Download - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />
Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 56<br />
TF 11.7.2 An den Planstraßen D, E und F sind Bäume der Art Schwarzerle (Alnus glutinosa) in<br />
der Pflanzqualität H, StU 16-18 zu pflanzen.<br />
Mit den Festsetzungen zur Anpflanzung von Straßenbäumen wird das Erscheinungsbild der Straße<br />
gegliedert. Durch den Schattenwurf reduziert sich die Erwärmung des Straßenbelags. Die Begrünung<br />
mit Bäumen schafft ein angenehmes Wohnumfeld, gleicht die Luftfeuchtigkeit aus und<br />
schafft Lebensraum für Tiere.<br />
Die je Baum anzulegende 6 m² große Baumscheibe und der Mindestpflanzraum von 9 m³ sichern<br />
den pflanzenphysiologisch notwendigen Wurzelraum für einen artgerechten Pflanzenwuchs.<br />
Aufgrund der Festsetzungen sind im Plangebiet ca. 83 Straßenbäume zu pflanzen. Ausgehend<br />
von kleinkronigen Bäumen sind etwa 10 m² Überschirmungsfläche pro Baum anrechenbar. Daraus<br />
ergeben sich 830 m² kronenüberschirmte Fläche.<br />
11.8 Maßnahme M 1<br />
Auf den hierfür festgesetzten Flächen ist ein Landschaftspark herzustellen.<br />
Der Landschaftspark setzt sich wie folgt zusammen:<br />
- 20 % intensiv genutztes Grünland (Liegewiese, Bolzfläche),<br />
- 40 % extensiv genutztes Grünland,<br />
- 10 % Strauchpflanzungen und<br />
- 30 % Einzelbäume / Baumgruppen<br />
Die zu verwendenden Arten sind der Maßnahme M 2 zu entnehmen.<br />
Die Maßnahme hat spätestens 1 Jahr nach Herstellung des Fußweges zu erfolgen.<br />
Zur Integration des geplanten Wohngebietes in den <strong>Stadt</strong>randbereich von <strong>Markkleeberg</strong> und zur<br />
Gestaltung des Übergangsbereiches zum Naherholungsgebiet "Neue Harth" sowie zur Abschirmung<br />
im Übergang zu den einzelnen Wohngebietsflächen ist die Anlage eines Landschaftsparkes<br />
auf den Flurstücken 497/4 und 497/6 Gemarkung Zöbigker im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
vorgesehen.<br />
Der südlich angrenzende regionale Grünzug wird dadurch nach Norden fortgesetzt und die Anbindung<br />
an die Grünflächen innerhalb des Wohngebietes "Eulenberg" sichergestellt.<br />
Im zentralen Plangebiet ist innerhalb der öffentlichen Grünfläche des Landschaftsparkes ein Bereich<br />
vorgesehen, der als Kinderspielplatz genutzt werden soll.<br />
Die Maßnahme dient außerdem der schnellen Eingrünung der Wohnbauflächen (Ortsbild) sowie<br />
der Entwicklung von flächenhaften Gehölzstrukturen mit standortgerechten Arten, die für den Biotopverbund<br />
am <strong>Stadt</strong>randbereich von <strong>Markkleeberg</strong> herausragende Bedeutung besitzen. Es werden<br />
so im städtischen Bereich Rückzugsmöglichkeiten und Nahrungshabitate für die Fauna und<br />
Avifauna geschaffen.<br />
Für die Gehölzpflanzungen sind folgende standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher zu<br />
verwenden: