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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 42<br />

alleinigen Festsetzung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse - ein hinreichendes Mittel dar, um<br />

die tatsächliche realisierbare Höhe der Gebäude im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

zu begrenzen. Sie hat bodenrechtliche Relevanz und damit nachbarschützenden Charakter.<br />

TF 2.1<br />

Als Bezugshöhe wird die mittlere Höhe der Oberkante der das Baugrundstück erschließenden<br />

Verkehrsfläche festgesetzt, gemessen an den Eckpunkten der anliegenden<br />

Grenze des Baugrundstücks.<br />

Zur eindeutigen Festsetzung der maximalen Höhe der Oberkante von Gebäuden ist auch die Bestimmung<br />

des unteren Bezugspunktes unerlässlich. Als unterer Bezugspunkt wurde die Höhe der<br />

Oberkante der an das Baugrundstück angrenzenden Verkehrsflächen, gemessen an den Eckpunkten<br />

der anliegenden Grenze des Baugrundstücks festgesetzt, da die Bauvorhaben von den Erschließungsflächen<br />

aus städtebaulich erlebt werden. In Abhängigkeit des vorhandenen Geländeprofils<br />

soll deren Oberkante den Höhenbezug für die baulichen Anlagen auf dem Grundstück darstellen.<br />

Damit haben alle Grundstücke einen einheitlichen Höhenbezug unabhängig vom Geländeprofil.<br />

TF 2.2.<br />

Die Höhen baulicher Anlagen sind als Traufhöhen über der Bezugshöhe gemäß Planeinschrieb<br />

festgesetzt. Die Traufhöhe wird als Schnittpunkt der äußeren Dachhaut mit<br />

der Gebäudeaußenwand über der Bezugshöhe festgesetzt.<br />

Die Höhe der baulichen Anlagen ist eine kombinierte Festsetzung aus Traufhöhe, Dachform und<br />

zulässiger Dachneigung. Die Höhen wurden so festgesetzt, dass prinzipiell die Errichtung von zwei<br />

Vollgeschossen möglich ist. In Baugebieten, in denen große Grundstücksgrößen aufgrund der<br />

Grundstückstiefen zu erwarten sind, können auch dreigeschossige Gebäude mit einem Flachdach<br />

realisiert werden, wobei dieses dritte Geschoss natürlich auch ein Staffelgeschoss sein könnte.<br />

Die Erläuterung zur Ermittlung der Traufhöhe dient der Klarstellung gegenüber Architekten und<br />

Bauherren.<br />

8.4 Grundflächenzahl und Grundfläche baulicher Anlagen<br />

Die Grundflächenzahlen (GRZ) in den Wohngebieten wurden zwischen 0,18 und 0,30 festgesetzt.<br />

Die festgesetzten Grundflächenzahlen begrenzen die Größe der überbaubaren Flächen und dienen<br />

somit der Erhaltung des locker bebauten Charakters des Plangebietes. Hiermit wird der Zielstellung<br />

entsprochen, die Bebauung des Baugebietes am <strong>Stadt</strong>rand und im Übergangsbereich<br />

zum Naherholungsgebiet Neue Harth auf einen angemessenen Umfang zu beschränken.<br />

Auf den Flächen für Gemeinbedarf sind für die Zweckbestimmung Kindertagesstätte eine GRZ von<br />

0,40 und für die Zweckbestimmung Schule eine GRZ von 0,35 festgesetzt. Die Grundflächenzahlen<br />

wurden hier höher gewählt als in den Wohngebieten, da aufgrund ihrer Funktionen die hier zu<br />

errichtenden Anlagen und Einrichtungen durch höhere Grundflächen charakterisiert sind.

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