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Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />

Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 30<br />

3.9.6 Abfallentsorgung<br />

Die Abfallentsorgung erfolgt durch die KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH als<br />

öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Entsprechend § 15 Abs. 3 der Abfallwirtschaftssatzung<br />

des Landkreises Leipzig erfolgt die Abfallentsorgung mit dreiachsigen Entsorgungsfahrzeugen.<br />

3.10 Altlasten und Altablagerungen<br />

Im Plangebiet sind keine Altlasten und Altablagerungen bekannt.<br />

3.11 Vermessungs- und Grenzmarken<br />

Innerhalb des Plangebietes sind Vermessungs- und Grenzmarken vorhanden, die bei Bauarbeiten<br />

vor Beschädigung zu schützen sind.

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