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Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />

Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 44<br />

4.2.9. Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind<br />

TF 8.1<br />

In den Flächen sind<br />

- die Errichtung von jeglichen baulichen Anlagen, soweit sie nicht wasserwirtschaftlich<br />

erforderlich sind,<br />

- die Errichtung von Einfriedungen,<br />

- das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern,<br />

- die Entfernung von Bäumen und Sträuchern, soweit dies nicht für die Unterhaltung<br />

des Auenhainer Grabens oder <strong>zur</strong> Gefahrenabwehr erforderlich ist und<br />

- die (auch nur zeitweise) Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern<br />

oder fortgeschwemmt werden können<br />

unzulässig.<br />

Da die Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind, den Gewässerrandstreifen nach § 50<br />

SächsWG innerhalb des Wohngebietes definieren, wurden hier die unter Absatz 3 dieses Paragraphen<br />

formulierten Regelungen übernommen.<br />

4.2.10 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft<br />

TF 10.1<br />

TF 10.2<br />

Auf den Flächen sind Gehölze zu pflanzen.<br />

Die Flächen sind in Kernbereich, Mantelbereich und Saumbereich zu gliedern, auf denen<br />

die zu pflanzenden Gehölze höhenmäßig zu staffeln sind.<br />

Die Maßnahmenflächen bewirken im geringen Umfang die Schaffung von Lebensraum für Flora<br />

und Fauna. Die Anpflanzungen stellen eine kleinklimatische Bereicherung des <strong>Stand</strong>ortes dar. Die<br />

Eingrünung schafft ein angenehmeres Wohnumfeld, womit sowohl den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung<br />

als auch den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse entsprochen wird. Die Maßnahmenfläche<br />

soll vollständig bepflanzt werden. Dabei wurden die Pflanzlisten gegliedert nach<br />

Pflanzungen im Kern-, im Mantel- und im Saumbereich der Flächen, um hier eine Abstufung von<br />

innen nach außen zu erzielen. Die Maßnahmen dienen der Aufwertung der Lebensraumfunktionen<br />

und der Einbindung des Gebietes in das Landschaftsbild.<br />

4.2.11 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

TF 11.1<br />

TF 11.2<br />

In den festgesetzten Flächen ist pro Grundstück je angefangene 15 Meter angrenzender<br />

Straßenverkehrsfläche ein standortgerechter heimischer Laubbaum in der Mindestqualität<br />

Hochstamm 3x verpflanzt, mit Ballen, 18-20 cm Stammumfang zu pflanzen und<br />

dauerhaft zu unterhalten.<br />

Die Anpflanzung hat spätestens in der Vegetationsperiode nach Aufnahme der Nutzung<br />

auf dem Grundstück zu erfolgen.

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