Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />
Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 48<br />
4.4.2 Abweichungen<br />
TF 16<br />
Abweichungen von den Festsetzungen 2, 3 und 11 sind unzulässig.<br />
Diese Festsetzungen 2 und 3 stellen Grundzüge der Planung dar. In der Auseinandersetzung mit<br />
den Inhalten der Planung wurden diese Festsetzungen intensiv diskutiert und abgewogen. Abweichungen<br />
von diesen Festsetzungen stehen den grundsätzlichen Zielen des Bebauungsplanes <strong>zur</strong><br />
Kubatur der Gebäude und <strong>zur</strong> Versiegelung des Plangebietes entgegen, weshalb sie ausgeschlossen<br />
sind.<br />
Die Festsetzung 11 stellt nicht nur eine grünordnerische Festsetzung zum naturschutzfachlichen<br />
Ausgleich dar. Sie dient auch der Gestaltung des Plangebietes, hier v. a. der an den öffentlichen<br />
Raum direkt angrenzenden Flächen. Eine Abweichung von dieser Festsetzung würde die gesamte<br />
Maßnahme in Frage stellen, weshalb z. B. auch ein anderweitiger Ersatz nicht zielführend sein<br />
kann.<br />
5 Bodenordnung<br />
Zur Umsetzung des Bebauungsplanes sind folgende bodenordnende Maßnahmen erforderlich:<br />
- Einräumung einer Grunddienstbarkeit für die <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> auf den Flächen für den Hochwasserabfluss,<br />
- Übertragung der Verkehrsflächen der Planstraße A an die <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> und Widmung<br />
dieser für die Öffentlichkeit,<br />
- Übertragung einer Teilfläche des Flurstücks 7/60 der Gemarkung Auenhain im Zuge der Aufweitung<br />
der Auenhainer Allee im Anbindebereich der Planstraße A an die Auenhainer Allee,<br />
- Übertragung der Flächen für die Abwasserbeseitigung an die KWL - Kommunalen Wasserwerke<br />
Leipzig GmbH,<br />
- Sicherung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes auf den Flurstücken 68/4 und 68/1 der Gemarkung<br />
Auenhain für die MITNETZ STROM - Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH im Zuge<br />
der Umverlegung der Mittelspannungsleitung 20/NA2XS2Y3x1x150/25<br />
- Sicherung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes auf dem Flurstück 7/57 der Gemarkung Auenhain<br />
zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie der Benutzer und Besucher der<br />
anliegenden Flurstücke und<br />
- Sicherung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes auf den Flurstücken 68/4 der Gemarkung Auenhain<br />
für die KWL - Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH im Zusammenhang mit der wasserbaulichen<br />
Maßnahme "Sanierung und Neubau des Auenhainer Grabens".