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Bewerbungsablauf - Universitätsmedizin Göttingen - Georg-August ...

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Bewerbungsinformationen für ERASMUS Outgoings<br />

Bewerbungsvorrausetzungen<br />

1.Mindestnote "3,0" im Physikum<br />

Für die Teilnahme am ERASMUS-Programm wird vorausgesetzt, dass Sie die Ärztliche<br />

Vorprüfung mit einer Mindestnote 3,0 bestanden haben. Eine Kopie des<br />

Physikumszeugnisses ist der Bewerbung beizufügen. Sollte Ihre Note schlechter als 3,0<br />

sein, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Herrn Prof. Dr. Oppermann. Bei ihm<br />

müssen Sie in einem persönlichen Gespräch darlegen, warum wir Sie für einen<br />

Auslandsaufenthalt nominieren sollen.<br />

2. Sprachkenntnisse<br />

Ausreichende Kenntnisse der Landessprache Ihres Ziellandes sind unabdingbar und werden<br />

vorausgesetzt. Diese müssen vom Sprachlernzentrum oder Lektorat für die Landessprache<br />

Ihrer Gastuniversität geprüft und mit der Sprachzeugnisvorlage des DAAD bescheinigt<br />

werden:<br />

http://www.daad.de/imperia/md/content/de/ausland/formulare/sprachzeugnis_deutsche.pdf<br />

3. Einhaltung der Bewerbungsfrist<br />

Die Bewerbung erfolgt jeweils ca. ein Jahr vor dem Auslandsaufenthalt. Bitte beachten Sie<br />

daher unbedingt die Bewerbungstermine. Verspätet eingereichte Bewerbungen können<br />

leider nur bedingt berücksichtigt werden!<br />

4. Vollständige Bewerbungsunterlagen<br />

Bitte erstellen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen anhand der Checkliste. Das Nachreichen von<br />

beispielsweise Sprachzeugnis oder Physikumszeugnis ist nicht möglich. Unvollständige<br />

Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden!<br />

Ablauf nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen<br />

<br />

<br />

Nach Bewerbungsschluss wird innerhalb von ca. 4 Wochen über die<br />

Stipendienvergabe entschieden.<br />

Wenn Sie für einen ERASMUS Aufenthalt nominiert wurden, werden Sie mit dem<br />

Zusageschreiben aufgefordert folgende Unterlagen einzureichen:<br />

1. eine Online-Nominierungserklärung (der Link hierfür wird Ihnen von uns zugeschickt)<br />

ACHTUNG: Bitte informieren Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars auf der Website Ihrer<br />

Gastuniversität und bei den ERASMUS-Ansprechpartnern vor Ort über das genaue Startund<br />

Enddatum des Semesters, sowie über Startdatum evtl. Sprachkurse, die Sie zu Beginn<br />

Ihres Aufenthaltes absolvieren möchten. Dies ist zwingend notwendig, da Sie den genauen<br />

Zeitraum Ihres Aufenthaltes (inkl. Sprachkurs und ggf. Praktika am Ende des Semesters) in<br />

die Online-Nominierungserklärung eintragen müssen. Der Zeitraum wird für die Berechnung<br />

Ihres ERASMUS Stipendiums zugrunde gelegt und am Ende Ihres Aufenthaltes mit Ihrer<br />

Aufenthaltsbescheinigung verglichen. Sollte Ihr studienrelevanter Aufenthalt an der<br />

Gastuniversität letztendlich kürzer gewesen sein, als in dem Online Formular angegeben,<br />

müssen Sie mit Teilrückzahlungen Ihres ERASMUS-Stipendiums rechnen. Da dies mit<br />

einem sehr hohen administrativen Aufwand verbunden ist, sollten Sie den Zeitraum im<br />

Vorfeld so genau wie möglich in Erfahrung bringen und uns über mögliche Abweichung (z.B.<br />

Nachschreibetermin für nicht bestandene Prüfungen) schnellst möglichst informieren.<br />

Stand: 19.03.2013


2. eine Application Form in der Landessprache Ihre Gastuniversität<br />

3. eine Application Form in Deutsch<br />

4. Je nach Gastuniversität werden zusätzliche Formulare für die Anmeldung zu<br />

Sprachkursen und ggf. Wohnheimplätzen zu diesem Zeitpunkt benötigt.<br />

<br />

<br />

Ihre kompletten Unterlagen werden daraufhin von uns an Ihre ausgewählte<br />

Gastuniversität geschickt.<br />

Sobald wir eine Zusage oder evtl. Rückfragen von der ERASMUS-Koordination an<br />

der Gastuniversität erhalten, werden Sie von uns benachrichtigt.<br />

Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes<br />

Beurlaubung<br />

Es besteht die Möglichkeit sich für die Zeit des Auslandsaufenthalts beurlauben zu lassen.<br />

Vorteil: Die Auslandssemester werden nicht auf ihre Studiendauer (Fachsemester)<br />

angerechnet. Sie bleiben aber weiterhin in der Zeit Studierender der <strong>Universitätsmedizin</strong><br />

<strong>Göttingen</strong>. Nach Ihrer Nominierung erhalten Sie hierfür ein offizielles Schreiben von uns, mit<br />

dem Sie die Beurlaubung im Studentensekretariat am Wilhelmsplatz beantragen können.<br />

Wohnen – Sprache – Organisatorischer Ablauf vor Ort<br />

Für Ihre Wohnungssuche, Anmeldung zu Sprachkursen und ggf.<br />

Einführungsveranstaltungen vor Ort sind Sie selbst verantwortlich. Es ist daher sehr wichtig,<br />

dass Sie sich frühzeitig über die Website Ihrer Gastuniversität, Erfahrungsberichte und ggf.<br />

durch Email-Kontakt mit dem ERASMUS-Büro vor Ort über evtl. Fristen für die Anmeldung<br />

für Wohnheimplätze, Sprachkurs, etc. informieren!<br />

Versicherung<br />

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Ausland umfassenden Versicherungsschutz genießen<br />

und fragen Sie vor dem Aufenthalt im Detail bei Ihren Versicherungen nach. Häufig werden<br />

Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungen im Paket angeboten. Bezüglich der<br />

Krankenversicherung ist es unabdingbar, sich von der eigenen Krankenkasse beraten zu<br />

lassen. Mit den meisten EU-Staaten existiert ein Sozialversicherungsabkommen, so dass die<br />

Übertragung des Krankenversicherungsschutzes auf den Auslandsaufenthalt relativ einfach<br />

sein sollte. Im europäischen Ausland benötigen Sie in der Regel ein Formular Ihrer<br />

Versicherung, dass Sie auch im Ausland krankenversichert sind (E 128). Bei privaten<br />

Versicherungen müssen Sie sich unbedingt genau erkundigen, ob und was versichert ist;<br />

lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung (wenn möglich in Englisch) geben.<br />

Für medizinische und medizinnahe Studiengänge gelten Sonderregelungen, besonders was<br />

die Haftpflichtversicherung angeht. Die EU-Kommission, der DAAD Bonn oder der Bereich<br />

Humanmedizin haftet nicht für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von<br />

Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem<br />

ERASMUS-Auslandsaufenthalt entstehen. Mit Unterschrift des Online-<br />

Nominierungsformulars verpflichten Sie sich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz<br />

zu sorgen. Der DAAD bietet für die oben genannten Risiken eine Versicherung an.<br />

Impfungen<br />

Insbesondere bei PJ-Aufenthalten ist es sehr wichtig, dass Sie sich frühzeitig erkundigen,<br />

welche Impfungen Sie nachweisen können müssen, damit Sie auf den Stationen tätig<br />

werden dürfen. Teilweise ist ein Vorlauf von mehreren Monaten notwendig, um alle<br />

Impfungen fristgerecht durchführen zu können!<br />

Stand: 19.03.2013


Zusätzliche Informationen für ERASMUS Outgoings<br />

Informationsquellen<br />

Eine individuelle Beratung können Sie während der ERASMUS-Sprechstunde in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Zur Information über die Lehrpläne an den Gastuniversitäten stehen Ihnen folgende<br />

Informationsquellen zur Verfügung:<br />

<br />

<br />

<br />

Individuelle Websites der Gastuniversitäten: Über die Unterseite „Partner“ unserer<br />

Website gelangen Sie zu den entsprechenden Links.<br />

http://www.international.med.uni-goettingen.de/erasmus-site/erasmus-partners1/<br />

ERASMUS-Web-Site der <strong>Universitätsmedizin</strong> <strong>Göttingen</strong>:<br />

http://www.international.med.uni-goettingen.de/index.php/erasmus-site/<br />

Web-Site des ERASMUS-Büros der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong> Universität <strong>Göttingen</strong><br />

http://www.uni-goettingen.de/de/48482.html<br />

ERASMUS-Stipendien<br />

Das ERASMUS-Stipendium ist lediglich als Mobilitätsbeihilfe, nicht aber zur Deckung der<br />

gesamten Kosten des Auslandsstudiums gedacht. Die Gelder werden gleichmäßig auf alle<br />

Stipendiaten verteilt, der Gesamtbetrag richtet sich nach der Länge des<br />

Auslandsaufenthaltes. Es gibt seit der Neuregelung des BAföG andere Bestimmungen,<br />

informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt. Studierende, die bereits im Rahmen<br />

des ERASMUS-Programms im Ausland waren, können kein zweites Mal gefördert werden.<br />

Rücktritt<br />

Setzen Sie den ERASMUS-Koordinator, Herrn Prof. Oppermann, bitte umgehend darüber in<br />

Kenntnis, falls Sie von Ihrem ERASMUS-Stipendium zurücktreten möchten. Durch späte<br />

Absagen beeinträchtigen Sie nicht nur unseren Ruf bei den Partneruniversitäten, sondern<br />

nehmen auch Nachrückkandidaten die Chance, den Studienplatz zu belegen.<br />

Termine/Adressänderungen<br />

Falls Sie einmal Unterlagen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einreichen können,<br />

müssen Sie sich unbedingt mit dem ERASMUS-Büro im Studiendekanat in Verbindung<br />

setzen. Andernfalls verlieren Sie möglicherweise Ihr ERASMUS-Stipendium! Bitte teilen Sie<br />

der Organisation eventuelle Adressänderungen mit, damit Ihnen wichtige Unterlagen<br />

rechtzeitig zugestellt werden können.<br />

Erfahrungsbericht/Tutor-Funktion<br />

Wir begrüßen es sehr, wenn ehemalige und zukünftige ERASMUS-Studierende als Tutoren<br />

für die "Incoming Studenten" fungieren können. Sollten Sie Interesse am ERASMUS<br />

Tutorenprogramm haben, schicken Sie bitte eine Email an erasmus.office@med.unigoettingen.de<br />

. Sie werden dann weitere Informationen erhalten.<br />

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihren Studienaufenthalt im Ausland<br />

Ihr ERASMUS-Team<br />

Stand: 19.03.2013

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