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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 56<br />

TF 11.7.2 An den Planstraßen D, E und F sind Bäume der Art Schwarzerle (Alnus glutinosa) in<br />

der Pflanzqualität H, StU 16-18 zu pflanzen.<br />

Mit den Festsetzungen zur Anpflanzung von Straßenbäumen wird das Erscheinungsbild der Straße<br />

gegliedert. Durch den Schattenwurf reduziert sich die Erwärmung des Straßenbelags. Die Begrünung<br />

mit Bäumen schafft ein angenehmes Wohnumfeld, gleicht die Luftfeuchtigkeit aus und<br />

schafft Lebensraum für Tiere.<br />

Die je Baum anzulegende 6 m² große Baumscheibe und der Mindestpflanzraum von 9 m³ sichern<br />

den pflanzenphysiologisch notwendigen Wurzelraum für einen artgerechten Pflanzenwuchs.<br />

Aufgrund der Festsetzungen sind im Plangebiet ca. 83 Straßenbäume zu pflanzen. Ausgehend<br />

von kleinkronigen Bäumen sind etwa 10 m² Überschirmungsfläche pro Baum anrechenbar. Daraus<br />

ergeben sich 830 m² kronenüberschirmte Fläche.<br />

11.8 Maßnahme M 1<br />

Auf den hierfür festgesetzten Flächen ist ein Landschaftspark herzustellen.<br />

Der Landschaftspark setzt sich wie folgt zusammen:<br />

- 20 % intensiv genutztes Grünland (Liegewiese, Bolzfläche),<br />

- 40 % extensiv genutztes Grünland,<br />

- 10 % Strauchpflanzungen und<br />

- 30 % Einzelbäume / Baumgruppen<br />

Die zu verwendenden Arten sind der Maßnahme M 2 zu entnehmen.<br />

Die Maßnahme hat spätestens 1 Jahr nach Herstellung des Fußweges zu erfolgen.<br />

Zur Integration des geplanten Wohngebietes in den <strong>Stadt</strong>randbereich von <strong>Markkleeberg</strong> und zur<br />

Gestaltung des Übergangsbereiches zum Naherholungsgebiet "Neue Harth" sowie zur Abschirmung<br />

im Übergang zu den einzelnen Wohngebietsflächen ist die Anlage eines Landschaftsparkes<br />

auf den Flurstücken 497/4 und 497/6 Gemarkung Zöbigker im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

vorgesehen.<br />

Der südlich angrenzende regionale Grünzug wird dadurch nach Norden fortgesetzt und die Anbindung<br />

an die Grünflächen innerhalb des Wohngebietes "Eulenberg" sichergestellt.<br />

Im zentralen Plangebiet ist innerhalb der öffentlichen Grünfläche des Landschaftsparkes ein Bereich<br />

vorgesehen, der als Kinderspielplatz genutzt werden soll.<br />

Die Maßnahme dient außerdem der schnellen Eingrünung der Wohnbauflächen (Ortsbild) sowie<br />

der Entwicklung von flächenhaften Gehölzstrukturen mit standortgerechten Arten, die für den Biotopverbund<br />

am <strong>Stadt</strong>randbereich von <strong>Markkleeberg</strong> herausragende Bedeutung besitzen. Es werden<br />

so im städtischen Bereich Rückzugsmöglichkeiten und Nahrungshabitate für die Fauna und<br />

Avifauna geschaffen.<br />

Für die Gehölzpflanzungen sind folgende standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher zu<br />

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