Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />
Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 18<br />
3. Bestandsanalyse<br />
3.1 Naturräumliche Einordnung, Lage im Raum, Größe, Relief<br />
Das Plangebiet gehört naturräumlich <strong>zur</strong> Leipziger Tieflandsbucht, einem nach Süden vorstoßenden<br />
Ausläufer des Norddeutschen Tieflandes. Es liegt damit im "Lößgebiet der Tief- und Hügelländer",<br />
dem südlichsten der durch kaltzeitliche Schotterterrassen, Moränen und glazifluviale Sedimente<br />
der elster- und saalekaltzeitlichen Inlandeis-Vorstöße geprägten Naturräume. Es wird hierin<br />
dem Teillandschaftsraum "Bergbaufolgelandschaft" zugeordnet, befindet sich jedoch am Rand im<br />
Übergang <strong>zur</strong> Sandlöss-Ackerebenen-Landschaft "Naunhofer Land" bzw. der "Urbanen Landschaft"<br />
von Leipzig 15 .<br />
Das Plangebiet schließt am Westrand des Siedlungskörpers Auenhain, nördlich der Auenhainer<br />
Allee an. Seine nördliche Grenze wird durch die noch heute gut an der Geländemodellierung ablesbare<br />
Lage des früheren Auenhainer Grabens und der Lage des Walles, der es ermöglichte, den<br />
Graben zu einem kleinen Teich anzustauen, markiert. Dies war der <strong>Stand</strong>ort der ehemaligen, um<br />
1522 verbürgten Schäferei 16 , die später auch als "Vorwerk Auenhain" bezeichnet wird und der angrenzenden,<br />
nach dem Ersten Weltkrieg für Kriegsversehrte entstandenen Siedlung ihren Namen<br />
gab.<br />
15 Regionalplan Westsachsen vom 23. Mai 2008, zuletzt geändert durch Teilfortschreibung zum Straßenbauvorhaben<br />
B 87n vom 08. April 2011<br />
16 Quelle: Digitales Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen