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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 5<br />

3. An der Ostseite unseres Geländes ist auf unserem Grundstück eine 10 m Abstandsbepflanzung<br />

geplant. Wir möchten dringend darum bitten, dass die festgelegte Verpflichtung zur Bepflanzung<br />

(unter Beibehaltung der Baugrenzen) aufgehoben wird. In diesem 10 m Streifen<br />

stehen im Süden große Bäume und befindet sich unser Volleyballfeld und im Norden liegen<br />

unser Feuerplatz und ein Freisitz.<br />

Darüber hinaus wurden folgende Anregungen der KWL Kommunale Wasserversorgung Leipzig<br />

GmbH vom 12. Juli 2013 und der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH vom 10. Juni 2013<br />

abgegeben:<br />

4. Zur Zeit befindet sich innerhalb dieser Fläche für die Maßnahme M 2 eine Regenwasserleitung<br />

DN 300. Sofern diese Leitung im Zuge der Umsetzung des B-Plangebietes bestehen bleibt, ist<br />

zu berücksichtigen, dass auf der Leitung und innerhalb des Schutzstreifens (6 m Breite) keine<br />

Bäume und keine tiefwurzelnden Gehölze und Sträucher angepflanzt werden.<br />

5. Die vorhandenen sowie die geplanten Kabeltrassen und Anlagenstandorte mit den dazugehörigen<br />

Schutzstreifen sind in den Bebauungsplan aufzunehmen und auszuweisen.<br />

Im Rahmen der Abwägung dieser Anregungen sind die Gründe der abgegebenen Anregungen zu<br />

klären und ihre Relevanz für die Planung zu untersuchen. Während die Hinweise der Versorgungsunternehmen<br />

aufgrund technischer Erfordernisse problemlos nachvollziehbar sind und der<br />

Umgang im weiteren Fortschritt der Planung relativ eindeutig bestimmbar ist, mussten die Gründe<br />

der Anregungen des Caritasverbandes bezüglich der gewünschten Abgrenzung zur nachbarlich<br />

geplanten Wohnbebauung erst einmal geklärt werden.<br />

So beinhaltet der 2. Entwurf ja eine Abstandsfläche zum östlich angrenzenden Wohngebiet von 10<br />

Meter. Alle anderen Seiten werden durch knapp 10 m breite Verkehrsflächen begrenzt. Damit sind<br />

hinreichend große Abstände zwischen Kinderdorf und angrenzender Wohnbebauung gegeben.<br />

Entsprechend den Aussagen des Caritas-Verbandes Leipzig e. V. auf seiner Web-Seite 1 werden<br />

im Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong><br />

- "Kinder mit Eingliederungsbedarf,<br />

- Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten pädagogischen und therapeutischen Bedarf und<br />

- Kinder und Jugendliche, die dauerhaft außerhalb ihrer bisherigen Lebens- und Familiensituation<br />

leben müssen und in ihrer Entwicklung gefördert werden sollen<br />

unterschiedlichen Alters" untergebracht. "Durch die Integration von Kindern mit seelischer Behinderung<br />

werden soziale Kompetenzen im Einzelsetting und in der Gruppe in besonderer Weise gefördert.<br />

1 Quelle: http://www.ocvleipzig.caritas.de/69330.html, Stand 19. Juli 2013

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