Download - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />
Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 61<br />
Lärmpegelbereich<br />
erforderliche Luftschalldämmung des Außenbauteils R' w,res in [dB]<br />
Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume u. ä.<br />
I 30 -<br />
II 30 30<br />
III 35 30<br />
IV 40 35<br />
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist für Neubauten der Nachweis über die<br />
Einhaltung des erforderlichen Schalldämmmaßes von Außenbauteilen nach DIN 4109<br />
zu erbringen.<br />
TF 12.3<br />
Auf der Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Schule sind die Freiflächen<br />
westlich der Schulgebäude anzuordnen.<br />
Im Plangebiet werden in den südlichen Bereichen (unmittelbar an der Zöbigkerstraße) der Wohngebiete<br />
WA 6, WA 7, WA 12, WA 15 und WA 16 tagsüber Lärmpegel gemäß DIN 4109 von<br />
55 dB(A) bis 65 dB(A) erreicht 12 .<br />
Die Bereiche mit Überschreitungen sind im Bebauungsplan als Flächen für besondere Anlagen<br />
und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
gekennzeichnet.<br />
Die Festsetzungen wurden getroffen, um einen ausreichenden Schallschutz in den Bereichen mit<br />
Überschreitungen zu gewährleisten.<br />
12 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>",<br />
1. Änderung, 3. Entwurf, Eco Akustik GmbH, Taucha, 15.10.2013