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Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />

Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 33<br />

Hinweise 32<br />

Die Einleitung von Oberflächenwasser in den Auenhainer Graben stellt nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG<br />

eine Gewässernutzung dar, für die nach § 8 Abs. 1 WHG eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich<br />

ist. Beim Antrag ist die Betrachtung <strong>zur</strong> Behandlungsbedürftigkeit des einzuleitenden Abwassers<br />

nach dem DWA-Merkblatt M 153 ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Für den Bau und den Betrieb des Regenrückhaltebeckens ist eine wasserrechtliche Genehmigung<br />

nach § 67 Abs. 1 SächsWG erforderlich.<br />

Die Verlegung des Auenhainer Grabens stellt nach § 67 WHG einen Gewässerausbau dar, welcher<br />

nach § 68 Abs. 1 WHG grundsätzlich einer Planfeststellung / Plangenehmigung bedarf.<br />

Drainagewasser<br />

Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen, hier vor allem der Verlegung / Herstellung des Auenhainer<br />

Grabens sind vorgefundene Drainageleitungen so aufzunehmen und zu verlegen, dass ihre<br />

weitere Funktionsfähigkeit dauerhaft gewährleistet ist und diese im Rahmen der Bestandsvermessung<br />

zu dokumentieren.<br />

"Der Umgang mit den Drainagerohren ist mit den jeweiligen Flächeneigentümern bzw. den bewirtschafteten<br />

Landwirten abzustimmen". 33<br />

4.1.4 Energieversorgung<br />

Äußere Erschließung:<br />

Zur Energieversorgung aller Grundstücke entlang der Auenhainer Allee einschließlich des Plangebietes<br />

wird die bestehende Freileitung auf der Südseite der Auenhainer Allee durch ein leistungsfähiges<br />

Erdkabel ersetzt. Die Freileitungsmasten werden <strong>zur</strong>ückgebaut.<br />

Die Arbeiten werden in Abstimmung mit den Tiefbauarbeiten <strong>zur</strong> Herstellung der Trinkwasserleitung<br />

und der Straßenbeleuchtung erfolgen.<br />

Innere Erschließung:<br />

Das für die Versorgung des Plangebietes mit Elektroenergie erforderliche Niederspannungskabel<br />

ist im Rahmen der Erschließungsarbeiten in den unterirdischen Bauraum der Planstraßen A und B<br />

zu verlegen.<br />

32 Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Umweltamt - Sachgebiet Wasser/Abwasser,<br />

Borna, 10. April 2012<br />

33 Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Leipzig - Amt für ländliche Entwicklung zum Vorentwurf<br />

des Bebauungsplanes "Wohnpark Auenhainer Allee", Borna, 10. April 2012

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