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Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />

Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 46<br />

Auf dieser Fläche wurde der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> eine Grunddienstbarkeit <strong>zur</strong> Bewirtschaftung und<br />

Unterhaltung übertragen.<br />

4.2.13 Ableitung von Oberflächenwasser<br />

TF 12.1<br />

TF 12.2<br />

Das gesamte im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser ist zentral zu sammeln, zu<br />

reinigen und in den Vorfluter (Auenhainer Graben) abzuleiten.<br />

Es dürfen maximal 10,0 l/s in den Vorfluter eingeleitet werden.<br />

Zu diesem Zweck ist die Erschließung des Plangebietes so aufzubauen, dass das auf den Grundstücken<br />

und den Verkehrsflächen anfallen Oberflächenwasser getrennt vom Schmutzwasser in<br />

einem eigenen zentralen Entsorgungssystem gefasst, gesammelt, gereinigt und gedrosselt an den<br />

Vorfluter abgegeben wird.<br />

Die Sammlung, Rückhaltung und Reinigung des Oberflächenwassers sind wesentliche Bestandteile<br />

der gesicherten Erschließung des Plangebietes.<br />

In der v. g. Entwurfsplanung wurden den jeweiligen Einzugsgebieten sog. "Deputatsvorgaben"<br />

(Regenwasserabflussmengen) zugewiesen. Ziel dabei ist es, ein Drossel-Stau-System im Zuge<br />

des Auenhainer Grabens herzustellen und so die vorgegebene Einleitmenge in den <strong>Markkleeberg</strong>er<br />

See nicht zu überschreiten. Für das Plangebiet wurde eine Einleitmenge von 10,0 l/s vorgegeben.<br />

Für die Einleitung von Oberflächenwasser in den Auenhainer Graben ist eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung erforderlich.<br />

4.2.14 Erhaltung der Funktionstüchtigkeit vorhandener Drainageleitungen<br />

TF 13<br />

Im Zuge jeglicher Baumaßnahmen vorgefundene Drainageleitungen sind so aufzunehmen<br />

und zu verlegen, dass ihre weitere Funktionsfähigkeit dauerhaft gewährleistet ist.<br />

Die Drainageleitungen sind im Rahmen der Bestandsvermessung zu dokumentieren.<br />

Sämtliche, das Plangebiet umgebende acker- oder gartenbaulich genutzte Flächen sind drainiert.<br />

Oft ist die konkrete Aussagekraft der hierzu noch vorhandenen Pläne sehr problematisch, meist<br />

sind die Angaben darin relativ ungenau, insbesondere der Ortsbezug.<br />

Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass der Auenhainer Graben die natürliche Vorflut<br />

für diese Drainagen darstellt. Daher sind Drainageabläufe in den hydraulischen Betrachtungen<br />

zu berücksichtigen. Drainagen sind funktionsfähig zu erhalten.

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