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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 72<br />

TF 14.2<br />

Die Höhe der Einfriedungen zum angrenzenden Flurstück 480 der Gemarkung Zöbigker<br />

(Fußweg) darf maximal 2,0 m betragen.<br />

Da das Flurstück 480 der Gemarkung Zöbigker bisher privatwirtschaftlich genutzt wurde, ist davon<br />

auszugehen, dass mit der Herstellung eines öffentlichen Fußweges auf diesem Flurstück die Privatsphäre<br />

der angrenzenden Nachbarn gestört wird. Mit der Festsetzung wird die Möglichkeit eröffnet,<br />

als Sichtschutz die Höhe der Einfriedungen auf 2 m zu erhöhen, um weiterhin die Privatsphäre<br />

auf den rückwärtigen Freiflächen zu wahren.<br />

TF 14.3<br />

Die Sockelhöhe darf bei Zäunen maximal 0,1 m betragen.<br />

Die maximal zulässige Sockelhöhe wurde auf 0,1 Meter festgesetzt, um Kleintieren bessere Durchlassmöglichkeiten<br />

zu bieten.

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