Download - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />
Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 58<br />
Die Maßnahme hat spätestens 1 Jahr nach Herstellung des Containerplatzes zu erfolgen.<br />
Die Maßnahme dient der gestalterischen Eingrünung, als Sichtschutz zum Wertstoffcontainerplatz<br />
im südlichen Plangebiet an der Zöbigkerstraße ebenso wie der Kompensation der Versiegelungen.<br />
Die Hecke soll mit einzelnen Baumarten angereichert werden, um ihr Struktur zu verleihen. Dabei<br />
sollten ca. 25 % Bäume und 75 % Sträucher verwendet werden. Der Pflanzabstand beträgt ca.<br />
1,50 m x 1,50 m.<br />
Der Wertstoffcontainerplatz sollte spätestens 1 Jahr nach seiner Herstellung durch die v. g.<br />
Pflanzmaßnahme eingegrünt werden.<br />
Die bisher im 2. Entwurf getroffene Festsetzung der Pflanzmaßnahme M 2 (hierbei geht im Wesentlichen<br />
um die Pflanzung einer Baum-Strauch-Hecke) war in zweierlei Hinsicht problematisch:<br />
Zum einen betraf sie auf dem Grundstück des Kinderdorfes Flächen, auf denen sich ein Grillplatz<br />
(im Norden) und ein Volleyballfeld (im Süden) befinden und die verlagert werden müssten. Zum<br />
anderen ist die Kopplung der Maßnahme ausschließlich an die Herstellung des Containerplatzes<br />
auf den Flächen des Kinderdorfes nicht nachvollziehbar, da hier kein kausaler Zusammenhang<br />
besteht.<br />
Bisherige planzeichnerische Festsetzung:<br />
Maßnahme M 2 vorgesehen auf einem 10 m breiten Streifen<br />
entlang der Ostseite des Kinderdorfes<br />
Maßnahme M 2 vorgesehen als Abgrenzung des Wertstoffcontainerplatzes<br />
gegenüber den angrenzenden<br />
Freiflächen