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Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />

Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 48<br />

4.4.2 Abweichungen<br />

TF 16<br />

Abweichungen von den Festsetzungen 2, 3 und 11 sind unzulässig.<br />

Diese Festsetzungen 2 und 3 stellen Grundzüge der Planung dar. In der Auseinandersetzung mit<br />

den Inhalten der Planung wurden diese Festsetzungen intensiv diskutiert und abgewogen. Abweichungen<br />

von diesen Festsetzungen stehen den grundsätzlichen Zielen des Bebauungsplanes <strong>zur</strong><br />

Kubatur der Gebäude und <strong>zur</strong> Versiegelung des Plangebietes entgegen, weshalb sie ausgeschlossen<br />

sind.<br />

Die Festsetzung 11 stellt nicht nur eine grünordnerische Festsetzung zum naturschutzfachlichen<br />

Ausgleich dar. Sie dient auch der Gestaltung des Plangebietes, hier v. a. der an den öffentlichen<br />

Raum direkt angrenzenden Flächen. Eine Abweichung von dieser Festsetzung würde die gesamte<br />

Maßnahme in Frage stellen, weshalb z. B. auch ein anderweitiger Ersatz nicht zielführend sein<br />

kann.<br />

5 Bodenordnung<br />

Zur Umsetzung des Bebauungsplanes sind folgende bodenordnende Maßnahmen erforderlich:<br />

- Einräumung einer Grunddienstbarkeit für die <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> auf den Flächen für den Hochwasserabfluss,<br />

- Übertragung der Verkehrsflächen der Planstraße A an die <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> und Widmung<br />

dieser für die Öffentlichkeit,<br />

- Übertragung einer Teilfläche des Flurstücks 7/60 der Gemarkung Auenhain im Zuge der Aufweitung<br />

der Auenhainer Allee im Anbindebereich der Planstraße A an die Auenhainer Allee,<br />

- Übertragung der Flächen für die Abwasserbeseitigung an die KWL - Kommunalen Wasserwerke<br />

Leipzig GmbH,<br />

- Sicherung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes auf den Flurstücken 68/4 und 68/1 der Gemarkung<br />

Auenhain für die MITNETZ STROM - Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH im Zuge<br />

der Umverlegung der Mittelspannungsleitung 20/NA2XS2Y3x1x150/25<br />

- Sicherung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes auf dem Flurstück 7/57 der Gemarkung Auenhain<br />

zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie der Benutzer und Besucher der<br />

anliegenden Flurstücke und<br />

- Sicherung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes auf den Flurstücken 68/4 der Gemarkung Auenhain<br />

für die KWL - Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH im Zusammenhang mit der wasserbaulichen<br />

Maßnahme "Sanierung und Neubau des Auenhainer Grabens".

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