Download - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />
Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 40<br />
len Zöbigker, Großstädteln und Gaschwitz. Dies führt zu einer sehr hohen Auslastung. Vor dem<br />
Hintergrund, dass das Schulgebäude zum einen saniert und zum anderen seine Kapazität zwingend<br />
erhöht werden muss, wird die <strong>Stadt</strong> die erforderlichen Baumaßnahmen zeitnah durchführen.<br />
Aus heutiger Sicht ist jedoch abzusehen, dass auch diese kapazitive Erweiterung mittelfristig nicht<br />
ausreichen wird. In <strong>Markkleeberg</strong> wurden durchschnittlich in den letzten Jahren 230 bis 250 wohnhafte<br />
Kinder pro Jahr registriert.<br />
Derzeit werden in den vier Grundschulen <strong>Markkleeberg</strong>s pro Jahr ca. 250 Schüler eingeschult.<br />
Dies ist jedoch nur möglich, weil die Grundschule <strong>Markkleeberg</strong>-West mit einer Doppelbelegung<br />
der Räume vierzügig geführt wird, obwohl sie eigentlich nur dreizügig gebaut wurde. Würde man<br />
die Räume entsprechend ihrer eigentlich dafür vorgesehenen Kapazitäten nutzen, besteht bereits<br />
jetzt ein - nicht gedeckter - Bedarf von ca. 100 Plätzen.<br />
Letztendlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Neuansiedlung von ca. 100 Familien allein<br />
aus dem Plangebiet ein zusätzlicher Bedarf von weiteren 32 Grundschulplätzen generiert wird.<br />
Dazu kommt, dass es durchaus angezeigt ist, die Schulbezirke neu zu strukturieren. So beträgt die<br />
Entfernung von der Siedlung Zöbigker bereits 2,0 und vom Zöbigker Winkel schon 2,5 km. (Gemäß<br />
"VwV Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern" ist für Grundschüler ab einer Entfernung<br />
von 2 km eine Schülerbeförderung erforderlich.)<br />
Die in <strong>Markkleeberg</strong> zur Verfügung stehenden Flächenreserven zur Errichtung einer Grundschule<br />
sind äußerst begrenzt. Dazu kommt, dass der Ortsteil Zöbigker über keine eigene Grundschule<br />
verfügt, im Gegensatz zu den anderen Ortsteilen jedoch in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen<br />
ist und mit der angedachten Planung nicht unerheblich weiter wachsen wird. Es gehört zu<br />
den Pflichtaufgaben einer Kommune, den Bedarf an Schul- und Hortplätzen zu decken und in diesem<br />
Zusammenhang vorausschauend zu planen bzw. die entsprechenden Einrichtungen herzustellen.<br />
Die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächenreserve ist deshalb kommunalpolitisches<br />
Erfordernis, welches in diesem Bebauungsplan seine Umsetzung findet.<br />
TF 1.3.4<br />
Auf den Flächen für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Schule, sind zulässig:<br />
- Gebäude und bauliche Anlagen für schulische Zwecke sowie die hierfür erforderlichen<br />
Nebenanlagen,<br />
- Gebäude und Anlagen, die der Betreuung von Kindern dienen sowie die hierfür erforderlichen<br />
Nebenanlagen,<br />
- Gebäude und bauliche Anlagen für Sport und Spiel und<br />
- Stellplätze für Pkw, jedoch nur in den dafür festgesetzten Flächen.<br />
Neben dem eigentlichen Gebäude, in dem der Schulunterricht durchgeführt wird, sind hier alle Gebäude<br />
und Anlagen mitzuzählen, die den schulischen Zwecken dienen. Dies können z. B. Werkräume,<br />
die Schulküche mit Speiseraum, natürlich der Schulhof, aber auch Abstellräume für Fahrräder<br />
und Geräte, ein Schul- oder auch ein Verkehrsgarten sein.