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Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />

Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 23<br />

Im Süden grenzt das Plangebiet an die Auenhainer Allee. Hier befindet sich im Übergang vom<br />

Acker <strong>zur</strong> Straße ein ca. vier Meter breiter Grünstreifen mit lockerem Gehölzbestand.<br />

Im Plangebiet und daran angrenzend sind keine nach europäischem oder nationalem Recht ausgewiesenen<br />

Schutzgebiete vorhanden.<br />

Weitere Angaben zu den natürlichen Gegebenheiten im Plangebiet sind dem Umweltbericht 21 zu<br />

entnehmen.<br />

3.5 Eigentumsverhältnisse 22<br />

Alle Flurstücke innerhalb des Plangebietes befinden sich im Eigentum der Landwirtschafts-<br />

Aktiengesellschaft Wachau-Störmthal, wobei die Flurstücke 7/61, 7/62, 7/63, 7/68, 7/70 und 7/73<br />

an Privatpersonen veräußert wurden. Ein Besitzübergang erfolgte jedoch bisher nicht.<br />

Eigentum der LAG<br />

Wachau-Störmthal<br />

Eigentum privater<br />

Personen<br />

Darstellung der Eigentumsverhältnisse im Plangebiet, <strong>Stand</strong> 11. Dezember 2012,<br />

Quelle: Liegenschaftsamt <strong>Markkleeberg</strong><br />

21 Umweltbericht zum Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee", seecon Ingenieure GmbH, Leipzig, 27.<br />

Februar 2013<br />

22 <strong>Stand</strong>: 11. Dezember 2012, Quelle: Liegenschaftsamt <strong>Markkleeberg</strong>

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