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Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />

Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 12<br />

Im Planbereich ist die Sanierung noch nicht abgeschlossen. An der östlichen und südlichen Grenze<br />

des Plangebietes muss mit Resten von Rohrleitungen (Brauchwasserleitung FSL DN 600) gerechnet<br />

werden." 9<br />

Der Planfeststellungsbeschluss für das Gewässerausbauvorhaben "Wasserwirtschaftliche Maßnahmen<br />

im Tagebauterritorium Espenhain" wurde am 30. April 2008 mitgeteilt. Vom Planvorhaben ist die<br />

Wasserbaumaßnahme <strong>zur</strong> Herstellung des westlich des Plangebietes befindlichen, planfestgestellten<br />

Abschnittes des Vorfluters Auenhainer Graben (Ausbau und Einbindung des Auenhainer Grabens als<br />

Zulaufgewässer zum <strong>Markkleeberg</strong>er See) betroffen (siehe nachfolgende Darstellung).<br />

LMBV mbH: Tagebau Espenhain / Auenhainer Graben. Vorplanung <strong>zur</strong> Wiederherstellung der natürlichen<br />

Vorflut. Lage- und Höhenplan Endzustand. G.U.B. Consult GmbH. Borna, Mai 2002<br />

9 Stellungnahme der LMBV mbH zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohnpark Auenhainer Allee",<br />

Leipzig, 25. April 2012

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