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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 76<br />

Darstellung der künftigen planungsrechtlichen Festsetzung:<br />

Darstellung des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes im östlichen Abschnitt des künftigen Fußgänger- und Radweges nördlich<br />

des Flurstückes 503 der Gemarkung Zöbigker (Grundstück Meisenweg 1a)<br />

10.2 Ausbau von Verkehrsflächen auf den Grundstücken<br />

TF 16<br />

In allen Baugebieten sind Verkehrsflächen nur mit wasserdurchlässigen Materialien<br />

(wassergebundene Deckschichten, breitfugiges Pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen<br />

u. ä.) herzustellen, sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.<br />

Die durch Nebenanlagen, Wege, Stellplätze, Terrassen u. ä. verursachte Flächeninanspruchnahme<br />

nimmt einen erheblichen Anteil der Versiegelung von Grundstücksflächen ein. Sie wird dabei<br />

genauso gewichtet wie die Versiegelung durch Hauptgebäude.<br />

Mit der Festsetzung soll durch die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien dem gemäß § 1<br />

Abs. 5 BauGB geforderten sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und dem<br />

Erhalt seiner ökologischen Funktion entsprochen werden. Letztendlich dient dies der Sicherung<br />

der Wohnqualität.

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