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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 59<br />

Deshalb wird die Pflanzmaßnahme nicht auf dem Grundstück des Kinderdorfes festgesetzt. Stattdessen<br />

werden die Versickerungsbecken 1 und 2 mit einer Schutzhecke abgegrenzt. Die Pflanzmaßnahmen<br />

sollten in Abhängigkeit der Herstellung der Becken erfolgen.<br />

11.10 Maßnahme M 3<br />

Auf den hierfür festgesetzten Flächen ist eine Hecke zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.<br />

Es sind einheimische standortgerechte Bäume mit einer Qualität von H, 2xv,<br />

StU 8-10 und Sträucher mit einer Qualität v. Str. 100-150 in einem Pflanzraster von<br />

1,50 m x 1,50 m zu pflanzen. Es sind 25 % Bäume und 75 % Sträucher zu pflanzen.<br />

Dabei sind folgende Gehölze zu pflanzen:<br />

Bäume (Mindestqualität: H, 2xv, StU 8-10)<br />

- Bergahorn (Acer pseudoplatanus),<br />

- Gemeine Esche (Fraxinus excelsior),<br />

- Stieleiche (Quercus robur),<br />

- Eberesche (Sorbus aucuparia) und<br />

- Winterlinde (Tilia cordata);<br />

Sträucher (Mindestqualität: v.Str. 100-150)<br />

- Hartriegel (Cornus sanguinea),<br />

- Gemeine Hasel (Corylus avellana),<br />

- Eingriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata),<br />

- Rote Johannisbeere (Ribes rubrum),<br />

- Hundsrose (Rosa canina),<br />

- Weinrose (Rosa rubiginosa),<br />

- Ohrweide (Salix aurita),<br />

- Purpurweide (Salix purpurea) und<br />

- Wolliger Schneeball (Viburnum lantana).<br />

Die Maßnahme hat spätestens 1 Jahr nach Herstellung der Versickerungsbecken zu erfolgen.<br />

Die Maßnahme dient damit sowohl der Einbindung der Becken ins Landschaftsbild als auch der<br />

Abgrenzung der erschließungstechnischen Anlagen gegenüber der Öffentlichkeit.<br />

11.11 Maßnahme M 4 - Anpflanzen von heimischen, standortgerechten Gehölzgruppen auf<br />

einem Erdwall<br />

Auf einer Fläche von etwa 1.680 m² sind fünf Gehölzgruppen auf jeweils einer Fläche<br />

von etwa 160 m² zu pflanzen. Es sind einheimische standortgerechte Sträucher mit einer<br />

Qualität von 2xv, v. Str. 60-100 in einem Pflanzraster von 1,50 m x 1,50 m zu pflanzen.<br />

Es sind folgende Straucharten zu verwenden:<br />

- Roter Hartriegel (Cornus sanguinea),<br />

- Besenginster (Cytisus scoparius),

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