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Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />

Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 21<br />

Nach oben hin wird der Geschiebelehm von durchschnittlich 0,4 Meter mächtigen Mutterboden und<br />

partiell von geringmächtigen Schluffschichten überlagert.<br />

Hydrogeologische Verhältnisse<br />

Oberflächennahes Schichtenwasser wurde mit allen Bohrungen in den jeweils zuoberst lagernden<br />

Sandschichten angeschnitten. Nach Abschluss der Bohrarbeiten stellte sich ein relativ söhliger<br />

Wasserstand zwischen 1,5 und 2,0 Meter unter der Geländeoberkante ein.<br />

Aufgrund der Überlagerung der Sandschichten mit nahezu wasserundurchlässigem Geschiebelehm<br />

oder –mergel ist das Schichtenwasser lokal leicht gespannt.<br />

Die Sandschichten sind erfahrungsgemäß nur linsenartig in dem Geschiebelehm und -mergel eingelagert.<br />

Die Ergiebigkeit des Schichtenwassers ist von der Mächtigkeit und dem Ausmaß der jeweiligen<br />

Sandlinsen abhängig und wird in der Regel nach dem Leerlaufen der Linsen nur gering<br />

sein.<br />

Das Schichtenwasser ist aufgrund erhöhter Sulfatgehalte als schwach betonangreifend einzustufen.<br />

Allgemeine Beurteilung der Baugrundverhältnisse<br />

Für Baumaßnahmen <strong>zur</strong> Erschließung des Plangebietes ist hauptsächlich der Geschiebelehm, ab<br />

Aushubtiefen von 1,5 Meter zunehmend der Geschiebemergel, maßgeblich. Lokal gelangen wassergesättigte<br />

Sande zum Aushub.<br />

Während der Geschiebemergel über gute Tragfähigkeiten verfügt, ist der Geschiebelehm in Abhängigkeit<br />

von seiner Konsistenz nur gering bis mäßig tragfähig. Darüber hinaus ist der Geschiebelehm<br />

stark wasser- und witterungsempfindlich. Bereits eine Zufuhr von Oberflächen- oder Niederschlagswasser<br />

führt zu einer weiteren Reduzierung seiner Tragfähigkeit.<br />

Die Wiederverwendbarkeit des Geschiebelehms ist aus erdbautechnischen Gesichtspunkten eingeschränkt.<br />

Bei dem Wassergehalt zum Zeitpunkt der Baugrunduntersuchung sind mit dem Geschiebelehm<br />

nur Verdichtungsgrade D Pr ∼ 95 - 97 % erreichbar. Ohne Zusatzmaßnahmen beschränkt<br />

sich der Einbau von Aushubmassen aus Geschiebelehm damit auf Flächen, an die keine<br />

definierten Anforderungen hinsichtlich der Belastung gestellt werden. Eine Verbesserung der Verdichtungsfähigkeit<br />

des Geschiebelehms ist durch Zugabe von hydraulischen Bindemitteln möglich.<br />

Der Geschiebemergel kann hingegen <strong>zur</strong> Verfüllung von Kanal- und Leitungsgräben oder zum<br />

Geländeeinbau bei Regulierungsmaßnahmen wiederverwendet werden. Er lässt sich bei den vorgefundenen<br />

Wassergehalten auf Verdichtungsgrade D Pr ∼ 97 - 98 % verdichten, so dass er bis ca.<br />

0,5 Meter unter das Planum der Straßen oder Gründungsebenen eingebaut werden kann. Bei Zwischenlagerung<br />

ist der Geschiebemergel vor Wasserzutritt zu schützen.

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