Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg
Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg
Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />
Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 14<br />
Es befindet sich außerhalb der Originärausweisungen des Sanierungsrahmenplanes. Er hat damit<br />
nur marginal Auswirkungen auf das Plangebiet.<br />
Gemäß Ziel 17 soll der Auenhainer Graben in die neu zu schaffende Vorflut eingebunden werden.<br />
In der Begründung heißt es dazu: "Für die an der östlichen Abgrabungsgrenze des ehemaligen<br />
Tagebaus Espenhain gekappten Vorfluter Auenhainer Graben (…) sind neue Vorflutanbindungen<br />
zu schaffen." Entgegen den weiteren Ausführungen "Der Auenhainer Graben soll nicht in den<br />
<strong>Markkleeberg</strong>er See, sondern in den Weinteichgraben eingebunden werden." ist gemäß Feststellungsbeschluss<br />
zum Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Tagebau Espenhain,<br />
Restloch <strong>Markkleeberg</strong>, vom 30. April 2008 eine Einleitung des Auenhainer Grabens in den <strong>Markkleeberg</strong>er<br />
See vorgesehen. Da der Auenhainer Graben als Vorfluter <strong>zur</strong> Ableitung des Oberflächenwassers<br />
aus dem Plangebiet fungieren soll, sind diese Festsetzungen und ihre Umsetzung<br />
von grundlegender Bedeutung für die Erschließung des Wohngebietes.<br />
2.2 Flächennutzungsplan 11<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> stellt die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
liegende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar.<br />
Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong>, <strong>Stand</strong> 30.05.2003<br />
11 <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong>, Flächennutzungsplan, genehmigt durch Bescheid des Regierungspräsidiums Leipzig<br />
vom 11. Februar 1998, zuletzt geändert durch die 3. Änderung, genehmigt durch Bescheid des Regierungspräsidiums<br />
Leipzig vom 15. April 2003 i. d. F. der Bekanntmachung vom 30. Mai 2003