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Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />

Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 45<br />

TF 11.3<br />

Auf den Flächen, die zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe a) BauGB festgesetzt sind, dürfen außer<br />

Einfriedungen, Zufahrten und Zuwegungen keine baulichen Anlagen errichtet werden.<br />

Die Maßnahmen dienen der Entwicklung von Straßenbegleitgrün bzw. <strong>zur</strong> Gliederung der Verkehrsfläche<br />

und ihrer Einbindung in die Umgebung. Die Anpflanzung von Straßenbäumen gliedert<br />

das Erscheinungsbild der Straße, reduziert durch den Schattenwurf die Erhitzung des Straßenbelags,<br />

gleicht die Luftfeuchtigkeit aus und schafft einen zusätzlichen Lebensraum für Tiere. Die<br />

Pflanzung dient der Kompensation der Beeinträchtigungen durch Neuversiegelung.<br />

Die Festsetzung zum Zeitraum der Pflanzungen sichert deren Herstellung in Verbindung mit der<br />

Nutzung der Grundstücke, stellt einen direkten Zusammenhang zum baulichen Eingriff und damit<br />

einen nachprüfbaren zeitlichen Rahmen ihrer Umsetzung her.<br />

Die Freihaltung dieser Flächen von sonstigen baulichen Anlagen (außer den genannten) stellt die<br />

Pflanzmaßnahmen selbst in einen größeren unversiegelten Bereich und sichert ihnen dadurch<br />

bessere Wuchsbedingungen.<br />

4.2.12 Flächen für die Regelung des Wasserabflusses<br />

Wie bereits im Punkt 3.3 dargestellt, ist aus hydrogeologischer Sicht eine gezielte Versickerung im<br />

Plangebiet nicht möglich 36 . Dies betrifft nicht nur das Plangebiet selbst sondern die gesamte Ortslage<br />

Auenhain.<br />

Deshalb hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> eine Entwurfsplanung <strong>zur</strong> wasserbaulichen Maßnahme "Sanierung<br />

und den Neubau des Auenhainer Grabens" 37 erstellen lassen. Ziel ist es, den durch den<br />

ehemaligen Tagebau Espenhain devastierten Auenhainer Graben zu revitalisieren und <strong>zur</strong> Ableitung<br />

von Oberflächenwasser aus dem vorhandenen Siedlungskörper (einschließlich seiner baulichen<br />

Nachverdichtung) zu nutzen, um dauerhaft eine Vernässung der Grundstücke zu verhindern.<br />

Bereits im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde deshalb die planungsrechtliche Festsetzung<br />

von Flächen und Anlagen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung eines gesamtheitlichen<br />

Entwässerungskonzeptes für die Ortsteile Wachau und Auenhain erforderlich sind, als wichtiges<br />

Planungsziel formuliert.<br />

Im Rahmen der Abstimmung der Vorplanung mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange am<br />

20. Dezember 2011 wurde festgelegt, dass im Abschnitt westlich der Bornaer Chaussee beidseitig<br />

des künftigen Auenhainer Grabens ein Trassenkorridor von 5 Meter von der Böschungsoberkante<br />

des Grabens (dies entspricht dem Gewässerrandstreifen gemäß § 50 SächsWG) freizuhalten ist.<br />

36 Geotechnischer Bericht zum Wohnpark Auenhainer Allee, Baugrundinstitut Richter, Leipzig, 08. Oktober<br />

2010<br />

37 IIT Institut für Ingenieur- und Tiefbau GmbH, Sanierung und Neubau Auenhainer Graben, Entwurfsplanung,<br />

<strong>Markkleeberg</strong>, 21. Dezember 2012

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