28.04.2014 Aufrufe

Download - Stadt Markkleeberg

Download - Stadt Markkleeberg

Download - Stadt Markkleeberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 41<br />

Besonders soll hier auch auf die Anlagen und Einrichtungen des Schulsportes verwiesen werden.<br />

Neben einer Turnhalle können das auch die entsprechenden Freianlagen mit Sportflächen, Spielfeldern<br />

und Rennbahnen sein.<br />

Selbstverständlich gehören Sanitärräume, Verwaltungsräume oder Technikräume u. ä. Nebenanlagen<br />

ebenso dazu.<br />

Ähnlich wie bei der Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Kindertagesstätte sind hier auch<br />

alle Anlagen zulässig, die der Betreuung der Schüler auch außerhalb des eigentlichen Schulunterrichtes<br />

dienen (z. B. Hortbetrieb).<br />

Die erforderlichen Stellplätze sollen auf einer hierfür gesondert festgesetzten Fläche südlich der<br />

eigentlichen Schulfläche in direkter Nähe der Zöbigker Straße hergestellt werden. Dies vermeidet<br />

v. a. eine zusätzliche Belastung der Wohngebiete durch den Zu- und Abgangsverkehr, da dieser<br />

nicht an die Wohngebiete vorbei geführt wird.<br />

Die Fläche wurde so bemessen, dass bis zu 65 Stellplätze möglich sind, wodurch eine zusätzliche<br />

Belastung durch Parken im öffentlichen Verkehrsraum ausgeschlossen werden kann.<br />

8.2 Belange von Menschen mit Behinderungen<br />

TF 1.3.2<br />

TF 9.6<br />

Auf den Flächen für Gemeinbedarf sind die Anlagen und Einrichtungen barrierefrei auszubilden.<br />

Die Verkehrsflächen sind behindertengerecht auszubilden. Dies betrifft insbesondere<br />

die barrierefreie Ausbildung von Übergängen in Kreuzungsbereichen durch den Einbau<br />

von Rippenfeldern in Fußwegbelägen (Noppen- und Rippenlatten gemäß DIN 32984)<br />

und Rollborden mit gesicherter Absenkung und taktil erfassbarer Oberfläche.<br />

Mit diesen Festsetzungen sollen die Belange von Menschen mit Behinderungen stärkere Beachtung<br />

finden (insbesondere durch barrierefreie Anlagen und Einrichtungen bei Geh- und Sehbehinderungen).<br />

Sie sind geeignet, Beeinträchtigungen von Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe<br />

am gesellschaftlichen Leben wenigstens teilweise auszugleichen.<br />

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe geht in diesem Zusammenhang insbesondere von<br />

einer Ausbildung von behindertengerechten Verkehrsflächen aus. Beispielhaft sind an dieser Stelle<br />

Absenkungen der Gehwege für Menschen mit Gehbehinderung (Rollstuhlfahrer) oder das Aufbringen<br />

von tastbaren Markierungen auf den Gehwegen für Menschen mit Sehbehinderung. Auch ist<br />

bei der Errichtung öffentlicher Gebäude (Kita, Schule) das Erfordernis von Barrierefreiheit (Rollstuhlgerechtigkeit)<br />

zu berücksichtigen.<br />

8.3 Höhe der baulichen Anlagen<br />

Die Festsetzung der maximalen Höhe baulicher Anlagen dient der Einordnung der Baukörper des<br />

Plangebietes in Bezug auf die nachbarschaftlich angrenzende Bebauung ebenso wie der Ausbildung<br />

des Landschaftsbildes zu den südlich angrenzenden Freiflächen. Sie stellt - entgegen der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!