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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 61<br />

Lärmpegelbereich<br />

erforderliche Luftschalldämmung des Außenbauteils R' w,res in [dB]<br />

Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume u. ä.<br />

I 30 -<br />

II 30 30<br />

III 35 30<br />

IV 40 35<br />

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist für Neubauten der Nachweis über die<br />

Einhaltung des erforderlichen Schalldämmmaßes von Außenbauteilen nach DIN 4109<br />

zu erbringen.<br />

TF 12.3<br />

Auf der Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Schule sind die Freiflächen<br />

westlich der Schulgebäude anzuordnen.<br />

Im Plangebiet werden in den südlichen Bereichen (unmittelbar an der Zöbigkerstraße) der Wohngebiete<br />

WA 6, WA 7, WA 12, WA 15 und WA 16 tagsüber Lärmpegel gemäß DIN 4109 von<br />

55 dB(A) bis 65 dB(A) erreicht 12 .<br />

Die Bereiche mit Überschreitungen sind im Bebauungsplan als Flächen für besondere Anlagen<br />

und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

gekennzeichnet.<br />

Die Festsetzungen wurden getroffen, um einen ausreichenden Schallschutz in den Bereichen mit<br />

Überschreitungen zu gewährleisten.<br />

12 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>",<br />

1. Änderung, 3. Entwurf, Eco Akustik GmbH, Taucha, 15.10.2013

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