Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />
Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 24<br />
3.6 Bebauung und Nutzung<br />
Das Plangebiet ist derzeit unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt.<br />
3.7 Denkmalschutz 23<br />
Die archäologische Relevanz des Plangebietes ist durch aus dem Umfeld bekannte archäologische<br />
Kulturdenkmale (vorgeschichtliche und mittelalterliche Siedlungsspuren) belegt, die nach § 2<br />
SächsDSchG Gegenstand des Denkmalschutzes sind.<br />
Vor Beginn der Erschließungs- und Bauarbeiten muss deshalb im von Bautätigkeit betroffenen<br />
Areal durch das Landesamt für Archäologie eine archäologische Grabung durchgeführt werden.<br />
Die ausführenden Firmen sind durch den Bauherren schriftlich auf die Meldepflicht von Bodenfunden<br />
gemäß § 20 SächsDSchG hinzuweisen.<br />
Diese besteht in der Flächenplanierung, d. h. Abtragung des Oberbodens mittels eines exakt arbeitenden<br />
Großgerätes (Hydraulikbagger mit Böschungshobel). Zur Überwachung der Flächenabtragung<br />
muss ein Facharchäologe des Landesamtes für Archäologie ständig zugegen sein. Auftretende<br />
Befunde und Funde sind sachgerecht auszugraben und zu dokumentieren. Bauverzögerungen<br />
sind dadurch nicht auszuschließen. Der Termin für die Grabung ist mit dem Landesamt für<br />
Archäologie abzustimmen.<br />
Die Genehmigungspflicht für o. g. Vorhaben ergibt sich aus § 14 SächsDSchG. Danach bedarf der<br />
Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer Erdarbeiten etc. an einer Stelle ausführen will, von<br />
der bekannt oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden.<br />
Das Ergebnis der Grabung kann weitere archäologische Untersuchen / Grabungen erforderlich<br />
machen. Für die Grabungen ist zwischen dem Bauherren und dem Landesamt für Archäologie<br />
eine Vereinbarung abzuschließen, die den Zeit- und Kostenrahmen benennt.<br />
3.8 Verkehrliche Anbindung<br />
3.8.1 Anbindung an das örtliche Straßennetz<br />
Das Plangebiet liegt direkt an der Auenhainer Allee an. Die Auenhainer Allee stellt im innerörtlichen<br />
Verkehrsnetz <strong>Markkleeberg</strong>s nicht nur eine Anliegerstraße dar, sondern bildet auch einen der<br />
wichtigsten Zugänge zum Naherholungsgebiet <strong>Markkleeberg</strong>er See aus. Sie mündet ca. 250 m<br />
östlich der Zufahrt zum Plangebiet in die Bornaer Chaussee, die als Kreisstraße K 7923 auch die<br />
23 Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohnpark Auenhainer<br />
Allee", Dresden, 09. März 2012 / Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Leipzig -<br />
Sachgebiet Denkmalschutz - zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohnpark Auenhainer Allee", Borna<br />
10. April 2012