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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 68<br />

Tageszeit<br />

Immissionsrichtwert<br />

Wallhöhe 3,0 m Wallhöhe 4,0 m Wallhöhe 5,0 m<br />

IH 2,4 m IH 5,2 m IH 2,4 m IH 5,2 m IH 2,4 m IH 5,2 m<br />

werktags<br />

außerhalb<br />

der Ruhezeiten<br />

werktags<br />

innerhalb<br />

der Ruhezeiten,<br />

an<br />

Sonn- und<br />

Feiertagen<br />

55 50-55 50-55 45-50 50-55 45-50 50-55<br />

50 50-55 55-60 50-55 50-55 45-50 50-55<br />

In den Erdgeschossen und auf den Freiflächen<br />

- wird werktags bei allen Wallhöhen außerhalb der Ruhezeiten der Immissionsrichtwert eingehalten,<br />

- wird innerhalb der Ruhezeiten und an den Sonn- und Feiertagen nur bei einer Wallhöhe von<br />

5,0 m der Immissionsrichtwert eingehalten und ist bei geringeren Wallhöhen von einer Überschreitung<br />

des Immissionsrichtwertes um bis zu 5 dB(A) auszugehen.<br />

In den Obergeschossen<br />

- wird werktags bei allen Wallhöhen außerhalb der Ruhezeiten der Immissionsrichtwert eingehalten,<br />

- wird innerhalb der Ruhezeiten und an den Sonn- und Feiertagen bei allen Wallhöhen der Immissionsrichtwert<br />

um bis zu 5 bis maximal 10 dB(A) überschritten.<br />

Fazit: Tatsächlich kann der Lärmschutz vollumfänglich nicht gewährleistet werden. Selbst bei einem<br />

5 m hohen Lärmschutzwall kommt es zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes um bis<br />

zu 5 dB(A).<br />

Abwägung der Festsetzung durchzuführender Lärmschutzmaßnahmen<br />

Im Rahmen der Planung ist es erstrebenswert, die Orientierungswerte nach DIN 18005 einzuhalten.<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau<br />

erwünschte Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in einem Beiblatt aufgenommen worden<br />

und deshalb nicht Bestandteil der Norm. Die Orientierungswerte sind Anhaltswerte für die Planung<br />

und unterliegen der Abwägung durch die Gemeinde, d. h. beim Überwiegen anderer Belange kann<br />

von den Orientierungswerten nach oben abgewichen werden, z. B. in vorbelasteten Bereichen, bei<br />

vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen. Aus den Überschreitungen<br />

der Orientierungswerte durch die vorhandene Lärmbelastung leiten sich keine Rechtsansprüche<br />

vorhandener oder zukünftiger Bebauung ab.

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