Personalinformationen 2013 Ausgabe 11 - Universitätsmedizin ...
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Erhöhung der Stundensätze für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte<br />
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat neue Stundensätze für wissenschaftliche und studentische<br />
Hilfskräfte ab 01.10.<strong>2013</strong> sowie ab 01.04.2014 bekanntgegeben, die von mir entsprechend angewendet werden.<br />
Die Stundensätze betragen für:<br />
a) wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung<br />
(z. B. Diplom oder Master) oder mit Master-Abschluss in einem akkreditierten FH-Studiengang<br />
ab 01.10.<strong>2013</strong> = 13,97 EUR<br />
ab 01.04.2014 = 14,38 EUR<br />
b) studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung<br />
ab 01.10.<strong>2013</strong> = 8,84 EUR<br />
ab 01.04.2014 = 9,10 EUR.<br />
Für die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte mit Fachhochschulabschluss oder mit Bachelor-Abschluss gibt es<br />
keine Änderung; sie erhalten -wie bisher- eine Vergütung von 10,85 EUR.<br />
Nähere Informationen können Sie dem Rundschreiben vom 19.09.<strong>2013</strong> entnehmen, welches gerade an die Einrichtungen<br />
verteilt wird.<br />
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VSN-Firmen-Abo-Ticket<br />
Auch für das Jahr 2014 bietet die Universität Göttingen ihren Beschäftigten den Erwerb eines VSN-Firmen-Abo-Tickets<br />
zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Bereich des Stadtgebietes Göttingen sowie im gesamten Gebiet des<br />
Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN)an.<br />
Das Firmen-Abo gilt für den Bus- und Bahnnahverkehr im VSN. Es wird eine Laufzeit von einem Kalenderjahr haben<br />
(01.01.2014 bis zum 31.12.2014). Das Firmen-Abo ermöglicht den Erwerb einer Jahresfahrkarte des VSN zu einem um<br />
18 % ermäßigten Abo-Preis gegenüber einer regulären Jahreskarte. Der monatliche Fahrpreis steht in Abhängigkeit zu<br />
der jeweils gewählten Fahrstrecke und Preisstufe.<br />
Für den Bereich der Zentralverwaltung können Sie nähere Informationen bezüglich der Nutzungsbedingungen,<br />
Preisstufen und dem Antragsverfahren dem Mitarbeiterportal unter<br />
(https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/abo_vsn/Seiten/default.aspx, sowie der Homepage des VSN:<br />
www.vsninfo.de/firmenabo entnehmen.<br />
Für Rückfragen stehen Ihnen auch gerne Frau Vogt, Tel. 39-4239, E-Mail: melanie.vogt@zvw.uni-goettingen.de oder Frau<br />
Gaedtke, Tel. 39-4227, E-Mail: sabine.gaedtke@zvw.uni-goettingen als persönliche Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.<br />
Der Antrag auf Erwerb eines Firmen-Abos muss bis spätestens zum 16.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong> der Zentralverwaltung vorliegen. Das<br />
Antragsformular steht auf der vorstehend genannten Internetseite zur Verfügung. Verspätete Anträge, können leider nur für<br />
eine Warteliste Berücksichtigung finden. Nur im Falle des Freiwerdens eines Abonnements im Laufe des folgenden<br />
Kalenderjahres durch vorzeitige Rückgabe (z. B. bei Wechsel der Arbeitsstelle), wäre ein unterjähriger Erwerb einer<br />
Fahrkarte im Rahmen des angebotenen Firmen-Abos möglich.<br />
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