Download - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />
Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 6<br />
Im Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong> werden Kinder und Jugendliche betreut, deren Persönlichkeit<br />
ganz wesentlich in folgenden Symptomen bzw. Verhaltensauffälligkeiten Ausdruck findet:<br />
- Entwicklungsrückstände,<br />
- Bindungs- und Beziehungsstörungen,<br />
- einem defizitärem Selbstbild,<br />
- einem stark impulsgesteuertem Verhalten und einem<br />
- selbstgefährdendem und fremdaggressiven Verhalten.<br />
Durch einen hohen Betreuungsschlüssel (die Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt durch<br />
sechs im Team arbeitenden Pädagogen und Pädagoginnen mit Qualifikationen in der Sozial- und<br />
Heilpädagogik sowie systemisch-lösungsorientierten Beratung) wird eine individuelle Förderung im<br />
Einzelsetting sowie in der Gruppe möglich, die sich durch heilpädagogische, therapeutische und<br />
erlebnispädagogische Methoden auszeichnet."<br />
Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan werden die Kinderdorfflächen als allgemeines Wohngebiet<br />
gemäß § 4 BauNVO mit Zweckbestimmung "Kinderdorf" festgesetzt. Das Kinderdorf wird als<br />
Sonderform des Wohnens charakterisiert. Damit ist jedoch augenscheinlich die Nutzung des Kinderdorfes<br />
nicht hinreichend bestimmt.<br />
Deshalb charakterisierte bereits der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes das Kinderdorf<br />
als eigenständiges Sondergebiet. Allerdings unterstellt er dabei eine störungsfreie Nachbarschaft<br />
zu den angrenzenden Wohngebieten ohne besondere Schutzmaßnahmen, ähnlich wie bei<br />
Kindertageseinrichtungen.<br />
In Gesprächen mit dem Geschäftsführer des Caritasverbandes und der Leiterin des Kinderdorfes<br />
wurde festgestellt, dass ein darüber hinausgehendes Abgrenzungserfordernis aufgrund des erhöhten<br />
pädagogischen und therapeutischen Bedarfes der untergebrachten Kinder und Jugendlichen<br />
geboten ist. Dies betrifft v. a. den Schallschutz im Zusammenhang mit den sich südlich der Kinderdorfstraße<br />
befindenden Sport- und Spielflächen.<br />
Seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> wurde deshalb ein Gutachten 2 erstellt, welches die Schallemissionen<br />
und die zu erwartenden Störeinflüsse auf die geplante Wohnbebauung ermittelt. Im Ergebnis<br />
ist festzustellen, dass<br />
- die zulässigen Nutzungen im Sondergebiet genauer zu definieren sind,<br />
- das Sondergebiet zu strukturieren ist und<br />
- sowohl aktive Schallschutzmaßnahmen im Sondergebiet als auch passive Schallschutzmaßnahmen<br />
in den angrenzenden Wohngebieten zwingend erforderlich sind.<br />
2 Ergänzung zur Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf<br />
<strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung, 2. Entwurf, Eco Akustik GmbH, Taucha, 09. Oktober 2013