Begruendung zur Satzung, Stand 27.02.2013 - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnpark Auenhainer Allee"<br />
Begründung <strong>zur</strong> <strong>Satzung</strong>, <strong>Stand</strong> 27. Februar 2013 Seite 11<br />
Dabei wird an die Anbindung an den gemäß Planfeststellungsbeschluss für das Gewässerausbauvorhaben<br />
"Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Tagebauterritorium Espenhain" vom 30. April<br />
2008 definierten Baubeginn für den Ausbau und die Einbindung des Auenhainer Grabens in den<br />
<strong>Markkleeberg</strong>er See (RW 4529932,9 / HW 5681170,0) festgehalten, um hier den Abfluss von<br />
Oberflächenwasser über den Vorfluter Auenhainer Graben bis in den <strong>Markkleeberg</strong>er See zu sichern.<br />
Die weiterhin durch das Amt für Ländliche Entwicklung vorgebrachten Hinweise in dieser Stellungnahme<br />
zum Umgang mit den Drainagen wurden mit der Formulierung der textlichen Festsetzung<br />
13 und in den Punkten 3.9.2, 4.1.3 und 4.2.14 der Begründung berücksichtigt.<br />
Abschlussbetriebsplan zum Tagebau Espenhain 8<br />
Das Plangebiet liegt teilweise im räumlichen Geltungsbereich des Abschlussbetriebsplanes Tagebau<br />
Espenhain. "Die betroffenen Flächen (siehe vorstehende Abbildung) befinden sich noch unter<br />
Bergaufsicht. Bis <strong>zur</strong> Beendigung der bergrechtlichen Verantwortung ist zu gewährleisten, dass<br />
noch ausstehende Verpflichtungen aus der Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes und des<br />
Planfeststellungsbeschlusses jederzeit uneingeschränkt und ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand<br />
für die LMBV mbH umgesetzt werden können.<br />
8 Gewässerausbauvorhaben "Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Tagebauterritorium Espenhain" vom<br />
30. April 2008