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Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />

Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 19<br />

Das Vorwerk Auenhain auf einer Karte von 1907 der Abteilung für Landesaufnahme des Königlich Sächsischen<br />

Generalstabes, Quelle: SLUB Dresden/Deutsche Fotothek<br />

Im Norden und im Westen grenzen weitläufige landwirtschaftliche Flächen an.<br />

Die Nord-Süd-Ausdehnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt 230 Meter, die<br />

des Baugebietes selbst 116 Meter. Die Ost-West-Ausdehnung im Bereich der Baufelder misst ca.<br />

155 Meter.<br />

Das Plangebiet ist von Nord nach Süd und von West nach Ost leicht ansteigend. Die Höhen bewegen<br />

sich zwischen 143,8 m ü. NHN im Norden und 147,3 m ü. NHN an der Auenhainer Allee. Im<br />

Bereich der geplanten Wohnbebauung steigt das Gelände von 143,8 m ü. NHN im Nordwesten auf<br />

146,6 m ü. NHN im Südosten an.<br />

Der Bereich des ehemaligen Auenhainer Grabens markiert den Geländetiefpunkt, von dem beidseitig<br />

das Geländeprofil ansteigt. Ebenso ist eine leichte Geländeneigung von Ost nach West<br />

nachweisbar.

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