Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />
Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 31<br />
4. Inhalte der Planung<br />
4.1. Medientechnische Erschließung<br />
4.1.1 Trinkwasser<br />
Zur Herstellung der erschließungstechnischen Anlagen wurde zwischen dem Erschließungsträger<br />
und der KWL - Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH im Juni 2012 ein Erschließungsvertrag<br />
abgeschlossen.<br />
Äußere Erschließung:<br />
Um die Trinkwasserversorgung im Plangebiet sicherzustellen, wird die bestehende Trinkwasserleitung<br />
DN 100 GG außer Betrieb genommen und durch eine Trinkwasserleitung 125 x 7,4 PE-HD im<br />
öffentlichen Bauraum der Auenhainer Allee ersetzt. Nicht mehr benötigte Armaturen werden oberirdisch<br />
<strong>zur</strong>ückgebaut. Alle bestehenden Hausanschlussleitungen werden umgebunden.<br />
Innere Erschließung:<br />
Innerhalb des Plangebietes wird in den Planstraßen A und B <strong>zur</strong> Trinkwasserversorgung eine<br />
Trinkwasserleitung 125 x 7,4 PE-HD verlegt.<br />
Die Stichleitung VW 75 x 6,8 PE, die derzeit die Grundstücke Auenhainer Allee 20, 22 und 24 versorgt,<br />
wird nach Umbindung dieser Hausanschlüsse auf die in der Planstraße A zu verlegende<br />
Trinkwasserleitung außer Betrieb genommen.<br />
4.1.2 Löschwasser<br />
Mit den unter Punkt 4.1.1 dargestellten Erschließungsmaßnahmen ist eine leitungsgebundene<br />
Versorgung im Plangebiet möglich. Nach Herstellung der Trinkwasserleitung in der Auenhainer<br />
Allee kann im Plangebiet durch das Versorgungsunternehmen ein Löschwassergrundschutz von<br />
48 m³/h bereitgestellt werden.<br />
4.1.3 Abwasser<br />
Das Plangebiet wird im Trennsystem erschlossen.<br />
Zur Herstellung der erschließungstechnischen Anlagen wurde zwischen dem Erschließungsträger<br />
und der KWL - Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH im Juni 2012 ein Erschließungsvertrag<br />
abgeschlossen.