Download - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />
Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 8<br />
2 Gegenstand des 3. Entwurfes (Abgrenzung zum 2. Entwurf)<br />
Der 3. Entwurf vom 23. Oktober 2013 umfasst gegenüber dem 2. Entwurf (Stand 12. April 2013)<br />
folgende Änderungen:<br />
- Aktualisierung der Rechtsgrundlagen,<br />
- Ergänzung der Aussagen zum Verfahrensablauf,<br />
- Einarbeitung der Aussagen zur Raumordnung und Regionalplanung,<br />
- Ergänzung der Aussagen zum Bodenaufbau, zum Grund- und Schichtenwasser,<br />
- Ergänzung der Aussagen zur Radonkonzentration in der Bodenluft,<br />
- Ergänzung von Aussagen zur Anbindung des Plangebietes an das örtliche Verkehrsnetz und<br />
den ÖPNV,<br />
- Ergänzung von Aussagen zum Fußweg zwischen dem Meisenweg und der Planstraße D,<br />
- Ergänzung von Aussagen zur Löschwasserver- und zur Abwasserentsorgung,<br />
- Festsetzung der Sondergebiete "Kinderdorf 1" und "Kinderdorf 2" (statt bisher eines Sondergebietes<br />
"Kinderdorf") sowie Konkretisierung der zulässigen Nutzungen in diesen Sondergebieten,<br />
- Begründung des Erfordernisses der Festsetzung der "Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung<br />
Kindertageseinrichtung" und der "Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule",<br />
- Neuaufnahme von Festsetzungen zur behindertengerechten Ausbildung von Verkehrsflächen<br />
und der barrierefreien Ausbildung von Anlagen und Einrichtungen auf den Flächen für Gemeinbedarf,<br />
- Konkretisierung der Traufhöhen als Höchstmaß bzw. als Mindest- und Höchstmaß,<br />
- Veränderung der zulässigen Gebäudehöhe in den Baugebieten WA 11 und WA 12,<br />
- Konkretisierung des Bezuges der Grundflächenzahl,<br />
- Veränderung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baufelder) in den Sondergebieten,<br />
- Ergänzung von Aussagen zu den überbaubaren Grundstücksflächen in den Baugebieten WA 1,<br />
WA 5 und WA 13 bis WA 15,<br />
- Änderung der Festsetzung zur Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb von überbaubaren<br />
Grundstücksflächen,<br />
- Ergänzung der Festsetzungen zur Rückhaltung und Versickerung von Oberflächenwasser,<br />
- Ergänzung von textlichen Festsetzungen zum Artenschutz,<br />
- Konkretisierung der Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern,<br />
- Änderung der Lage und des Umfanges der durchzuführenden grünordnerischen Maßnahme M 2,<br />
- Festsetzung der grünordnerischen Maßnahmen M 3 und M 4,<br />
- Festsetzung eines Lärmschutzwalles mit einer Höhe von 3,0 m auf den Flurstücken 497/4 und<br />
497/8 der Gemarkung Zöbigker,