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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 6<br />

Im Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong> werden Kinder und Jugendliche betreut, deren Persönlichkeit<br />

ganz wesentlich in folgenden Symptomen bzw. Verhaltensauffälligkeiten Ausdruck findet:<br />

- Entwicklungsrückstände,<br />

- Bindungs- und Beziehungsstörungen,<br />

- einem defizitärem Selbstbild,<br />

- einem stark impulsgesteuertem Verhalten und einem<br />

- selbstgefährdendem und fremdaggressiven Verhalten.<br />

Durch einen hohen Betreuungsschlüssel (die Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt durch<br />

sechs im Team arbeitenden Pädagogen und Pädagoginnen mit Qualifikationen in der Sozial- und<br />

Heilpädagogik sowie systemisch-lösungsorientierten Beratung) wird eine individuelle Förderung im<br />

Einzelsetting sowie in der Gruppe möglich, die sich durch heilpädagogische, therapeutische und<br />

erlebnispädagogische Methoden auszeichnet."<br />

Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan werden die Kinderdorfflächen als allgemeines Wohngebiet<br />

gemäß § 4 BauNVO mit Zweckbestimmung "Kinderdorf" festgesetzt. Das Kinderdorf wird als<br />

Sonderform des Wohnens charakterisiert. Damit ist jedoch augenscheinlich die Nutzung des Kinderdorfes<br />

nicht hinreichend bestimmt.<br />

Deshalb charakterisierte bereits der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes das Kinderdorf<br />

als eigenständiges Sondergebiet. Allerdings unterstellt er dabei eine störungsfreie Nachbarschaft<br />

zu den angrenzenden Wohngebieten ohne besondere Schutzmaßnahmen, ähnlich wie bei<br />

Kindertageseinrichtungen.<br />

In Gesprächen mit dem Geschäftsführer des Caritasverbandes und der Leiterin des Kinderdorfes<br />

wurde festgestellt, dass ein darüber hinausgehendes Abgrenzungserfordernis aufgrund des erhöhten<br />

pädagogischen und therapeutischen Bedarfes der untergebrachten Kinder und Jugendlichen<br />

geboten ist. Dies betrifft v. a. den Schallschutz im Zusammenhang mit den sich südlich der Kinderdorfstraße<br />

befindenden Sport- und Spielflächen.<br />

Seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> wurde deshalb ein Gutachten 2 erstellt, welches die Schallemissionen<br />

und die zu erwartenden Störeinflüsse auf die geplante Wohnbebauung ermittelt. Im Ergebnis<br />

ist festzustellen, dass<br />

- die zulässigen Nutzungen im Sondergebiet genauer zu definieren sind,<br />

- das Sondergebiet zu strukturieren ist und<br />

- sowohl aktive Schallschutzmaßnahmen im Sondergebiet als auch passive Schallschutzmaßnahmen<br />

in den angrenzenden Wohngebieten zwingend erforderlich sind.<br />

2 Ergänzung zur Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf<br />

<strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung, 2. Entwurf, Eco Akustik GmbH, Taucha, 09. Oktober 2013

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