unter<br />

(https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/abo_vsn/Seiten/default.aspx, sowie der Homepage des VSN:<br />

www.vsninfo.de/firmenabo entnehmen.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen auch gerne Frau Vogt, Tel. 39-4239, E-Mail: melanie.vogt@zvw.uni-goettingen.de oder Frau<br />

Gaedtke, Tel. 39-4227, E-Mail: sabine.gaedtke@zvw.uni-goettingen als persönliche Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.<br />

Der Antrag auf Erwerb eines Firmen-Abos muss bis spätestens zum 16.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong> der Zentralverwaltung vorliegen. Das<br />

Antragsformular steht auf der vorstehend genannten Internetseite zur Verfügung. Verspätete Anträge, können leider nur für<br />

eine Warteliste Berücksichtigung finden. Nur im Falle des Freiwerdens eines Abonnements im Laufe des folgenden<br />

Kalenderjahres durch vorzeitige Rückgabe (z. B. bei Wechsel der Arbeitsstelle), wäre ein unterjähriger Erwerb einer<br />

Fahrkarte im Rahmen des angebotenen Firmen-Abos möglich.<br />

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