28.04.2014 Aufrufe

Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />

Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 24<br />

3.6 Bebauung und Nutzung<br />

Das Plangebiet ist derzeit unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt.<br />

3.7 Denkmalschutz 23<br />

Die archäologische Relevanz des Plangebietes ist durch aus dem Umfeld bekannte archäologische<br />

Kulturdenkmale (vorgeschichtliche und mittelalterliche Siedlungsspuren) belegt, die nach § 2<br />

SächsDSchG Gegenstand des Denkmalschutzes sind.<br />

Vor Beginn der Erschließungs- und Bauarbeiten muss deshalb im von Bautätigkeit betroffenen<br />

Areal durch das Landesamt für Archäologie eine archäologische Grabung durchgeführt werden.<br />

Die ausführenden Firmen sind durch den Bauherren schriftlich auf die Meldepflicht von Bodenfunden<br />

gemäß § 20 SächsDSchG hinzuweisen.<br />

Diese besteht in der Flächenplanierung, d. h. Abtragung des Oberbodens mittels eines exakt arbeitenden<br />

Großgerätes (Hydraulikbagger mit Böschungshobel). Zur Überwachung der Flächenabtragung<br />

muss ein Facharchäologe des Landesamtes für Archäologie ständig zugegen sein. Auftretende<br />

Befunde und Funde sind sachgerecht auszugraben und zu dokumentieren. Bauverzögerungen<br />

sind dadurch nicht auszuschließen. Der Termin für die Grabung ist mit dem Landesamt für<br />

Archäologie abzustimmen.<br />

Die Genehmigungspflicht für o. g. Vorhaben ergibt sich aus § 14 SächsDSchG. Danach bedarf der<br />

Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer Erdarbeiten etc. an einer Stelle ausführen will, von<br />

der bekannt oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden.<br />

Das Ergebnis der Grabung kann weitere archäologische Untersuchen / Grabungen erforderlich<br />

machen. Für die Grabungen ist zwischen dem Bauherren und dem Landesamt für Archäologie<br />

eine Vereinbarung abzuschließen, die den Zeit- und Kostenrahmen benennt.<br />

3.8 Verkehrliche Anbindung<br />

3.8.1 Anbindung an das örtliche Straßennetz<br />

Das Plangebiet liegt direkt an der Auenhainer Allee an. Die Auenhainer Allee stellt im innerörtlichen<br />

Verkehrsnetz <strong>Markkleeberg</strong>s nicht nur eine Anliegerstraße dar, sondern bildet auch einen der<br />

wichtigsten Zugänge zum Naherholungsgebiet <strong>Markkleeberg</strong>er See aus. Sie mündet ca. 250 m<br />

östlich der Zufahrt zum Plangebiet in die Bornaer Chaussee, die als Kreisstraße K 7923 auch die<br />

23 Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohnpark Auenhainer<br />

Allee", Dresden, 09. März 2012 / Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Leipzig -<br />

Sachgebiet Denkmalschutz - zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohnpark Auenhainer Allee", Borna<br />

10. April 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!